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![Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 46/2024](https://artikel91.eu/wp-content/uploads/2024/11/2024-kw46-wochenrueckblick-1024x538.jpg)
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Der Trend geht zur Körperschaft – zwei Diözesandatenschutzaufsichten sind schon als KdÖR verfasst, zwei weitere sollen es werden. Der Status soll die geforderte Unabhängigkeit der Aufsicht sichern. Doch in den Satzungen der bisher errichteten Körperschaften sichern sich die Diözesanbischöfe einiges an Mitsprache – zu viel? In einem Gastbeitrag sieht der Sprecher der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Matthias Ullrich die vom Europarecht verlangte Unabhängigkeit der katholischen Aufsichten in Gefahr.
Im März 2018 hat die Freisinger Bischofskonferenz beschlossen, ein kirchliches Datenschutzzentrum in Nürnberg als Datenschutzaufsicht einzurichten. Statt einer Behörde ist die Einrichtung mittlerweile ein Running Gag – immer noch muss der mittlerweile 80-jährige Diözesandatenschutzbeauftragte mit einem halben Mitarbeiter die sieben bayerischen Diözesen beaufsichtigen.
Nun gibt es aber Hoffnung, dass auch das katholische Bayern eine angemessen ausgestattete Aufsicht bekommt. Auch wenn die Freisinger Pressestelle weiterhin keine konkrete Auskünfte geben will (oder kann), weiß man nun wenigstens durch eine Stellenanzeige für den oder die Diözesandatenschutzbeauftragte*n mehr.
WeiterlesenIm kirchlichen Datenschutz passiert ziemlich viel – das hat der Jahresrückblick 2022 gezeigt. Gleichzeitig passiert bei diversen Dauerbrennern auch ziemlich wenig – der Facebook-Crackdown blieb aus, der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht veröffentlicht, das KDSZ Bayern lässt immer noch auf sich warten. 2023 könnte das Jahr werden, in dem zumindest einiges davon endlich Wirklichkeit wird.
Jupp Joachimski wird 80. Als bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter ist er immer noch im Dienst – auch wenn seine Amtszeit eigentlich schon lange abgelaufen ist: Es gibt einfach keinen Nachfolger, und Joachimski macht (wie das Gesetz es befiehlt) einfach weiter. Zum 80. schenkt das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund dem Jubilar eine Festschrift in der Reihe »Schriften zum kirchlichen Datenschutz«.
Etwa die Hälfte des Bandes machen Aufsätze zum kirchlichen Datenschutz aus: Neben den anderen Diözesandatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitenden kommen unter anderem der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak zu Wort. Die Aufsätze sind meist historisch und deskriptiv ausgerichtet – sie geben aber auch einige neue, bislang unbekannte Informationen zum kirchlichen Datenschutz. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen scheint es auch langsam Gewissheit zu werden, dass das lange geplante Katholische Datenschutzzentrum Wirklichkeit wird.
WeiterlesenVerantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten – so steht es in § 26 KDG. Dazu gehören beispielsweise besonders gesicherte Kommunikationskanäle. Lediglich transportverschlüsselte E-Mail fällt damit regelmäßig aus – das ist sicher, aber unpraktisch. In der Praxis stellt sich daher die Frage, ob auf angemessene ToMs durch eine Einwilligung verzichtet werden kann: »Ich willige in eine Zusendung des Untersuchungsbefunds per E-Mail ein«, zum Beispiel.
Bislang war die Position der katholischen Datenschutzkonferenz, dass eine Einwilligung in schlechtere ToMs nicht zulässig ist. Die Verpflichtung sei »zwingender Natur und steht mithin nicht zur Disposition der an der Datenverarbeitung Beteiligten«, lautete bislang der Beschluss. Nun hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten ihren Beschluss revidiert und spricht von einem »Dispositionsrecht zur Einwilligung in die Nichtanwendung von technischen und organisatorischen Maßnahmen«. Der Beschluss der Juni-Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.
WeiterlesenIn der kommenden Woche findet der 102. Katholikentag in Stuttgart statt. Bürgerrechte und Netzpolitik waren nie die großen Stärken der katholischen Kirche und nie besonderer Schwerpunkt der katholischen Sozialverbände – dennoch gibt es ein paar Veranstaltungen und Angebote aus diesem Bereich, vor allem im Bereich der Ethik der Digitalität.
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Die Übertragung der Datenschutzaufsicht der Nordkirche an die EKD nimmt Gestalt an: Zum 1. Januar ist der BfD EKD Michael Jacob bereits zum stellvertretenden Beauftragten für die Nordkirche benannt worden; damit vertreten sich die beiden Beauftragten nun wechselweise. Ebenfalls zum 1. Januar übernahm der BfD EKD die Zuständigkeit für die diakonischen Einrichtungen der Nordkirche, der Rest folgt am 1. Oktober 2023.
Ebenfalls zum 1. Januar ist die Personalaktenordnung der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft getreten. Der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak hat das zum Anlass genommen, die Ordnung in seiner Kolumne »Kanon des Monats« zu besprechen. Dabei weist er auf die auch hier schon angesprochen Spannungen zur universalkirchenrechtlichen Geheimarchivierungspflicht hin und sieht Handlungsbedarf: »Vom kanonistischen Standpunkt besehen wäre es an dieser Stelle wünschenswert, wenn die Deutsche Bischofskonferenz nicht nur Normsetzungen veranlasst, die zu höherrangigem Recht augenscheinlich in Spannung stehen, sondern der deutsche Episkopat selbst an höherer Stelle eine klärende Debatte über das rechtspolitische Für und Wider der bischöflichen Geheimarchive als solcher anstieße.«
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat den Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund Steffen Pau für 2022 zu ihrem Sprecher gewählt. Das war er zuletzt 2019 – es geht also nicht reihum. Turnusgemäß wäre eigentlich der bayerische DDSB Jupp Joachimski an der Reihe gewesen, der zuletzt 2017 Sprecher war. Aber anscheinend hat man zumindest in der katholischen Datenschutzkonferenz die Hoffnung, dass er dieses Jahr in den Ruhestand darf. Würde das Amt systematisch rotieren, wäre der Nord-Beauftragte Mündelein Sprecher geworden (zuletzt 2018) – dessen wohl letzte Amtszeit endet 2024, er könnte also durchaus noch einmal zum Zuge kommen.
Die Sisters of St. Joseph of Peace haben sich Microsoft vorgenommen. Auf der Hauptversammlung brachte Schwester Susan Francois zwei Anträge ein, mit denen der Lobbyismus des Unternehmens mit Blick auf Menschenrechte, antirassistische Werte und Datenschutz kontrolliert und der Verkauf von Gesichtserkennungstechnologie an Behörden verhindert werden sollte. „Als Aktionäre, als Beschäftigte in der Technologiebranche und als Kämpfer für Gerechtigkeit können und müssen wir diese Unternehmen zur Verantwortung ziehen“, erläuterte die Schwester in einem Kampagnenvideo: „Neue Innovationen sollten die Menschenwürde und eine faire und gerechte Gesellschaft unterstützen und nicht die Spaltung und Diskriminierung verstärken.“ Beide Anträge scheiterten.
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat ihren Beschluss »zur Beurteilung von Messenger- und anderen Social Media-Diensten« erneuert. Der schon bei der Konferenz am 15. September gefällte, aber erst jetzt veröffentlichte Beschluss aktualisiert den alten Stand aus dem Sommer 2018.
Einen großen Kurswechsel stellt der Beschluss nicht dar, eher eine folgerichtige Fortschreibung. Weiterhin gibt es – anders als beim BfD EKD – keine Bewertung konkreter Dienste. Einen Ausschluss gibt es aber doch: Die KDSA Ost betont explizit, dass Telegram kein zulässiger Messenger-Dienst für dienstliche Kommunikation sei.
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