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Vom 13.–17. Mai 2026 findet in Würzburg der Katholikentag statt. Im Programm unter dem Motto »Hab Mut, steh auf!« finden sich viele Veranstaltungen mit Digital-Bezug. Vor allem »Künstliche Intelligenz« dominiert die Themen.
(Bild: Katholikentag)
Digitalität ist damit dieses Mal kein Randthema – schon eine einfache Suche nach »digital« in der Programmdatenbank fördert 55 Veranstaltungen zutage. Daher gibt’s hier eine ganz Auswahl: Was klingt am interessanten? Und wo trifft man sich?
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Livestreams von kirchlichen Veranstaltungen sind seit Corona nicht mehr wegzudenken. Die Pandemie war auch hier ein Digitalisierungstreiber. Der rechtliche Rahmen dafür musste teilweise erst geschaffen werden: Während im evangelischen Datenschutzrecht rechtzeitig eine Streaming-Norm aufgenommen wurde, kam die katholische erst, als die Corona-Streaming-Hochphase schon lange vorbei war.
Kirchliche Einrichtungen, die Gottesdienste und Veranstaltungen übertragen wollen, sollten sich die jeweils einschlägigen Normen genau anschauen – und nicht glauben, dass der Stream mit dem jeweils einen Paragraphen schon komplett geregelt ist.
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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat ein Bußgeld der KDSA Nord gekippt – die niedrige Obergrenze für Bußgelder im KDG dürfe nicht als Kappungsgrenze verstanden werden, eine Anwendung des Bußgeldmodelle des EDSA mit anschließender Kappung komme daher nicht in Frage.
In einem Gastbeitrag erläutert der Diözesandatenschutzbeauftragte der Nord-Bistümer, Andreas Bloms, wie die KDSA Nord die IDSG-Entscheidung interpretiert – und warum noch lange nicht gesagt ist, dass das Bußgeldkonzept der Aufsicht ganz gekippt ist.
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Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Einsicht einer ehemaligen Beschäftigten in ein Gemeinderatsprotokoll hat ein Ende gefunden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Gemeinde mit einem ausführlich begründeten Beschluss nicht angenommen.
(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)
Die Gemeinde wandte sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Das BAG hatte entschieden, dass ein Protokoll einer Gemeinderatssitzung zur materiellen Personalakte gehört und daher ein Auskunftsrecht der klagenden ehemaligen Kirchenmusikerin besteht. Der Nichtannahmebeschluss führt sehr klar aus, warum das BAG die Selbstbestimmungsrechte der Kirche nicht verletzt hat. (Der Beschluss 2 BvR 211/25 vom 20. März 2026 ist noch nicht vom BVerfG veröffentlicht, liegt mir aber vor und kann hier heruntergeladen werden.)
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