Schlagwort-Archive: Hessen

Einige Aufsichten – Wochenrückblick KW 43/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Eingewilligt aufgeboten – Wochenrückblick KW 16/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 16/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Nachhaltig und noch lange nicht – Wochenrückblick KW 36/2022

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Die Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz hat in ihrem Blog einen Aufsatz von Anna Karger-Kroll zur christlichen Sozialethik als Anwältin nachhaltiger Digitalisierung veröffentlicht. Der – durchweg lesenswerte – Aufsatz geht auch kurz auf Datenschutz ein, und zwar mit einer überraschenden Perspektive: Noch vor den üblichen Schutzgütern des Datenschutzes, nämlich Privatsphäre und Integrität der Person, nennt sie ökologische Aspekte: »Ein konsequenter Datenschutz ist […] aus ökologisch-ökonomischen Gründen wichtig. Schließlich werden Daten insbesondere zu kommerziellen Zwecken gesammelt und ausgewertet, und zwar mit dem ›Ziel, über personalisierte Werbung und Preise oder situatives Marketing […] das bereits heute nicht nachhaltig hohe Konsumniveau noch weiter zu steigern‹. Dies wäre angesichts der geforderten Konsumwende kontraproduktiv«, so Karger-Kroll.

Alle paar Monate stelle ich Presseanfragen zu Dauerbrennerthemen. Jetzt kam Antwort von der Hessischen Datenschutzaufsicht: Die Prüfung, ob Hessen oder Berlin für die Zeugen Jehovas zuständig ist, dauert immer noch an, wurde mir mitgeteilt. Nichts Neues gibt es auch aus Rom, hieß es zur Eröffnung des Synodalen Wegs: »Und auch der für morgen vorgesehene Bericht von Erzbischof Schick zur Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit muss leider erneut entfallen, da es schlichtweg keinen neuen Stand gibt«, sagte Bischof Bätzing in seinem Bericht zur Lage.

In eigener Sache: Am 21. September um 18 Uhr leite ich bei der Stiftung Datenschutz ein Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements – die Teilnahme ist kostenlos.

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Entspannung in Hessen – Wochenrückblick KW 23/2022

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Die Datenschutzkonferenz hat auf ihrer jüngsten Sitzung laut Protokoll ein Gutachten mit dem Titel »Rechtliche Möglichkeiten zur Stärkung und Institutionalisierung der Kooperation der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK 2.0)« beraten (eine IFG-Anfrage ist bereits gestellt). Besonderes Engagement, die spezifischen – also auch die kirchlichen – Aufsichtsbehörden besser einzubinden, ist nicht zu erwarten. Aber man lässt sich ja gern überraschen.

Der 50. Tätigkeitsbericht der Hessischen Datenschutzaufsicht ist erschienen. Darin wird wie erstmals im vergangenen Jahr auch die Kategorie »Religionsgemeinschaften« in der Eingabenstatistik aufgeführt. Beschwerden (2) und Beratungen (3) gingen im Vergleich zum Vorjahr deutlich von zuvor insgesamt 23 zurück. Im vergangenen Jahr ging es hauptsächlich um die Zeugen Jehovas und Mormonen, insbesondere mit Blick auf Werbung, Briefe und Datenlöschung bei Austritt, wie die Sprecherin damals mitteilte, die aktuelle Anfrage ist noch nicht beantwortet. Dieses Mal gab es außerdem Weisheit aus dem Aufsichtsalltag: »Datenschutzrechtliche Beschwerden entstammen dem prallen Leben und ihre Bearbeitung erfordert neben datenschutzrechtlichem Sachverstand oft auch Humor, Empathie oder auch die Beschäftigung mit Websites, die ansonsten von dienstlichen Rechnern nicht aufgerufen werden sollten.«

Die Normen zur Einsichtnahme in Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung tröpfeln immer noch ein – nun hat das Bistum Passau das Gesetz in Kraft gesetzt, nach meiner Statistik die 16. Diözese.

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Hessische Datenschutzaufsicht nimmt sich Zeugen Jehovas vor

Das Verhältnis der Landesdatenschutzaufsichten zu den kirchlichen Aufsichten ist nicht immer ganz konfliktfrei. Die Aufsichten der großen Kirchen werden respektiert, in der Datenschutzkonferenz wird ihnen ein Mindestmaß an Beteiligung ermöglicht. Bei ihnen ist auch unstreitig, dass sie legitim sind – das sieht, wie eine Recherche im vergangenen Jahr zeigte, bei den Aufsichten kleinerer Gemeinschaften oft anders aus.

Drei weibliche Mitglieder der Zeugen Jehovas in einer Bahnhofsunterführung mit Informationsmaterial auf Arabisch.
Zeugen Jehovas in Wien. (Bildquelle: Elph (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, zugeschnitten und Farbton bearbeitet)

Abgeschlossen ist keines der Prüfverfahren der Landesdatenschutzaufsichten von Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei dem unter anderem das Alt-Katholische Bistum, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), die Zeugen Jehovas und die Neuapostolische Kirche Westdeutschland überprüft werden – eine neue Abfrage hat aber zumindest in einem Fall neue Zwischenstände gebracht: zu den Zeugen Jehovas.

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Kaiser Augustus, Roßnagel und Ronellenfitsch – Wochenrückblick KW 49

Im ersten Türchen des Adventskalenders der Datenschutz-Notizen ging es um die Volkszählung in der Weihnachtsgeschichte. Dort wird als Rechtsgrundlage »berechtigtes Interesse« angenommen. Der biblische Befund legt allerdings eine andere nahe: Aus Lk 2, 1 geht klar hervor, dass die Rechtsgrundlage für die Volkszählung nicht »berechtigtes Interesse«, sondern »Wahrnehmung einer Aufgabe« in öffentlichem Interesse oder Auftrag sein dürfte: »Es geschah […], dass Kaiser Augustus den Befehl erließ, den ganzen Erdkreis in Steuerlisten einzutragen.« Auch beliehene private Steuerlistenerhebende müssten sich darauf beziehen, für öffentliche Stellen steht das berechtigte Interesse ohnehin nicht zur Verfügung.

Übrigens sind schon im ersten Testament datenschutzrechtlich relevante Stellen zu finden – und mit der Strafe Gottes für Davids Volkszählung ist sogar eine aufsichtsbehördliche Maßnahme beschrieben.

In Hessen gibt es demnächst einen neuen Landesdatenschutzbeauftragten: Alexander Roßnagel soll Nachfolger von Michael Ronellenfitsch (sehr wohlwollend die FR, andere sehen das anders) werden. Für den kirchlichen Datenschutz könnte das interessant sein: Nicht nur allgemein, da Roßnagel die DSGVO sehr kritisch sieht und so die Datenschutzkonferenz aufmischen könnte, sondern auch mit Blick auf den Umgang mit dem Datenschutzrecht der Religionsgemeinschaften. Schon jetzt ist Hessen unter den Aufsichten, die Zweifel am Datenschutzrecht kleiner Gemeinschaften geäußert haben. Mit Roßnagel kommt nun der Autor der Studie zur Praxis der Zusammenarbeit von Finanzamt und Kirchensteuerstelle ins Amt. Die Studie wurde durch das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) der Giordano-Bruno-Stiftung beauftragt und kommt unter anderem zum Schluss, dass in Sachen Kirchensteuer kein kirchliches Datenschutzrecht anzuwenden sei, obwohl die Kirchensteuerstellen kirchliche Einrichtungen sind.

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