Livestreams von kirchlichen Veranstaltungen sind seit Corona nicht mehr wegzudenken. Die Pandemie war auch hier ein Digitalisierungstreiber. Der rechtliche Rahmen dafür musste teilweise erst geschaffen werden: Während im evangelischen Datenschutzrecht rechtzeitig eine Streaming-Norm aufgenommen wurde, kam die katholische erst, als die Corona-Streaming-Hochphase schon lange vorbei war.

Kirchliche Einrichtungen, die Gottesdienste und Veranstaltungen übertragen wollen, sollten sich die jeweils einschlägigen Normen genau anschauen – und nicht glauben, dass der Stream mit dem jeweils einen Paragraphen schon komplett geregelt ist.
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