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Auskunft einsichtig – Wochenrückblick KW 32/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 32/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Auskunft und Ausnahmen – Tätigkeitsbericht des BfD EKD 2021/2022

Ungerade Jahre sind evangelische Berichtsjahre. Jetzt liegt der neue Tätigkeitsbericht des BfD EKD für die Jahre 2021 und 2022 vor – und damit noch einmal ein stark von Corona-Maßnahmen geprägter Bericht. Und nicht nur davon: »Menschen erleben die momentanen Zeiten zunehmend als eine krisenhafte Zuspitzung unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Eine Krise folgt auf die andere: Corona-Pandemie, Klimawandel, Krieg in Europa, Energieversorgung und Inflation«, schreibt Michael Jacob in seinem Vorwort: »Da haben es Freiheits- und Grundrechte nicht immer ganz leicht in der gesellschaftlichen und politischen Debatte durchzudringen.«

BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022.
BfD EKD übergibt EKD-Präses Annette Kurschus seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2021 und 2022. (Pressebild BfD EKD, Montage)


Diese Ansagen dann im Kleinklein von Zoom, Facebook und Microsoft, Kita-Einbrüchen, CC-Fails und verlorenen USB-Sticks auch deutlich zu machen, ist anspruchsvoll. Es gibt aber doch auch praktische Fälle, in denen Datenschutz als Grundrechtsschutz sehr deutlich wird. Auf der operativen Ebene lohnt sich der Bericht: Er schafft dringend nötige Transparenz über die sonst sehr bedeckte evangelische Kirchengerichtsbarkeit und gibt in vielen Fallbeispielen wichtige Hintergründe zur Praxis des – mangels Kommentar und angesichts wenig Judikatur – immer noch weniger ergründeten DSG-EKD.

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Religion nicht mal mehr freiwillig – Wochenrückblick KW 40/2022

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Mit dem am Donnerstag letzter Woche beschlossenen dritten Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften wurde die gesetzliche Möglichkeit zur freiwilligen Eintragung der Religionszugehörigkeit in die Personenstandsregister abgeschafft. Eine vernünftige Entscheidung, die staatliche Datenhaltung auf das erforderliche Maß zurückstutzt, sollte man denken, und angesichts der Rolle von Religionseinträgen bei der Organisation des Holocausts auch ein spätes Lernen aus der Geschichte. Aus den Unionsparteien gab es aber Protest. Die Ampel-Koalition wolle die Religion immer weiter ins Private zurückdrängen, kritisierte CDU-MdB Philipp Amthor, der religionspolitische Sprecher der Unionsfraktion Thomas Rachel sieht als Ziel ein »Zurückdrängen der Religionsgemeinschaften«. Auch die beiden kirchlichen Berliner Lobbybüros waren gegen diese Änderung und argumentierten identitär: Es sei »von großer Bedeutung, dass sich eine Person hierzu bekennen und damit in dem Personenstandsregister zum Ausdruck bringen kann, dass zu ihrer Identität der Glaube gehört«.

Der Freiburger Generalvikar hat per Dekret einen Fachausschuss Digitalisierung im Ordinariat eingerichtet – also ein Gremium, das dank rechtlicher Regelung durchaus Gewicht hat. Er soll den Generalvikar im Themenfeld der Digitalisierung beraten und unterstützen. »Ausgehend von diesem Grundauftrag berät der Fachausschuss über die Digitalisierung der pastoralen und kirchlichen Praxis, insbesondere der örtlichen kirchlichen Rechtsträger (z. B. Kirchengemeinden) sowie der dazugehörigen kirchlichen Verwaltung, um nützliche und nutzbare digitale Werkzeuge (z. B. Programme, Tools, Apps oder Services) zu ermöglichen, neue Formen der Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und Kirche zu erschließen und die Definition einheitlicher Qualitätskriterien und verbindlicher Standards für die pastorale und kirchliche Praxis vorzunehmen«, heißt es im Dekret. Zu den gesetzten Mitgliedern gehört unter anderem der Diözesanökonom, aber niemand aus dem Bereich Datenschutz – aber immerhin will der Generalvikar noch zwei bis vier weitere Mitglieder berufen. Angesichts des Arbeitsauftrags wäre es sicher ressourcensparend, von vornherein Datenschutz mitzudenken.

Zum Datenschutzgesetz der Polnischen Bischofskonferenz gibt es jetzt einen zweibändigen Kommentar – leider nur gedruckt und wenig überraschend nur auf Polnisch. Das Werk dürfte auch über Polen hinaus interessant sein, weil das polnische Datenschutzdekret zu den kirchlichen Datenschutzgesetzen gehört, die sich eng an das Muster der COMECE anlehnen.

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Corona, Personal und Mekka – Wochenrückblick KW 12/2022

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Die Corona-Schutzmaßnahmen werden immer weiter zurückgenommen – das hat auch Konsequenzen dafür, welche Daten noch verarbeitet werden dürfen: Schließlich sind mit den Lockerungen auch einige Rechtsgrundlagen weggefallen. Darauf weist die KDSA Ost hin: Der Impf- und Sero-Status der Beschäftigten darf nicht mehr verarbeitet werden. »Eine derartige Datenverarbeitung hat somit zu unterbleiben. Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben worden sind, sind datenschutzkonform zu löschen. Damit verbunden ist auch die Vernichtung/Löschung sämtlicher Testnachweise (Schnelltests)«, so der Diözesandatenschutzbeauftragte. Ausnahmen gelten lediglich für Beschäftigte der in § 23 Abs. 3 IfSG genannten medizinischen und Pflegeeinrichtungen. Ohne eine Rechtsgrundlage ist auch die Kontaktnachverfolgung bei Gottesdiensten nicht mehr möglich – jedenfalls nicht ohne Einwilligung. Obwohl diese Rechtsgrundlage teilweise schon länger weggefallen ist, gibt es immer noch Gemeinden mit Gottesdiensten unter Anmeldepflicht, erfährt man aus dem Interview des Domradios mit Antonius Hamers, dem Leiter des Katholischen Büros NRW. Auch über die dort genannten Gründe hinaus sollte man sich gut überlegen, ob man sich ohne Not diese Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – denn nichts anderes sind Daten zum Gottesdienstbesuch – ans Bein binden will.

Die katholische Personalaktenordnung für Kleriker und Kirchenbeamte dürfte mittlerweile in den meisten Bistümern in Kraft sein. Das Bistum Essen ist nun die erste Diözese, die auf dieser Grundlage auch ihre Maßgaben für die Beschäftigten reformiert hat. Die »Verordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums Essen« gilt für Mitarbeitende des Bistums Essen. Für Lehrkräfte wird einheitlich das Landesbeamtengesetz angewandt. Nach erster Durchsicht (die Ordnung wurde erst im Laufe des Donnerstags veröffentlicht) wurden dabei im wesentlichen die Regelungen der bekannten Personalaktenordnung für alle Beschäftigte umgesetzt. Interessant ist, dass es sich um eine Verordnung des Generalvikars handelt, anscheinend ohne Beteiligung der KODA.

Mobilsicher hat islamische Gebets-Apps untersucht. Das Ergebnis ist ähnlich ernüchternd wie die Recherche zu Gebets-Apps, die hier vor einigen Wochen schon verlinkt wurde. Alle 13 getesteten Apps schneiden schlecht ab, den Islam-Verbänden sind auch keine guten Alternativen bekannt. Neun der Apps leiten Standortdaten an Dritte weiter, keine scheint ein angemessenes Schutzniveau, wie es besondere Kategorien personenbezogener Daten erfordern, zu erfüllen: »Denn allein die Tatsache, dass jemand eine solche App nutzt, lässt einen Rückschluss auf dessen religiöse Überzeugung zu«, so Mobilsicher, und weiter: »Dabei sollte es technisch nicht allzu schwer sein, gläubigen Muslimen eine Gebets-App zur Verfügung zu stellen, die ohne die Weitergabe persönlicher Daten oder Kennnummern funktioniert« – schließlich braucht es dafür nur die Uhrzeit, einen Ort, der sich auch ohne Ortungsdienst eingeben ließe, sowie Zugriff auf den Kompass. (Danke an netzpolitik.org für den Hinweis!)

In eigener Sache: Am 2. Juni bin ich Referent bei einer Fortbildung von JHD|Bildung zum Thema »Datenschutz in der Jugendarbeit«. In der zweistündigen Veranstaltung gibt es einen Crashkurs zum kirchlichen Datenschutz und einen Blick auf ausgewählte Verarbeitungen, die in der Jugendarbeit relevant sind.

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Zeugen Jehovas lassen warten – Wochenrückblick KW 11/2022

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In dieser Woche sind die Regelungen zum einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweis in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat der BfD EKD seine Stellungnahme dazu aktualisiert. Im wesentlichen wurde deutlich gekürzt im Vergleich zur vorigen Fassung. Die aktuelle Version beschränkt sich darauf, in welchen engen Grenzen der gesetzlichen Vorschriften Arbeitgeber die Beschäftigtendaten verarbeiten dürfen.

In ihrer Rede anlässlich der Verleihung des Herbert-Haag-Preises befasst sich Doris Reisinger mit den bekannten Unzulänglichkeiten der kirchlichen Justiz: »Bis heute – zwölf Jahre nach dem Ausbruch der Krise in Deutschland und beinahe 40 Jahre nach dem Ausbruch der Krise in den USA – sind kirchliche Verfahren geheim. Bis heute werden Opfer von Sexualstraftaten in kirchlichen Verfahren nicht als Opfer gesehen. Bis heute haben sie keine Akteneinsicht und keinen Nebenklägerstatus.« Es dürfte interessant werden, ob die Ordnungen für die Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit der DBK zumindest hinsichtlich der Akteneinsicht nicht hinter die Betroffenenrechte des KDG zurückfallen. Ob man bei den anderen Punkten Hoffnung haben darf?

Schon seit über einem Jahr ist bekannt, dass unter anderem die Datenschutzaufsichten in Hessen und Berlin Zweifel am Datenschutzrecht einer Religionsgemeinschaft haben, seit letztem Jahr, dass es sich dabei um die Zeugen Jehovas handelt – doch die Verfahren ziehen sich. Dieser Tage habe ich – wie ziemlich regelmäßig – nach dem aktuellen Stand gefragt: In Hessen gibt es keinen neuen Informationsstand, in Berlin, wo es Signale gab, dass die Prüfung sich dem Ende nähert, hieß es: »Die Prüfung konnte aufgrund personeller Engpässe noch nicht abgeschlossen werden.«

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Stand der Technik im Pfarrbüro – Wochenrückblick KW 33/2021

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Mal wieder zum Ende der Woche kam ein Tätigkeitsbericht – der Diözesandatenschutzbeauftragten für die Südwest-Bistümer. Die ausführliche Besprechung folgt in der kommenden Woche. Ein erstes Highlight gibt’s gleich auf der Titelseite: Der Heilige Ivo hat Konkurrenz bekommen – das Frankfurter Datenschutzzentrum stellt sich unter das Patronat des heiligen Johannes Nepomuks.

Und noch eine Prüfung – die KDSA Ost kündigt eine Prüfung von Pfarreien im Zuständigkeitsgebiet an und gibt schon mal Hinweise, was man lieber parat haben sollte: »Datenschutzkonzept, Verfahrensverzeichnisse, technisch- organisatorische Maßnahmen, Pflichtinformationen« werden genannt. Nach Angaben der Aufsicht laufen außerdem gerade noch Prüfungen internationaler Datentransfers, von Mailhostern, Tracking-Tools und der Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken. Viel zu tun.

Der für mehrere ostdeutsche Landeskirchen und Diakonischen Werke zuständige Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie veröffentlicht immer spät, stoßweise und rückdatiert (und in dieser Woche gleich drei) Hinweise: Zur Änderung des DSG-EKD zur Missbrauchsaufarbeitung (man erfährt, dass die Behörde informell bei der Novellierung beteiligt war), zu den neuen Standardvertragsklauseln (die im Einklang mit dem kirchlichen Datenschutzrecht anzuwenden sind, auch wenn sie natürlich nur die DSGVO referenzieren) und eine Erläuterung zum Begriff »Stand der Technik«: Insbesondere wird betont, dass eine »Berücksichtigung der Implementierungskosten im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung« nicht das Datenschutzniveau absenken dürfe. Empfohlen wird die Handreichung zum Thema des Arbeitskreises »Stand der Technik« des Bundesverbands IT-Sicherheit.

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Pragmatismusschub dank Corona bei der KDSA Ost – Tätigkeitsbericht 2020

Von der Katholischen Datenschutzaufsicht Ost kommt traditionell der schnellste und der politischste der Tätigkeitsberichte der Diözesandatenschutzbeauftragten – so auch dieses Jahr. Programmatisch stellt Matthias Ullrich seinem diesjährigen Bericht ein Zitat der Schriftstellerin und brandenburgischen Verfassungsrichterin Juli Zehn voran: »Ein observierter Mensch ist nicht frei.«

Cover des Tätigkeitsberichts der KDSA Ost 2019
Symbolbild Tätigkeitsbericht der KDSA Ost

Im letzten Jahr habe ich den politischen Teil deutlich kritisiert, als Öffentlichkeitsarbeit mit Fotos in den Kontext sexualisierter Gewalt gestellt wurden. Dieses Jahr kommt so etwas nicht vor – der Bericht spart trotzdem nicht mit klaren politischen Ansagen. Und viele praxisrelevante Tipps und Checklisten sind auch dabei.

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Mehr Recht für Bayern und Schwaben – Wochenrückblick KW 2/2021

Normalerweise sind die evangelischen Rechtssammlungen digital den katholischen deutlich überlegen: Die meisten Landeskirchen haben komfortable Rechtsinformationssysteme. Nur die bayerische Landeskirche ist ein weißer Fleck auf der Landkarte und hat nicht einmal die Amtsblätter online. Zum Glück ist die zuständige Redaktion sehr serviceorientiert und hat unkompliziert die letzten Jahrgänge zur Verfügung gestellt: Damit ist nun die Rechtssammlung für das Datenschutzrecht aller Landeskirchen hier auf der Seite endlich ab 2018, dem Jahr des Inkrafttretens des DSG-EKD, vollständig.

Ergänzt wurde in dieser Woche auch die katholische Ortskirchenrechtsammlung: Nun hat auch Rottenburg-Stuttgart eine Fundraising-Datenschutz-Ordung.

Für kurzentschlossene: Am Montag findet die erste offene Videosprechstunde der KDSA Ost statt – es geht um Videokonferenzsysteme, und es sind noch Plätze frei.

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Videokonferenz praktisch datenschutzkonform – nur wie?

Eins gleich vorweg: Die Antwort auf die drängendste Frage, nämlich »Darf ich Zoom verwenden?«, ist ein deutliches »Tja, hmm …«. Zum Thema Videokonferenzen haben die kirchlichen Datenschutzaufsichten viel veröffentlicht – und vieles ist auf der strengeren Seite möglicher Spielräume, bis hin zu ganz klaren Aussagen, dass US-Dienste kategorisch unzulässig sind. Aus diesem Dilemma kommt man nicht heraus.

Eine Videokonferenz mit vielen Teilnehmenden auf einem Laptopbildschirm
Videokonferenz. (Photo by Chris Montgomery on Unsplash)

Auch dieser Artikel kann kein Patentrezept liefern. Das kann momentan niemand – oder wie es der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte sagt: »Wenn Sie nach dem Lesen des Aufsatzes nicht wissen, welches Programm Sie nun wählen sollen, sind Sie damit nicht allein auf der Welt.« Was aber geht: Das Datenschutzniveau pragmatisch zu heben, sich statt völlig immerhin größtmöglich rechtskonform aufzustellen – selbst wenn die Wahl auf einen US-Anbieter fällt – und das eigene Verhalten auf respektvollen Umgang mit den Daten anderer zu optimieren.

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Land unter in Bayern – Tätigkeitsbericht 2019 des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten

Bayern tickt anders, auch beim Datenschutz – das zeigt der heute erschienene Bericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten, der bisher kompakteste: Mit zehn Seiten kommt Jupp Joachimski aus. Diese zehn Seiten haben es aber in sich. Die Neuerungen beim KDG sind schon aus meinen Interviews mit Joachimski (hier und auf katholisch.de) bekannt.

Die Situation der Datenschutzaufsicht in Bayern ist im Bericht erstmals in aller Deutlichkeit beschrieben: Der Diöezsandatenschutzbeauftragte in Teilzeit, ohne Vertreter*in und immer im Dienst (»Einen förmlichen Vertreter habe ich seit Juli 2018 nicht mehr. Dies hatte zur Folge, dass ich während sämtlicher Urlaubsabwesenheiten meine Dienstgeschäfte weiterführen musste.«), nur ein Mitarbeiter (zum Vergleich: das NRW-Datenschutzzentrum hat elf Planstellen), die Errichtung des 2018 beschlossenen Datenschutzzentrums kommt nicht von der Stelle.

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