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Am 28. Januar, dem Europäischen Tag des Datenschutzes, (und dem Gedenktag von Thomas von Aquin) hat das Glaubensdikasterium ein Dokument zur KI-Ethik veröffentlicht: die Note Antiqua et Nova »über das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz«. Nach vielen Vorarbeiten im Lehramt von Papst Franziskus, das sich in jüngster Zeit immer wieder mit Fragen der künstlichen Intelligenz befasst hat, allerdings in der eher weniger systematisierten Form von Reden, Ansprachen und Botschaften, gibt es damit erstmals ein lehrmäßiges Dokument, das die Position der Kirche systematisiert und definiert.
Unter den Ausführungen ist auch eine hier einschlägige bemerkenswert: Ein eigener Abschnitt widmet sich dem Thema »KI, Datenschutz und Kontrolle«. Datenschutz spielte bisher im kirchlichen Lehramt kaum eine Rolle; immer wieder werden Fragen der Datenethik angesprochen, was das Lehramt zu Datenschutz im engeren Sinn zu sagen hat und was das für Konsequenzen hat, war aber bisher eine Leerstelle. Das hat sich nun geändert: Jetzt ist es möglich, einen lehramtlichen Begriff von Datenschutz bei der Bewertung und Gestaltung kirchlichen Datenschutzes zugrunde zu legen.
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2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.
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Der Vatikanstaat hat seinen eigenen AI Act: Ab 1. Januar gelten im Kirchenstaat die »Linee Guida in materia di intelligenza artificiale« (Dekret Nr. DCCII). Wo die EU 113 Artikel in 13 Kapiteln braucht, kommt die vatikanische Regelung mit 15 Artikeln in 3 Kapiteln aus – alles ist etwas kleiner im kleinsten Staat der Welt.
Inhaltlich lehnt sich das Vatikan-KI-Gesetz an die EU-KI-Verordnung an, betont aber stärker ethische Aspekte der KI-Nutzung, die in den letzten Jahren nicht zuletzt von Papst Franziskus selbst immer wieder angemahnt wurden, und die vom Vatikan bislang unterhalb einer gesetzlichen Regelung durch die KI-Ethik-Charta des »Rome Call for AI Ethics« vorangetrieben wurde.
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