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Über Stefan Craezer

Stefan Craezer ist Diplom-Informatiker und seit 2022 im Bereich Datenschutz beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln tätig. Seit 2026 ist er dort als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt. Er unterstützt kirchliche Einrichtungen und Verbände bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG). Seine Schwerpunkte liegen in der Analyse datenschutzrelevanter Prozesse, der Entwicklung und Implementierung von Datenschutzmanagementsystemen sowie der Begleitung von Digitalisierungsprojekten im Gesundheits- und Sozialbereich. Stefan Craezer ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert. EU-Datenschutzbeauftragter, GDDcert. EU-KI-Datenschutz-Experte), Datenschutzauditor (GDDcert.) und zertifizierter Berater im Datenschutzrecht (FernUniversität in Hagen).

Faxverbot – Was kirchliche Einrichtungen jetzt wissen müssen

Mit der Neufassung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) hat der kirchliche Gesetzgeber ein klares Signal gesetzt: Die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax ist seit dem 1. 3. 2026 grundsätzlich unzulässig. So lautet die Kernaussage des § 25 KDG-DVO, der in vielen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens derzeit für erhebliche Diskussionen sorgt.

Offener Drucker mit gelbem Endlospapier.
Das ist kein Faxgerät, aber es ist gar nicht so einfach, heutzutage noch Bilder von Faxen zu finden. (Foto von Mufid Majnun auf Unsplash)

Denn in der Praxis ist Fax noch längst nicht verschwunden. Verordnungen, Befunde, Abstimmungen mit Arztpraxen und Apotheken – all das läuft in vielen Einrichtungen nach wie vor über das gute alte Faxgerät. Die zentrale Frage lautet daher: Gilt das Faxverbot absolut? Oder gibt es praktikable Ausnahmen – und wer darf diese überhaupt festlegen?

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