Ein altbekannter Streit um Auskunft hat es nach Karlsruhe geschafft, weil der konfessionslose Anwalt der Klägerin von den evangelischen Kirchengerichten nicht als Vertreter zugelassen wurde. In der Entscheidung geht es erstmals vor einem Höchstgericht um Art. 91 DSGVO.

(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)
Die Verfassungsbeschwerde wurde zwar abgelehnt (Beschluss vom 22. April 2026 – 2 BvR 264/26) – aber wegen der Zulässigkeit: Der Rechtsweg vor staatliche Gerichten war noch nicht ausgeschöpft. In dem ausführlich begründeten Beschluss gibt das Bundesverfassungsgericht möglichen weiteren staatlichen Gerichten, die mit dem Fall befasst sein werden, einiges an die Hand. Und es macht einige Aussagen zum Einklanggebot, um die keine künftige Art.-91-Kommentierung herumkommen dürfte.
Weiterlesen








