Als im Mai 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft trat, gab es neben einiger Rechtsunklarheit auch Verunsicherung durch die nun erstmals im kirchlichen Raum angedrohten Bußgelder. Im Vergleich zum EU-Recht blieb der kirchliche Gesetzgeber mit einer Höchstsumme von 500.000 Euro zwar vergleichsweise niedrig – aber auch dieser Betrag wirkt bei den üblichen Budgets abschreckend.
Dennoch ist das Bußgeld in der Praxis ein stumpfes Schwert. Liest man den nun veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die NRW-Bistümer, könnte man denken, dass es jetzt Bußgeld um Bußgeld hagelt: Deutlich betont er, dass die Zeit bloßer Beratung, Hilfe und Mahnungen vorbei sei. Der Bericht relativiert diese Ansage aber auch: Gerade einmal von zwei Bußgeldern ist zu lesen.
Weiterlesen