Christian Arnold und Jens Günther haben die dritte Auflage ihres Praxishandbuchs »Arbeitsrecht 4.0« vorgelegt. Dem Untertitel zufolge soll es um »Arbeits-, IP- und Datenschutzrecht in einer digitalisierten Arbeitswelt« gehen.

Ein Blick ins Inhaltsverzeichnis zeigt, wie das eingelöst wird: Schon die Überschriften sorgen für einige Aha-Momente, indem immer wieder Querverbindungen hergestellt und Themen angesprochen werden, an die man nicht sofort denkt: Kann man Beschäftigte in Bitcoin bezahlen? Wie lässt sich KI im Arbeitsschutz einsetzen? Was ist beim Datenschutz in der »Smart Factory« zu bedenken? Wie begegnet das Arbeitsrecht agilen Arbeitsmethoden wie Scrum und flexiblen Beschäftigungsverhältnisse wie Crowd- und Clickworking?
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