Alle Institutionen müssen ihren Umgang mit KI-Systemen klären und reflektieren – wer darauf verzichtet, setzt nicht keine KI-Systeme ein, sondern lebt mit schlecht zu regulierender Schatten-IT. Deshalb ist der Umgang mit »Künstlicher Intelligenz« am Arbeitsplatz auch zunehmend ein Thema für Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen.

Die baden-württembergische Stadt Schorndorf geht dieses Thema aktiv an. Im vergangenen Jahr hat sie für eine Dienstanweisung zum Umgang mit KI einen Anerkennungspreis der »Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung« beim »Preis für gute Gesetzgebung« erhalten. Die Dienstanweisung und die später geschlossene Dienstvereinbarung, die die Anweisung abgelöst hat, sind mittlerweile dank einer Anfrage nach dem baden-württembergischen Landesinformationsfreiheitsgesetz öffentlich. Damit steht eine gute Grundlage für eigene Regelungen zur Verfügung.
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