Falsch verwiesen – Wochenrückblick KW 24/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 24/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Mitarbeitenden-Apps datenschutzkonform einführen

Mitarbeitenden-Apps erleichtern die Kommunikation und Arbeitsabläufe. Aber wie fast jede IT-Infrastruktur kommen sie mit personenbezogenen Daten in Kontakt – deshalb muss der Datenschutz berücksichtigt werden. Nicht nur, weil das Gesetz es so will: Die erfolgreiche Einführung neuer Software gelingt nur dann, wenn alle Betroffenen wissen, dass fair und angemessen mit ihren Daten umgegangen wird.

Nahaufnahme eines Smartphones in der Hand über einem Laptop
(Foto von Rafael Oliveira auf Unsplash)

Wenn der Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird, wird die Einführung deutlich einfacher. Dazu gibt es ein paar Tipps, wie das Projekt einer neuen App gut begleitet werden kann.

(Der Beitrag erschien zuerst in einer kürzeren Fassung in der Zeitschrift »neue caritas«, Juni 2026. In der Ausgabe ist auch ein Best-practice-Beispiel einer Mitarbeitenden-App beschrieben.)

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Podcasts zum Datenschutz in der MAV

Logo des MAV-Podcasts von KSI und DiAG MAV Köln.

Im Podcast des Katholisch-Sozialen Instituts Siegburgs und der DiAG MAV Köln habe ich in zwei Folgen mit Jean Paul Hahne über Datenschutz in der MAV geredet. Beide Folgen sind jetzt online:

Löschen, Schweigen, Einsehen – Wochenrückblick KW 23/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 23/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Datenschutzszene in Bonn bei der Socialbar

Die Socialbar Bonn bringt die vielfältigen digitalen Initiativen und Aktivitäten in und um Bonn sichtbar(er) zusammen und vernetzt so die Akteur*innen miteinander. Am Montag ging es um die Datenschutzsszene in Bonn. Auf dem Programm: Vorträge aus dem Haus der Bundesdatenschutzbeauftragten, der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und von mir zu kirchlichem Datenschutz.

Wegweiser zur 81. Socialbar an einer Tür.

Die drei Vorträge von Aline Sylla, Achim Klabunde und mir haben unterschiedliche Aspekte des Datenschutzes betont. Das Gemeinsame: alle drei sind mit Bonn verbunden, und alle drei machen Datenschutz als Grundrechtsschutz stark. Hier fasse ich die Vorträge zusammen.

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Post von der Kirche verrät Religionszugehörigkeit – ein Art.-9-Problem?

Sobald personenbezogene Daten zu den besonderen Kategorien gehören, wird’s kompliziert. Und im Bereich der besonderen Kategorien ist man nach der Linie des europäischen Gerichtshofs schnell.

Das Wahlplakat mit dem Slogan, der auch auf dem Umschlag stand, um den es im Verfahren ging.
»uskottu – toivottu – rakastettu – Anna äänesi kuulua« – »Geglaubt – gehofft – geliebt: Lass Deine Stimme hören«.« stand auf dem Umschlag (Foto: Valeria Reverdo auf Unsplash, Järvenpään seurakunta (Montage fxn))

Das finnische Oberste Verwaltungsgericht hatte nun einen Fall zu klären, bei dem es um ableitbare Daten über religiöse Überzeugungen ging, die mehr oder weniger öffentlich gemacht wurden: Durfte eine Kirche Wahlunterlagen zu Kirchenwahlen in Umschlägen verschicken, die darauf schließen lassen, dass die Empfänger*innen Kirchenmitglied sind? (Korkein hallinto-oikeus, Urteil 563/2025 vom 30. April 2026)

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Entzyckend – Wochenrückblick KW 22/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 22/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Tech-Regulierung und Digitale Allmende – Leos Enzyklika aus netzpolitischer Perspektive

Papst Leo XIV. hat seine erste Enzyklika vorgelegt. »Magnifica humanitas« ist eine Sozialenzyklika, entwickelt also die päpstliche Soziallehre weiter. Das große Thema ist »Künstliche Intelligenz«, die der Papst schon früh in seinem Pontifikat als »Soziale Frage unserer Zeit« erkannt hat.

Titelseite der Pressekopie der Enzyklika »Magnifica humanitas« vor einem Screenshot der Pressekonferenz zur Vorstellung mit Papst Leo XIV.
(Foto: Screenshot Vatikan-Pressekonferenz, Pressekopie des Presseamts des Heiligen Stuhls)

Dass das nicht nur ein großes Etikett war, hat der Papst nun mit viel Substanz untermauert. Hier sind vor allem seine Aussagen zu Datenpolitik wichtig – um Datenschutz im engeren Sinn geht es kaum. Dennoch finden sich viele Parallelen zu klassischen Datenschutzdiskursen. Der Schwerpunkt besteht im digitalpolitischen Bereich in einer Begründung der Regulierung von datengetriebenen Geschäftsmodellen – und es finden sich bemerkenswerte Aussagen zur Sozialpflichtigkeit des geistigen Eigentums.

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Katholikentagslese – Wochenrückblick KW 21/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 21/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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BVerfG entscheidet erstmals zu Art. 91 DSGVO und Einklang

Ein altbekannter Streit um Auskunft hat es nach Karlsruhe geschafft, weil der konfessionslose Anwalt der Klägerin von den evangelischen Kirchengerichten nicht als Vertreter zugelassen wurde. In der Entscheidung geht es erstmals vor einem Höchstgericht um Art. 91 DSGVO.

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)

Die Verfassungsbeschwerde wurde zwar abgelehnt (Beschluss vom 22. April 2026 – 2 BvR 264/26) – aber wegen der Zulässigkeit: Der Rechtsweg vor staatliche Gerichten war noch nicht ausgeschöpft. In dem ausführlich begründeten Beschluss gibt das Bundesverfassungsgericht möglichen weiteren staatlichen Gerichten, die mit dem Fall befasst sein werden, einiges an die Hand. Und es macht einige Aussagen zum Einklanggebot, um die keine künftige Art.-91-Kommentierung herumkommen dürfte.

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