Kategoriearchiv: Aufsichtsbehörden

TikTok-Toiletten-Challenge – Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025

Nach der eingefrorenen Plazenta und den Exorzismen des Vorjahres musste der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025 wohl zwingend etwas weniger spektakulär ausfallen. Dabei gab es viel zu tun: Die KI-Beschwerdewelle rollt auch im Südwesten – und anscheinend schwappt sie gigabyteweise bis zum Interdiözesanen Datenschutzgericht.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2025 des KDSZ Frankfurt
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Transparenzoffensive – Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern 2025

Erstmals erscheint der bayerische Tätigkeitsbericht in einer neuen Struktur. Der Bericht soll durch viele Praxisbeispiele aus der Aufsichtstätigkeit eine Orientierungshilfe für bDSB und Verantwortliche sein. Mit fast 170 Seiten ist er ungewöhnlich lang und nähert sich so den Berichten der staatlichen Aufsichten an.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2025 des KDSZ Bayern mit den Logos der bayerischen Bistümer
Auf gut 170 Seiten macht der Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern die Arbeit der Aufsicht transparent.

Bemerkenswert ist die große Transparenz: Detailliert wie keine andere kirchliche Aufsicht gibt das KDSZ Bayern Auskunft – auch wenn manche Ergebnisse der Transparenzoffensive noch auf sich warten lassen.

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Vor der Reform – Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten 2024/2025

Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden bleibt seinem Ruf treu als der Zusammenschluss von Freikirchen mit der transparentesten Datenschutzaufsicht. Der Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten für 2024/2052 zeigt, dass es in den Gemeinden dort auch nicht anders zugeht als anderswo, jedenfalls was den Datenschutz angeht: Offene Verteiler, Fragen zur Kommunikation und Bildrechten und zunehmend KI prägen den Datenschutzalltag im BFP.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2024/2025
(Bild: BFP-Aktuell)
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Bußgeldkonzept gekippt, aber nicht ganz?

Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat ein Bußgeld der KDSA Nord gekippt – die niedrige Obergrenze für Bußgelder im KDG dürfe nicht als Kappungsgrenze verstanden werden, eine Anwendung des Bußgeldmodelle des EDSA mit anschließender Kappung komme daher nicht in Frage.

Viele 200-Euro-Scheine aufgefächert
(Foto von Stock Birken auf Unsplash)

In einem Gastbeitrag erläutert der Diözesandatenschutzbeauftragte der Nord-Bistümer, Andreas Bloms, wie die KDSA Nord die IDSG-Entscheidung interpretiert – und warum noch lange nicht gesagt ist, dass das Bußgeldkonzept der Aufsicht ganz gekippt ist.

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Dokumentation: Streit um Aufarbeitung im Bistum Erfurt

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums Erfurt erhebt in ihrem Jahresbericht 2025 schwere Vorwürfe gegen den Leiter der KDSA Ost, Matthias Ullrich. Der Diözesandatenschutzbeauftragte sieht es laut dem Bericht nicht vom Untersuchungsauftrag der Kommission gedeckt an, dass sich die Kommission mit einem Brief an Betroffene wendet, um mehrere Antworten zum Umgang des Bistums mit ihnen abzufragen.

Sowohl der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich als auch die Vorsitzende der Aufarbeitungskommission, Ulrike Brune, haben sich auf Anfrage gegenüber Artikel91.eu ausführlich geäußert. Auf Wunsch einer der Parteien dokumentiere ich die Antworten, der Vollständigkeit halber mit beiden Positionen. Entfernt wurden lediglich Grußformeln und einleitende Formulierungen.

Die Berichterstattung erfolgte im Wochenrückblick vom 2. April 2026 und im Wochenrückblick vom 27. März 2026.

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KDR-OG neu kommt – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2025

Knapp und pünktlich – so kennt man die Ordensdatenschutzaufsicht. Auch wenn in diesem Jahr der Windhundpreis für den frühesten kirchlichen Tätigkeitsbericht an die KDSA Ost gegangen ist. Der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2026 gibt wieder Einblicke in den Ordensdatenschutz.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2025 der Ordensdatenschutzaufsicht

Wie in den vergangenen Jahren zeigt sich die Aufsicht im großen und ganzen zufrieden mit den Beaufsichtigten. Und es ist erstmals absehbar, wie es mit dem Ordensdatenschutzrecht weitergeht – der Zeitplan ist ambitioniert.

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Erosionen – Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2025

Dieses Jahr hat die KDSA Ost das traditionelle Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Ordensdatenschutzaufsicht um den schnellsten Tätigkeitsbericht einer kirchlichen Aufsicht für sich entschieden. Im Jubiläumsjahr ihres zehnjährigen Bestehen zeichnet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich nicht das rosigste, aber wohl ein realistisches Bild der grundrechtlichen Großwetterlage, die längst nicht mehr nur für die von ihm beaufsichtigten ostdeutschen Bistümer herrscht.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2025 der KDSA Ost

Zugleich ist der 10. Tätigkeitsbericht für 2025 aber wieder voll mit sehr praktischen Fällen und Tipps – allen voran die Einblicke in die Prüfung von Mitarbeitervertretungen helfen im Arbeitsalltag sehr, ein gutes Datenschutzmanagement aufzubauen.

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Umsetzen und Hoffen – Jahresausblick 2026

2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
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Pflichtbericht – Tätigkeitsbericht des KDSZ Dortmund 2024

Wie in den vergangenen Jahren schließt das KDSZ Dortmund den Reigen der Tätigkeitsberichte kirchlicher Aufsichten ab – am Freitag vor Weihnachten ist der Tätigkeitsbericht für 2024 erschienen.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2024 des KDSZ Dortmund

Trends und Entwicklungen lassen sich kaum ablesen – das meiste darin sind Varianten des Altbekannten, auch die KI als großes Compliance-Thema wirft nur gelegentlich ihre Schatten voraus.

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Alles neu in Nürnberg – Tätigkeitsbericht 2023/2024 des KDSZ Bayern

Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte hatte in den vergangenen fast zwei Jahren viel zu tun: Aus einer ambulanten Zwei-Personen-Aufsicht wurde das KDSZ Bayern mit eigener Geschäftsstelle und nennenswertem Personal – dazu kamen selbstgestellte Aufgaben wie der Betrieb verschiedener Instanzen für Fediverse-Dienste.

Titelseite des 5. Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern
Auch wenn’s der erste Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern ist, stellt die Numerierung Kontinuität mit den vier vorangegangenen der Gemeinsamen Datenschutzaufsicht der bayerischen Diözesen her.

Jetzt liegt der erste Tätigkeitsbericht in der neuen Struktur vor. Der Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl legt einen Bericht vor, aus dem man viel über die von Anfang an datenschutzrechtlich reflektierte Gestaltung von Strukturen lernen kann.

(Der Tätigkeitsbericht ist mittlerweile (7. November 2025) online veröffentlicht; die Besprechung erfolgte auf Grundlage einer Fassung, die das KDSZ Bayern mir freundlicherweise vorab zur Verfügung gestellt hat.)

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