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Die KDG-Novelle ist da. Ende November hat der Verband der Diözesen Deutschlands sich auf den neuen Gesetzestext geeinigt, der nun noch von den einzelnen Diözesanbischöfen in Kraft gesetzt werden muss, um wie geplant am 1. März 2026 das bisherige Recht abzulösen.
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Alles neu macht der Mai: Am 1. Mai tritt das novellierte DSG-EKD in Kraft. Die Veränderungen, die hier schon auf Grundlage des Referentenentwurfs und des Synodenantrags diskutiert wurden, sind umfangreich, aber mehr Evolution als Revolution.
Die Checkliste zur Umsetzung der Änderungen sollte einigermaßen kompakt bleiben können.
Dennoch gibt es neben Klarstellungen, Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO und Formulierungsänderungen auch substantielle Änderungen, die es umzusetzen gilt. Den Text des neuen DSG-EKD gibt es in der EKD-Rechtssammlung.
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Bei der vom BfD EKD in seinem neuen Tätigkeitsbericht aufgrund umfangreicher Datenabfrage bei der Intranet-Registrierung bemängelten Landeskirche handelt es sich wie schon vermutet um die EKBO. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin, dass man davon ausgehe, dass sich der Bericht auf ihre Landeskirche beziehe. Das EKBO-Intranet ist unter der URL info-gemeinsam.ekbo.de erreichbar. Eine Sprecherin der EKiR teilte dagegen mit, dass ihr – augenscheinlich auf derselben Software basierendes – Intranet nicht im Tätigkeitsbericht erwähnt wird.
Die Corona-Fragestellungen sind fast nur noch von historischem Interesse. Mit etwas Glück ist der Tätigkeitsbericht für 2022 des KDSZ Dortmund der letzte, in dem Fragestellungen dazu ausführlicher dargestellt werden müssen. Das nächste große Thema sind Schadsoftware, Ransomware und Cyberangriffe: Die nehmen laut allen aktuellen Tätigkeitsberichten einen großen Raum ein.
Titelseite des Tätigkeitsbericht des KDSZ Dortmund für 2022
In diesem Jahr bringt der Tätigkeitsbericht der NRW-Aufsicht einiges an praxisrelevanten Aussagen zur Anwendung von Rechtsgrundlagen – auch wenn einige schwierige Fragen noch offen sind.