Schlagwortarchiv: Jehovas Zeugen

Sag beim Abschied leise § 43 KDG – Wochenrückblick KW 35/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 35/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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VG Berlin kassiert Datenschutz von Jehovas Zeugen

Wo klagt man gegen Bescheide der Datenschutzaufsicht von Jehovas Zeugen? Eine eigene Gerichtsbarkeit hat die Religionsgemeinschaft nicht. Und trotzdem hat vor zwei Jahren das VG Berlin entschieden, dass es nicht zuständig ist. Woher dann der von der DSGVO geforderte wirksame gerichtliche Rechtsbehelf kommen soll, blieb offen.

Ein Gruppe von Jehovas Zeugen beim Predigtdienst
Eine Gruppe von Jehovas Zeugen beim Predigtdienst. (Bildquelle: »Predigtversammlung«, conceptphoto.info, Creative Commons (BY 2.0), zugeschnitten.)

Jetzt hat wieder das VG Berlin über diese Frage entschieden: Eine andere Kammer kam zu einem ganz anderen Ergebnis – mit womöglich weitreichenden Folgen für das schon lange umkämpfte Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen. (VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2026 – 42 K 25/25, nicht rechtskräftig)

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Niederlage für Jehovas Zeugen – Wochenrückblick KW 33/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 33/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Löschen, Schweigen, Einsehen – Wochenrückblick KW 23/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 23/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Rechtsbehelfe im Datenschutz der kleineren Religionsgemeinschaften

Ein angemessenes Datenschutzniveau gibt es im kirchlichen Datenschutz nur, wenn es die Möglichkeit gerichtlicher Rechtsbehelfe gibt. Bei den beiden großen Rechtskreisen, dem römisch-katholischen mit dem KDG und dem landeskirchlich-evangelischen mit dem DSG-EKD, ist das auch eingespielt – mit eigenen katholischen Datenschutz- und evangelischen Verwaltungsgerichtsbarkeiten: Darüber gibt Dr. Datenschutz einen guten Überblick.

Ein Richterhammer liegt auf einer Tastatur
(Foto von Sasun Bughdaryan auf Unsplash)

Abseits der großen Kirchen ist die Situation weniger übersichtlich. Klar ist nur: Wegen des Einklanggebots braucht es gerichtliche Rechtsbehelfe – zur Not muss die staatliche Gerichtsbarkeit ran.

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Umsetzen und Hoffen – Jahresausblick 2026

2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
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Strikt vertreten – Wochenrückblick KW 49/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 49/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Prekäre Persönlichkeitsrechte – Wochenrückblick KW 43/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Fast alle Landesdatenschutzaufsichten sehen sich für Jehovas Zeugen zuständig

Die Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalts hat den Aufschlag gemacht und als erste mitgeteilt, dass sie sich für Gliederungen und Einrichtungen von Jehovas Zeugen in ihrem Bundesland für zuständig erachtet. Ein Alleingang? Eine Abfrage unter allen Landesdatenschutzaufsichten zeigt: Nein.

Frontalansicht eines Königreichsaals von Jehovas Zeugen
Gliederungen von Jehovas Zeugen berufen sich auf die Anwendung von eigenem Datenschutzrecht (Bildquelle: „Königreich“ von conceptphoto.info, CC BY 2.0, zugeschnitten)

Das Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen und damit zwangsläufig ihre eigene Datenschutzaufsicht wird auf weiter Flur von den Landesdatenschutzaufsichten nicht anerkannt. Wie schon in anderen Fällen gibt das Stichtags-Kriterium aus Art. 91 Abs. 1 DSGVO den Ausschlag – und auch im ewigen Zuständigkeitsstreit zwischen Hessen und Berlin gibt es ein Ergebnis.

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Datenschutzaufsicht LSA erkennt Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen nicht an

Jehovas Zeugen wenden in Deutschland ein eigenes Datenschutzrecht an und haben eine eigene Aufsicht eingerichtet: Das volle Programm nach Art. 91 DSGVO. Trotz einiger Kritik von Aussteiger*innen und Skepsis bei den Landesdatenschutzaufsichten in Hessen und Berlin schien das bisher recht problemlos vonstatten gegangen zu sein.

Eine Gruppe von Jehovas Zeugen beim Predigtdienst in Böblingen im Bahnhof.
Jehovas Zeugen beim Predigtdienst

(Bildquelle: Giftzwerg 88 (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.)

Nun ist aber Bewegung in die Sache gekommen: Im für 2023 jüngst nachgereichten Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalts ging es um die Zuständigkeit für die Religionsgemeinschaft. Recht knapp wurde festgestellt: »Der Landesbeauftragte ist für Beschwerden gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch örtliche Vertreter oder Vereinigungen der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen zuständig.« Warum und wie weit diese Zuständigkeit besteht, ging aus dem Bericht nicht vollständig hervor. Nun teilt die Aufsicht auf Anfrage mit, wie es zu der Position kommt.

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