Da hat man was eigenes – Wochenrückblick KW 8/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 8/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

(Zu) viel BYOD bei Kirchen

In der aktuellen Zeitschrift für Pastoraltheologie stellt Holger Sievert die Studie »Digitalisierung im Raum der Kirchen« (DiRK) vor und arbeitet interessante konfessionelle Unterschiede heraus. Ausdrücklich kommt Datenschutz nur an einer Stelle vor: Von den befragten Hauptberuflichen im Kirchendienst haben im katholischen Bereich 59,3 Prozent eine Weiterbildung zu Datenschutz absolviert, im evangelischen Bereich nur 51,3 Prozent.

Indirekt kommt ein Ansatz für ein besseres Datenschutzmanagement durch eine andere Zahl ans Licht: Das wichtigste Kommunikationsinstrument ist das private Smartphone (59,4 Prozent im katholischen Kontext zu 65,5 Prozent im evangelischen), dienstliche Smartphones werden sehr viel niedriger als wichtigstes Instrument angegeben (33,9 Prozent katholisch, 30,9 Prozent evangelisch). Warum, wird nicht ausgeführt – aber man kann es vermuten: Weil es keine dienstlichen Smartphones gibt oder sie zu schlecht sind. Mit einer ordentlichen technischen Ausstattung könnte man hier das Datenschutzniveau also wohl deutlich heben und sich viele Probleme mit dienstlichen Daten auf privaten Geräten sparen.

Kein Eilantrag in Württemberg

In der vergangenen Woche ging es um den aktuellen Stand im Streit um die Herausgabe eines Kirchengemeinderatsprotokolls: Trotz erfolgreicher Klage vor dem Bundesarbeitsgericht weigert sich die Gemeinde, das Protokoll herauszugeben; die Gemeinde hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Da die Klägerin das Protokoll noch nicht erhalten hat, sollte man davon ausgehen, dass die Gemeinde einen erfolgreichen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat, haben Verfassungsbeschwerden doch keine aufschiebende Wirkung. Mitnichten, zeigt sich jetzt: »ein Eilantrag wurde in dieser Sache nicht gestellt«, teilt das BVerfG auf Anfrage mit.

Das Evangelische Stadtdekanat Stuttgart, das für die Gemeinde die Kommunikation übernimmt, wollte nicht einmal Auskunft darüber geben, ob ein Eilantrag gestellt wurde. Die Konstellation ist befremdlich: Das Stadtdekanat scheint die Kirchengemeinde zu vertreten, obwohl doch eigentlich das Dekanatamt laut der Württemberger Kirchengemeindeordnung aufsichtsführende Stelle ist, die »die Kirchengemeinden zur Einhaltung des kirchlichen und des für alle geltenden Rechts anzuhalten« hat (§ 49 Abs. 4 KGO). Eine erneute Anfrage an die Landeskirche, bei der die Oberaufsicht angesiedelt ist, blieb bis jetzt unbeantwortet.

Antiquum DSG-EKD novo cedat ritui

Bei Dr. Datenschutz geht’s um die Novelle des evangelischen Datenschutzrechts. »Was bringt die Reform des DSG-EKD 2025?«, fragt der Beitrag. Dabei kommt auch ein Punkt zutage, den ich bei meiner Übersicht zur Novelle übersehen hatte: Beim Schadensersatz wurde nun auch (wie in der DSGVO) der Auftragsverantwortliche in § 48 DSG-EKD aufgenommen, so dass nun auch dieser bei Schäden in die Pflicht genommen werden kann.

Kritisch bewertet wird der zwar erhöhte, aber immer noch hinter DSGVO-Niveau zurückbleibende Bußgeldrahmen: »Ein Schelm wer meint, die Kirche sei hier recht soft, aber gut, der neutestamentarische Gott soll ein gütiger sein. Warum soll es nicht ebenso die Kirche im Bereich des Bußgeldrechts sein? Ggf. hat das aber auch damit zu tun, dass man ungern hohe Bußgelder gegen seinesgleichen erhebt? Insoweit mag man Zweifel haben, ob die Bußgelder in der Höhe dem Schutz Betroffener dienlich ist.« (Nebenbei bemerkt ist doch interessant, welche Sprachspiele kirchliche Themen aufrufen – leider auch zu theologisch überwundenen alt- und neutestamentlichen Gottesbildern).

Cybersicherheit im Bistum Magdeburg

Die Deutsche Bischofskonferenz ist nach dem Cyberangriff immer noch mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Im Bistum Magdeburg sieht man sich indes gut aufgestellt, wie die Diözese in einer mittlerweile wieder von der Webseite gelöschten Pressemitteilung dargelegt hat. (War man da nach Veröffentlichung doch nicht mehr so sicher, dass nichts passieren kann?) Interessante Information: Die Bistums-IT wird von der IT des Caritas-Diözesanverbands betreut.

In eigener Sache

  • Für JHD|Bildung biete ich wieder Online-Seminare an. Schon fest steht das Seminar zu Bildrechten am 8. Oktober 2025, 16.30–19 Uhr. (20 Euro, Anmeldeschluss 24. September 2025.)

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