Die Durchführungsverordnung zum KDG ist so etwas wie die unscheinbare kleine Schwester des KDG: Sie steht im Schatten des KDG und ist wohl viel weniger präsent als das eigentliche kirchliche Datenschutzgesetz. Dennoch hat sie eine hohe Praxisrelevanz für alle Verantwortliche, die das KDG anwenden.

Mit der Novelle des KDG wurde dieses Mal gleich auch die KDG-DVO novelliert – 2018 erfolgte der Beschluss der neuen Durchführungsverordnung erst im November, im März 2019 trat sie in Kraft. Damit ist jetzt das katholische Datenschutzrecht in einem Guss erneuert.
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