Die gemeinsame Verantwortlichkeit von verantwortlichen Stellen mit unterschiedlichen Datenschutzgesetzen ist eine der großen ungeklärten Fragen des Datenschutzrechts: Gibt es die Möglichkeit einer freien Rechtswahl in der Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit? Gibt es Kriterien, nach denen ein allein geltendes Gesetz ausgewählt wird? Gelten die beteiligten Gesetze parallel? Welche Aufsichts- und Justizregime greifen?

Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat nun erstmals eine Entscheidung veröffentlicht, in der genau das Thema war, und zwar anhand einer von Caritas und Diakonie in gemeinsamer Verantwortlichkeit betriebenen Einrichtung (IDSG 06/2022 vom 17. April 2025). Die Entscheidung ist von hoher Praxisrelevanz für gemeinsame Verantwortlichkeiten.
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