Schlagwort-Archive: Erzbistum Köln

Mehr Unabhängigkeit für den NRW-Diözesandatenschutzbeauftragten

Das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund hat eine neue Satzung. Die alte war ein wenig in die Jahre gekommen – seit 2015 ist sie unverändert in Kraft. Seither ist viel passiert: Vor allem natürlich die große Datenschutzreform 2018, die bislang noch gar nicht nachvollzogen war. Dazu kommt aber auch deutliche Kritik an der Konstruktion, den Verwaltungsrat der Aufsicht mit den Diözesanbischöfen zu besetzen, die die Aufsicht beaufsichtigen soll.

Das Siegel des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund zeigt den hl. Ivo.
Das Siegel des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund zeigt den hl. Ivo, den Patron des Datenschutzes. (Foto: fxn)

Nach fast zehn Jahren haben die nordrhein-westfälischen Diözesanbischöfe ihre Datenschutzaufsicht nun auf eine punktuell angepasste neue Grundlage gestellt. Die Aufsicht selbst stapelt eher tief und spricht von »kleinere[n] Anpassungen an die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre«. Im Detail zeigt sich aber, dass zumindest Teile der Kritik gehört wurden.

Die neue Satzung wurde zuerst im aktuellen Amtsblatt des Bistums Essen veröffentlicht. Die alte Fassung findet sich im Ministerialblatt NRW.

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IDSG: Missbrauchsaufarbeitung von überwiegendem kirchlichen Interesse

Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat erstmals eine Entscheidung zu einer grundlegenden Frage der kirchlichen Missbrauchsaufarbeitung veröffentlicht. Der Beschluss IDSG 16/2021 vom 24. Februar 2024 stellt auf die Klage eines im Kölner Gercke-Gutachten anonymisiert erwähnten Beschuldigten hin fest, dass Missbrauchsaufarbeitung ein erhebliches Interesse der Kirche darstellt, hinter dem Datenschutzrechte der Beschuldigten gegebenenfalls zurücktreten müssen.

Präsentation des Gercke-Gutachtens (Bildquelle: Erzdiözese Köln/Boecker, zugeschnitten und bearbeitet.)
Präsentation des Gercke-Gutachtens (Bildquelle: Erzdiözese Köln/Boecker, zugeschnitten und bearbeitet)

Die Entscheidung ist eine der längsten des IDSG bisher, so dass neben der grundsätzlichen Frage auch noch viele weitere Themenbereiche gestreift werden – von der Frage, ab wann Daten das Sexualleben so betreffen, dass sie zu den besonderen Kategorien gehören, bis zum Verhältnis von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und kirchlichem Prozessrecht.

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Nordleak – Wochenrückblick KW 17/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 17/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Münster, Nordirland, Köln und Indien – Wochenrückblick KW 33/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 33/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Woelkis Löschkonzept – Wochenrückblick KW 34/2022

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Zumindest selektiv funktioniert das Löschkonzept im Erzbistum Köln: Die Liste mit Missbrauchstätern, die sich Kardinal Rainer Maria Woelki 2015 vorlegen ließ und von der er heute nicht mehr weiß, ob einer der prominentesten Priester seiner Erzdiözese (oder sonst jemand) darauf stand, wurde nach Kenntnisnahme geschreddert. Datenschutzgründe, sagte das Erzbistum gegenüber der KNA. Auch wenn dieser Vorgang etwa von der Maria-2.0-Sprecherin Maria Mesrian auf Facebook als vorgeschoben betrachtet und als »Gipfel der Niedertracht« bezeichnet wird: Bei all den Ungereimtheiten könnte das Schreddern gemäß § 6 Abs. 1 der damals geltenden Ausfbest DS IT, der die datenschutzgerechte Vernichtung von EDV-Ausdrucken und Datenmaterial regelt, sogar legal und angezeigt gewesen sein. (Ergänzung: Falls man nicht annimmt, dass hier die Pflicht bestanden hätte, das dem zuständigen kirchlichen Archiv gemäß § 6 KAO anzubieten, wie Thomas Schüller anmerkt.) Mit dem Schönheitsfehler, dass punktgenau diese Liste vernichtet wurde, während andere für das Gercke-Missbrauchsgutachten zur Verfügung standen.

In der aktuellen Folge von Margot Käßmanns Podcast »Was mich bewegt« geht es um die »Last der Öffentlichkeit« und den Wert der Privatsphäre. Die ehemalige Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende berichtet darin über ihr Verhältnis dazu, eine Person des öffentlichen Lebens zu sein – und was das für die Familie bedeutet. Und den Hund der Familie. Das Gespräch lohnt sich anzuhören: Persönliche Erfahrungen und Eindrücke werden mit sozialethischen Reflexionen verbunden.

Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle Mönchengladbach hat ein von Lars Schäfers verfasstes Arbeitspapier veröffentlicht: »Die katholische Soziallehre vor den Herausforderungen der Digitalität als sozialer Frage« fasst den bisherigen Stand der Entwicklung kompakt zusammen. Ähnlich wie ich selbst vor einigen Jahren bei y-nachten kommt auch Schäfers mit Blick auf die lehramtliche Sozialverkündigung zum Schluss, dass da (auch heute noch) nicht viel ist, und dass eine Digitalenzyklika wesentliche Impulse geben könnte. Auch wenn das wenige, was es an päpstlicher Sozialverkündigung zum Digitalen gibt, dann doch eher zu pessimistisch ist.

In eigener Sache: Am 21. September um 18 Uhr leite ich bei der Stiftung Datenschutz ein Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements – die Teilnahme ist kostenlos.

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