Archiv der Kategorie: Meinung

Vor Gericht und bei der Evaluierung – Jahresausblick 2024

So voll der Jahresrückblick auch immer ist – wie viele Themen dann doch wieder im Ausblick erscheinen, zeigt, wie lange vieles doch geht. Immerhin: Mit dem KDSZ Bayern und dem DSG-EKD-Kommentar konnten viele Dinge von der Liste gestrichen werden. Vor allem die gerichtliche Klärung von Fragestellungen dauert aber – und das nicht nur in den Fällen, die eine Runde über den EuGH drehen.

Jahresaublick Kirchlicher Datenschutz 2024
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)
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Weg vom Compliance-Mindset, hin zur Haltung im Datenschutz

Im Rahmen der Reihe Innovationstalk des Bistums Osnabrück war ich auf einem Podium zum Thema »Datenschutz: Grundrecht oder Partycrasher?«. In meinem Eingangsstatement habe ich Datenschutz als Grundrechtsschutz stark gemacht – und dabei auch Strategien aufgezeigt, wie man weg kommt von einem einseitigen Compliance-Mindset hin zu einer positiven Gestaltung der eigenen Arbeit durch Datenschutzsensibilität.

Eine Hand hält einen Kompass auf einer Straße
(Bildquelle: Ahmed Zayan auf Unsplash)

Mein Eingangsstatement dokumentiere ich im folgenden.

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Publizieren über Kirchenrecht – das Kreuz mit der Öffentlichkeit

Die kanonistische Open-Access-Zeitschrift »Nomokanon« wird 25. Anlässlich des Jubiläums gab es eine Podiumsdiskussion zu kirchenrechtlichem Publizieren heute. Auf dem Podium vertrat ich den Journalismus.

Plakat der Podiumsdiskussion »Kirchenrechtliches Publizieren heute«

Schon in der Festschrift habe ich kurz den Stellenwert der Öffentlichkeit für eine Kirche des Rechts betont. In meinem hier etwas erweitert ausformulierten Eingangsstatement habe ich diese Gedanken noch etwas ausgeführt und einige Problembereiche benannt, wo Kirchenrecht und Öffentlichkeit über Kreuz liegen. (»Kirche« bezieht sich im folgenden dem Anlass geschuldet allein auf die katholische Kirche). Das Podium soll bald online verfügbar sein.

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Im Datenschutz misst die Kirche mit zweierlei Maß

Als im Mai 2018 das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft trat, gab es neben einiger Rechtsunklarheit auch Verunsicherung durch die nun erstmals im kirchlichen Raum angedrohten Bußgelder. Im Vergleich zum EU-Recht blieb der kirchliche Gesetzgeber mit einer Höchstsumme von 500.000 Euro zwar vergleichsweise niedrig – aber auch dieser Betrag wirkt bei den üblichen Budgets abschreckend.

Zerknüllter Zehn-Euro-Schein auf der Straße
(Photo by Imelda on Unsplash)

Dennoch ist das Bußgeld in der Praxis ein stumpfes Schwert. Liest man den nun veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die NRW-Bistümer, könnte man denken, dass es jetzt Bußgeld um Bußgeld hagelt: Deutlich betont er, dass die Zeit bloßer Beratung, Hilfe und Mahnungen vorbei sei. Der Bericht relativiert diese Ansage aber auch: Gerade einmal von zwei Bußgeldern ist zu lesen.

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