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2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.
2025 war das Jahr des neuen Datenschutzrechts: Das novellierte DSG-EKD trat in Kraft, das novellierte KDG wurde beschlossen. 2025 war außerdem das Jahr, in dem KI-Themen endgültig nicht mehr aus dem kirchlichen Datenschutz wegzudenken sind – nicht zuletzt, weil Papst Leo XIV. den Umgang mit künstlicher Intelligenz als soziale Frage unserer Zeit identifiziert hat.
Der Artikel-91-Jahresrückblick zeigt, welche Themen den kirchlichen Datenschutz 2025 geprägt haben. Wieder einmal sind viele Dauerbrenner dabei – manche Themen kommen aber langsam zu einem Abschluss.
Wie in den vergangenen Jahren schließt das KDSZ Dortmund den Reigen der Tätigkeitsberichte kirchlicher Aufsichten ab – am Freitag vor Weihnachten ist der Tätigkeitsbericht für 2024 erschienen.
Trends und Entwicklungen lassen sich kaum ablesen – das meiste darin sind Varianten des Altbekannten, auch die KI als großes Compliance-Thema wirft nur gelegentlich ihre Schatten voraus.
Die Durchführungsverordnung zum KDG ist so etwas wie die unscheinbare kleine Schwester des KDG: Sie steht im Schatten des KDG und ist wohl viel weniger präsent als das eigentliche kirchliche Datenschutzgesetz. Dennoch hat sie eine hohe Praxisrelevanz für alle Verantwortliche, die das KDG anwenden.
Mit der Novelle des KDG wurde dieses Mal gleich auch die KDG-DVO novelliert – 2018 erfolgte der Beschluss der neuen Durchführungsverordnung erst im November, im März 2019 trat sie in Kraft. Damit ist jetzt das katholische Datenschutzrecht in einem Guss erneuert.
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Die KDG-Novelle ist da. Ende November hat der Verband der Diözesen Deutschlands sich auf den neuen Gesetzestext geeinigt, der nun noch von den einzelnen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt werden muss, um wie geplant am 1. März 2026 das bisherige Recht abzulösen.
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Die Landeskirchen Bayerns und des Rheinlands entwickeln zusammen mit der EKD eine eigene KI-Plattform: »ELOKI« steht für »Evangelisch. Lernend. Offen. KI.« Ziel ist ein sicherer, datenschutzkonformer und kircheneigener KI-Dienst. Im Interview erläutert Projektkoordinator Jens Palkowitsch-Kühl die technischen Hintergründe und die Herausforderungen bei der Entwicklung.