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Nach dem Vatikan hat sich nun die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union zum Löschrecht im Taufbuch geäußert. In einem 15-seitigen Positionspapier argumentiert die COMECE gegen das Löschrecht im Taufbuch.
Die Stellungnahme kommt spät: Ende Juni verhandelte der EuGH über die belgischen Vorlagefragen, für die Kirche sprach das betroffene Bistum Gent. Für den 1. Oktober kündigte die zuständige Generalanwältin ihre Schlussanträge an – also wenig Zeit für sie, das COMECE-Papier ausführlich zu würdigen. Dabei bringt es noch einige Punkte in die Diskussion ein, die bisher nicht so ausführlich betrachtet wurden.
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Noch vor einem Jahr war die Lage übersichtlich: Wer im kirchlichen Raum nach einer veröffentlichten Regelung zum Einsatz Künstlicher Intelligenz suchte, fand die KI-Nutzungs-Ordnung des Erzbistums Köln vom 10. Dezember 2024 und sonst wenig.
(Montage: fxn)
Inzwischen sind es neun, aus sieben katholischen Diözesen und zwei Landeskirchen: nach Köln die Erzdiözese Salzburg (Februar 2026), die Evangelische Kirche von Westfalen und die Erzdiözese Freiburg (März 2026), die Diözese Rottenburg-Stuttgart (April 2026), die Diözese Gurk (Juni 2026), der oldenburgische Teil der Diözese Münster (August 2026) und zuletzt das Erzbistum Paderborn (September 2026), dazu ein undatiertes Papier aus Kurhessen-Waldeck. Die Regelungstiefe reicht von zwölf Paragrafen bis zu sieben Leitsätzen. Berücksichtigt sind die bis zum 1. September 2026 veröffentlichten Regelungen.
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Jetzt hat wieder das VG Berlin über diese Frage entschieden: Eine andere Kammer kam zu einem ganz anderen Ergebnis – mit womöglich weitreichenden Folgen für das schon lange umkämpfte Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen. (VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2026 – 42 K 25/25, nicht rechtskräftig)
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Nach der eingefrorenen Plazenta und den Exorzismen des Vorjahres musste der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025 wohl zwingend etwas weniger spektakulär ausfallen. Dabei gab es viel zu tun: Die KI-Beschwerdewelle rollt auch im Südwesten – und anscheinend schwappt sie gigabyteweise bis zum Interdiözesanen Datenschutzgericht.