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Klare Kante für Grundrechte – Tätigkeitsbericht der KDSA Ost 2024

Der erste diözesane Bericht einer katholischen Aufsicht kommt wieder einmal von der KDSA Ost. Der Tätigkeitsbericht für 2024 ist geprägt von der aktuellen politischen Lage: So deutlich wie keine andere kirchliche Datenschutzaufsicht macht der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich Grundrechte, Demokratie und den Beitrag des Datenschutzes dazu stark.

Titelseite des Tätigkeitsberichts für 2024 der KDSA Ost.

Nach zwei Jahre, in denen massive Defizite vor allem in der verfassten Kirche benannt wurden, scheint 2024 etwas ruhiger gewesen zu sein: Kein neues Rekordbußgeld wie 2023, die geschilderten Fälle sind weitgehend Standardsituationen. Das heißt aber auch: Wer den Bericht liest, hat hinterher einen gut gefüllten Werkzeugkasten, um diesen Standardsituationen zu begegnen.

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Verfassungsbeschwerde statt Auskunft – Wochenrückblick KW 7/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 7/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Nordsynode in der Cloud – Wochenrückblick KW 10/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 10/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Religionspolitik und Akten – Wochenrückblick KW 26/2022

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Bei der Berliner Tagung zu religionspolitischen Reformperspektiven für die Kirchen äußerte der Leiter des Instituts für Staatskirchenrecht Ansgar Hense sich auf dem Panel zu inneren Angelegenheiten zum formativen und regulativen Einwirken der weltlichen Rechtsordnung auf kirchliche Normen. Ein (knappes) Beispiel war dabei das Datenschutzrecht. Hense äußerte sich zur kirchlichen Rechtswirklichkeit vor und nach Inkrafttreten der DSGVO: »Ich glaube, dass bis zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zwar ein kircheneigenes Datenschutzrecht reklamiert wurde, es aber nicht praktiziert wurde. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten würde ich eine andere Auffassung vertreten«, so Hense. (Jacob Joussen widersprach in der Diskussion für den evangelischen Bereich, aber eine weitgehende Nichtrezeption des Datenschutzrechts vor der DSGVO dürfte ein allgemeines Problem sein.) Dabei hob er auch die mit Mandat des Heiligen Stuhls errichtete kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit und die Unabhängigkeit der kirchlichen Datenschutzaufsicht hervor, die staatlich vorformatiert erstmals echte rechtliche Kontrollinstanzen ins kirchliche Recht brachten. (Auf die formative Wirkung staatlichen Rechts ging Hense auch in seinem Beitrag zum jüngsten Sammelband des KDSZ Dortmund ein.) Später habe ich den Berliner Generalvikar Manfred Kollig nach der 2019 getätigten Ankündigung gefragt, dass der damals neu eingerichtete VDD-Verbandsrat klären wollte, »in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts)«. Kolligs knappe Antwort: »Meine Einschätzung ist: Wir werden nicht verzichten auf eigenes Arbeitsrecht und andere Rechte wie Datenschutz.«

Und noch eine Tagung: Am Donnerstag fand die von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs organisierte Tagung »Aufarbeitung, Akten, Archive – Zum Umgang mit sensiblen Dokumenten« statt. Dabei wurden auch einige Themen des Persönlichkeitsrechtsschutzes angesprochen. Einen allgemeinen Überblicksbericht von der Tagung gibt es bei katholisch.de. Die Videos der Panels werden in den nächsten Tagen in die Mediathek der Kommission eingestellt; besonders interessant für die Zielgruppe hier dürfte das letzte Podium zum Thema »Wer hat die Macht über die Quellen?« sein, bei der unter anderem der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller interessante Einblicke in die Praxis und Rechtsgrundlagen kirchlicher Archive gab.

Bei Reichert und Reichert befasst sich Matthias Herkert mit der aktualisierten Arbeitshilfe zum Einsatz von Microsoft 365 des KDSZ Frankfurt. Im Vergleich zur ersten Version aus 2019 ist die Einschätzung der Aufsicht harscher geworden: »Während das KDSZ-FFM im Februar 2019 die datenschutzkonforme Nutzung der Microsoft-Cloud-Angebote zumindest als „aktuell zwar möglich“ bezeichnete und Verantwortliche lediglich darauf hinwies, dass diese „ein hohes Risiko“ eingingen, dass die Konformität zu KDG und DSGVO kurzfristig entfallen könne, geht sie inzwischen davon aus, dass ein datenschutzkonformer Betrieb von Microsoft 365 „erwartungsgemäß“ nur in Ausnahmefällen möglich sei.«

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Rottenburg-Stuttgart plant eine BDKJ-Cloud für die Jugendarbeit

Michael Medla (28) ist Jurist und seit 2021 Diözesanleiter des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend und des Bischöflichen Jugendamtes im Bistum Rottenburg-Stuttgart. Im Diözesanverband ist er unter anderem für das Thema Digitalisierung zuständig. Im Interview berichtet er davon, welchen Stellenwert Datenschutz in der Jugendarbeit hat und wie die Jugendarbeit in Rottenburg-Stuttgart mit einer eigenen Cloud unabhängig von großen Konzernen und kostenlosen, aber wenig datenschutzfreundlichen Tools werden will. Der Start ist schon für dieses Jahr nach der Sommerpause geplant.

Der Rottenburg-Stuttgarter BDKJ-Diözesanleiter Michael Medla steht vor dem BDKJ-Logo vor einer Kamera
Michael Medla wurde 2020 zum BDKJ-Diözesanleiter in Rottenburg-Stuttgart gewählt und ist seit 2021 im Amt.
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