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Der Trend geht zur Körperschaft – zwei Diözesandatenschutzaufsichten sind schon als KdÖR verfasst, zwei weitere sollen es werden. Der Status soll die geforderte Unabhängigkeit der Aufsicht sichern. Doch in den Satzungen der bisher errichteten Körperschaften sichern sich die Diözesanbischöfe einiges an Mitsprache – zu viel? In einem Gastbeitrag sieht der Sprecher der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Matthias Ullrich die vom Europarecht verlangte Unabhängigkeit der katholischen Aufsichten in Gefahr.
Im März 2018 hat die Freisinger Bischofskonferenz beschlossen, ein kirchliches Datenschutzzentrum in Nürnberg als Datenschutzaufsicht einzurichten. Statt einer Behörde ist die Einrichtung mittlerweile ein Running Gag – immer noch muss der mittlerweile 80-jährige Diözesandatenschutzbeauftragte mit einem halben Mitarbeiter die sieben bayerischen Diözesen beaufsichtigen.
Auf Anfrage schickte das Erzbistum Bamberg die Ausschreibung zu – während der kurzen Laufzeit war anscheinend Öffentlichkeit keine Priorität.
Nun gibt es aber Hoffnung, dass auch das katholische Bayern eine angemessen ausgestattete Aufsicht bekommt. Auch wenn die Freisinger Pressestelle weiterhin keine konkrete Auskünfte geben will (oder kann), weiß man nun wenigstens durch eine Stellenanzeige für den oder die Diözesandatenschutzbeauftragte*n mehr.
Im kirchlichen Datenschutz passiert ziemlich viel – das hat der Jahresrückblick 2022 gezeigt. Gleichzeitig passiert bei diversen Dauerbrennern auch ziemlich wenig – der Facebook-Crackdown blieb aus, der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht veröffentlicht, das KDSZ Bayern lässt immer noch auf sich warten. 2023 könnte das Jahr werden, in dem zumindest einiges davon endlich Wirklichkeit wird.
Jupp Joachimski wird 80. Als bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter ist er immer noch im Dienst – auch wenn seine Amtszeit eigentlich schon lange abgelaufen ist: Es gibt einfach keinen Nachfolger, und Joachimski macht (wie das Gesetz es befiehlt) einfach weiter. Zum 80. schenkt das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund dem Jubilar eine Festschrift in der Reihe »Schriften zum kirchlichen Datenschutz«.
Mit der von Steffen Pau, Christine Haumer und Stephanie Melzow herausgegebenen Festschrift »Justiz die Pflicht, Datenschutz die Kür« würdigen die Diözesandatenschutzbeauftragten und Weggefährt*innen den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.
Etwa die Hälfte des Bandes machen Aufsätze zum kirchlichen Datenschutz aus: Neben den anderen Diözesandatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitenden kommen unter anderem der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak zu Wort. Die Aufsätze sind meist historisch und deskriptiv ausgerichtet – sie geben aber auch einige neue, bislang unbekannte Informationen zum kirchlichen Datenschutz. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen scheint es auch langsam Gewissheit zu werden, dass das lange geplante Katholische Datenschutzzentrum Wirklichkeit wird.
Verantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten – so steht es in § 26 KDG. Dazu gehören beispielsweise besonders gesicherte Kommunikationskanäle. Lediglich transportverschlüsselte E-Mail fällt damit regelmäßig aus – das ist sicher, aber unpraktisch. In der Praxis stellt sich daher die Frage, ob auf angemessene ToMs durch eine Einwilligung verzichtet werden kann: »Ich willige in eine Zusendung des Untersuchungsbefunds per E-Mail ein«, zum Beispiel.
Mit Einwilligung darf das Schloss künftig manchmal ab. (Bildquelle: iMattSmart on Unsplash)
Bislang war die Position der katholischen Datenschutzkonferenz, dass eine Einwilligung in schlechtere ToMs nicht zulässig ist. Die Verpflichtung sei »zwingender Natur und steht mithin nicht zur Disposition der an der Datenverarbeitung Beteiligten«, lautete bislang der Beschluss. Nun hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten ihren Beschluss revidiert und spricht von einem »Dispositionsrecht zur Einwilligung in die Nichtanwendung von technischen und organisatorischen Maßnahmen«.Der Beschluss der Juni-Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.
In der kommenden Woche findet der 102. Katholikentag in Stuttgart statt. Bürgerrechte und Netzpolitik waren nie die großen Stärken der katholischen Kirche und nie besonderer Schwerpunkt der katholischen Sozialverbände – dennoch gibt es ein paar Veranstaltungen und Angebote aus diesem Bereich, vor allem im Bereich der Ethik der Digitalität.