Das Mehr – Wochenrückblick KW 46/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 46/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Daten- und KI-Strategie der EKD

Die Synode der EKD hat drei Anträge zu KI verabschiedet: Es soll eine Datenkompetenzstrategie, eine KI-Strategie und ein »digitales Liturgie-Tool« geben. Alle Anträge sind als Bitten formulierte Arbeitsaufträge an den Rat und vorerst in der EKD-Cloud zu finden.

  • Die Datenkompetenzstrategie soll dazu dienen, erhobene Daten besser nutzbar zu machen und besteht aus den beiden Elementen einer strategischen Datenauswertung und der Entwicklung eines Schulungsformats in Data-Literacy.
  • Zur KI-Strategie soll eine Definition der technologischen Grundlagen einschließlich des Umgangs mit relevanten Daten unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrichtlinien der evangelischen Kirche gehören. »Zur Stärkung unserer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie in Deutschland sind ethische Grundlagen für digitale und datenbasierte KI-Modelle zu erarbeiten, auf denen diese aufbauen so- wie trainiert und weiterentwickelt werden.«
  • Das digitale Liturgie-Tool soll als »geschlossenes KI-gestütztes System« bei der Vorbereitung von Gottesdiensten unterstützen.

Bei der Aussprache zur Umsetzung der Beschlüsse der vorigen Synode ging es um die Reduzierung von eigener Rechtssetzung und Orientierung am staatlichen Recht. Ratsmitglied Anna von Notz erläuterte (6. Tagung, Zeitstempel 37:21), dass überprüft werde, welche Bereiche sich dazu eignen und dass Vorhaben sukzessive, anlassbezogen und je nach vorhandenen Resourcen angegangen würden. Im Bereich des Datenschutzes könne man durch die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf den BfD EKD (Finanzielle Ausstattung für 2025 laut Ratsbericht: 2,6 Millionen Euro). Am eigenen Datenschutzrecht wolle man auch festhalten, betonte von Notz; das sei »ein Regelungsbereich, der zeigt, dass nicht allein das staatliche Recht hilfreich sein kann, sondern dass es ein Mehr braucht«. Worin dieses Mehr besteht, führte sie nicht aus.

Rota urteilt zu Listen von Beschuldigten

Anscheinend hat das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche, die Römische Rota, in einem Fall zu den in den USA in vielen Diözesen und Orden üblichen Listen von Missbrauchsbeschuldigten geurteilt. La Repubblica berichtet von dem Fall eines Ordenspriesters, dessen Berufung an der Rota wohl zu seinen Gunsten entschieden wurde. Er hatte Verleumdung vorgebracht, mithin geht es also wohl um den Datenschutzkanon c. 220 CIC, der den guten Ruf und die Intimsphäre schützt.

Die Entscheidung (wenn sie tatsächlich so gefallen ist und rechtskräftig wird) ist keine große Überraschung. Papst Franziskus hatte bereits 2019 die Unschuldsvermutung stark gemacht und sich gegen Listen von »credibly accused« gewannt, im Frühjahr hatte das Dikasterium für Gesetzestexte die Veröffentlichung von Listen von verstorbenen Beschuldigten, die nicht verurteilt wurden, für unzulässig erklärt.

Keine Aktenweitergabe in Liechtenstein

Früher gehörte die katholische Kirche Liechtensteins als Dekanat zum Schweizer Bistum Chur. 1997 wurde ein eigenes Erzbistum für das Fürstentum daraus. Das sorgt jetzt für Probleme bei der Missbrauchsaufarbeitung: Das Schweizer Forschungsteam hatte Vaduz um Akteneinsicht in Personalakten gebeten. Das wurde geprüft, jetzt kam die Absage:

»Diese Abklärung, in die auch die Datenschutzstelle Liechtenstein einbezogen wurde, ist mittlerweile abgeschlossen. Demnach ist eine Einsichtnahme in Personalakten durch eine dritte Stelle gemäss der in Liechtenstein geltenden Rechtslage nicht zulässig. Eine Zugänglichmachung von Personalakten für eine Institution aus dem Ausland stellt sowohl einem Verstoss gegen den geltenden Datenschutz wie auch gegen Persönlichkeitsrechte dar. Das Erzbistum Vaduz muss also den Antrag auf Akteneinsicht ablehnen, um den geltenden rechtlichen Rahmen nicht zu übertreten.«

Papst fordert Reformen im Datenschutz

Papst Leo XIV. äußert sich seit Beginn seines Pontifikats immer wieder zu ethischen Fragen der Künstlichen Intelligenz und hat es damit sogar unter die »Top-KI-Denker« geschafft. In einer Ansprache für eine Konferenz zu KI und Kinderschutz hat er nun erstmals auch – wenn auch allgemein – Forderungen zur Reform des Daten- und Datenschutzrechts geäußert:

»Governments and international organizations have a responsibility to design and implement policies that protect the dignity of minors in this era of AI. This includes updating existing data protection laws to address new challenges posed by emerging technologies, and promoting ethical standards for the development and the use of AI.«

Tätigkeitsbericht KDSZ Bayern verfügbar

Den ersten Tätigkeitsbericht aus Nürnberg hatte ich schon vorab bekommen, daher kam meine Besprechung dieses Mal schon vor der Online-Veröffentlichung des Berichts – die fand jetzt statt, der 5. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023 und 2024 ist online verfügbar.

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