Das Vereinigte Königreich ist kein datenschutzrechtliches Drittland – erstmal. Das am Samstag veröffentlichte Abkommen hat den harten Brexit abgewendet (vorbehaltlich der noch nötigen Ratifizierungen) und auch verhindert, dass ab 1. Januar Großbritannien zum Drittland ohne Angemessenheitsbeschluss und damit mit erheblichem Mehraufwand für die Datenübertragung wird. Die Lösung ist aber nur eine vorläufige – und zumindest Anwender*innen des KDG stehen doch noch vor Problemen.
