Daten über religiöse Überzeugungen gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Im kirchlichen Datenschutz gibt es eine Ausnahme: Die bloße Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nehmen KDG wie DSG-EKD explizit aus – damit werden diese Daten wie normale personenbezogene Daten behandelt.

Was aber genau sind Daten über die Zugehörigkeit? Neben ganz eindeutigen Fällen gibt es auch Grenzfälle, bei denen es Auslegung braucht, um zu einem Ergebnis zu kommen – der wohl relevanteste Fall ist die Information über einen Kirchenaustritt.
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