Das Bundesarbeitsgericht hat eine evangelische Kirchengemeinde zur Herausgabe eines Kirchengemeinderats-Protokolls verurteilt – einen Beitrag zur Diskussion, ob das DSG-EKD in seiner noch geltenden Fassung ein Recht auf Kopie enthält, ist die Entscheidung aber – anders als zunächst erwartet – nicht: Der Anspruch wurde allein aus dem Arbeitsrecht begründet.
Mittlerweile liegen mir die Entscheidungsgründe zum Urteil 8 AZR 42/24 vom 17. Oktober 2024 vor. (Die Entscheidung wurde am 20. Dezember vom Gericht selbst veröffentlicht.) Darin wird das evangelische Datenschutzrecht zwar erwähnt, war aber letzten Endes nicht relevant für die Entscheidung.
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