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2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.
Wie in den vergangenen Jahren schließt das KDSZ Dortmund den Reigen der Tätigkeitsberichte kirchlicher Aufsichten ab – am Freitag vor Weihnachten ist der Tätigkeitsbericht für 2024 erschienen.
Trends und Entwicklungen lassen sich kaum ablesen – das meiste darin sind Varianten des Altbekannten, auch die KI als großes Compliance-Thema wirft nur gelegentlich ihre Schatten voraus.
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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat seine lange erwartete Entscheidung zur Münsteraner Missbrauchsstudie veröffentlicht (IDSG 16/2023 vom 11. November 2024, rechtskräftig). Ein Betroffener sexualisierter Gewalt hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Daten aus dem Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids ohne seine Einwilligung für das Gutachten zur Verfügung gestellt wurden und als Fallstudie darin veröffentlicht wurde.
Der Betroffene hat auf ganzer Linie Recht bekommen. In der Analyse der Entscheidung zeigt sich, dass das IDSG es sich zwar einerseits leicht machen konnte: Zu eindeutig war der Fall. Andererseits entwickelt das Gericht im Gesamt seiner Rechtsprechung zur Missbrauchsaufarbeitung einen differenzierten Ansatz, das erhebliche kirchliche Interesse an Aufarbeitung mit dem Schutz der Rechte der Betroffenen sexualisierter Gewalt zu vereinen.
Gerade noch so vor Weihnachten gibt es den Tätigkeitsbericht 2023 des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund. Anders als im vergangenen Jahr, wo es einige Aussagen zur Anwendung verschiedener Rechtsgrundlagen gab, ist dieses Jahr kein so allgemeiner Schwerpunkt festzustellen.
Dennoch gibt es wieder vieles, das für die Praxis relevant ist: Einschätzungen zu Facebook-Fanpages und der neuen Outlook-App, Einschätzungen zu kirchlicher Gesetzgebung und die Ergebnisse der großen Prüfungen.
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Das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund hat eine neue Satzung. Die alte war ein wenig in die Jahre gekommen – seit 2015 ist sie unverändert in Kraft. Seither ist viel passiert: Vor allem natürlich die große Datenschutzreform 2018, die bislang noch gar nicht nachvollzogen war. Dazu kommt aber auch deutliche Kritik an der Konstruktion, den Verwaltungsrat der Aufsicht mit den Diözesanbischöfen zu besetzen, die die Aufsicht beaufsichtigen soll.
Nach fast zehn Jahren haben die nordrhein-westfälischen Diözesanbischöfe ihre Datenschutzaufsicht nun auf eine punktuell angepasste neue Grundlage gestellt. Die Aufsicht selbst stapelt eher tief und spricht von »kleinere[n] Anpassungen an die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre«. Im Detail zeigt sich aber, dass zumindest Teile der Kritik gehört wurden.