Befreite Protokolle: Spezifische Aufsichten am Katzentisch der DSK

Ein- bis zweimal im Jahr treffen sich Vertreter*innen der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichten, also den Datenschutzaufsichten von Rundfunk und Religionsgemeinschaften. Die Protokolle werden nicht proaktiv veröffentlicht. Per Informationsfreiheitsantrag gelingt es aber regelmäßig, sie zu befreien. Jetzt liegen die Protokolle der Sitzungen vom 21. Oktober 2020 und 5. Mai 2021 vor.

Wieder einmal wurde per fragdenstaat.de ein Bündel an Unterlagen befreit.
Wieder einmal wurde per fragdenstaat.de ein Bündel an Unterlagen befreit.

Ein unterschwelliges Thema, das auch gelegentlich an die Oberfläche kommt, ist die Einbeziehung der spezifischen Aufsichten in die Arbeit der Datenschutzkonferenz – die dort vertretenen Aufsichten der Länder und des Bundes haben kein gesteigertes Interesse, die spezifischen Aufsichten als gleichwertig zu betrachten. Auch dieses Mal.

Unter anderem legte im Oktober der BfD EKD den Finger in die Wunde: Er fragte nach einer Beteiligung beim Umgang mit Schrems II. Kühl wird ihm mitgeteilt, dass man »nicht von einer Beteiligungspflicht nach § 18 Abs. 1 Satz 4 BDSG ausgehen [kann], da die spezifischen Aufsichtsbehörden lediglich in gleicher Weise betroffen sind wie die staatlichen Aufsichtsbehörden« – nach Rechtsauffassung der DSK haben die spezifischen Behörden nur dann ein Beteiligungsrecht, wenn es um ihre spezifischen Eigenheiten geht – also religiöse bei den kirchlichen, Medienfragen bei denen von Presse und Rundfunk. Immerhin: An der Taskforce darf der BfD EKD mitarbeiten, und per E-Mail werden die Spezifischen insgesamt auch informiert.

Darüber hinaus arbeiten der BfDI und die ZASt, die Zentrale Anlaufstelle, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder mit den anderen Akteur*innen in der EU koordiniert, an einem Konzept, »wie die spezifischen Aufsichtsbehörden über die auf europäischer Ebene laufenden Abstimmungen informiert und welche Unterlagen/Dokumente ihnen zur Verfügung gestellt werden können«.

Seitens des Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, SR, WDR, DRadio und ZDF wird beklagt, dass man nicht bei der Evaluierungsanfrage des BDSG beteiligt wurde, die seitens des Innenministeriums an die DSK herangetragen wurde. Auch dort vergisst man die spezifischen Aufsichten wohl gerne. Immerhin erfährt man, dass das BMI die EU-Kommission über das Datenschutzrecht der großen Kirchen informiert hat. (IFG-Anfrage ist raus.)

Die Bewertung der Zusammenarbeit seitens des DSK-Vorsitzes, der saarländischen Aufsicht, fällt recht positiv aus: »Sie bedankt sich für den Bericht der kirchlichen Aufsichtsbehörden, aus dem sich schließen lässt, dass die Zusammenarbeit der kirchlichen mit der staatlichen Datenschutzaufsicht grundsätzlich gut funktioniert.«

Schwerpunkte der kirchlichen Aufsichten

Aus dem Bericht der spezifischen Aufsichten (Mai-Protokoll, TOP 4) gehen noch einige Schwerpunkte der kirchlichen Aufsichten hervor. Vieles ist bekannt: Die KiTa-Offensive des BfD EKD und die Befassung mit dem Umgang von Kirchengemeinden mit der Erfassung und Nachverfolgung von Gottesdienstbesuchern der katholischen Aufsichten etwa. Neu ist, dass der BfD EKD konkret nach einer KiTa- auch eine Krankenhaus-Prüfoffensive plant – im jüngst erschienenen Tätigkeitsbericht wurden für künftige Prüfzyklen nur in einer beispielhaften Aufzählung Krankenhäuser, Kirchengemeinden und Beratungsstellen erwähnt.

Themen, die für die kirchlichen Aufsichten weiter wichtig waren, sind Schrems II, die Luca-App und die Corona-Warn-App: »Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD berichtet von zahlreichen Anfragen zu Luca, auch im Hinblick auf Gottesdienste in Präsenz. Nach seiner Einschätzung scheint nicht nur technisch, sondern auch rechtlich noch einiges unklar zu sein.«

Fazit

Die mangelnde Beteiligung der spezifischen Aufsichten an der Datenschutzkonferenz bleibt ein Thema. Solange das nicht gesetzlich geregelt wird, wird es wohl kaum besser. Die Aufsichten von Kirchen und Medien sitzen sonst immer nur am Katzentisch. Überhaupt wäre eine bessere Institutionalisierung der DSK auch für die Transparenz gut: Momentan erfolgt der Zugriff per Informationsfreiheitsgesetzen auf die jeweiligen Landesaufsichten, die den Vorsitz führen. Das funktioniert, wenn ein Land mit IFG den Vorsitz hat; zuletzt war 2020 mit Sachsen ein Land ohne IFG an der Spitze.

Interessant ist weiterhin, dass nur der BfD EKD und die katholische Datenschutzkonferenz seitens der kirchlichen Aufsichten vertreten sind – anscheinend haben die Aufsichten der kleineren Kirchen kein Interesse oder keine Kapazitäten an einer Vertretung. Ob das angesichts der Stimmung gegen sie klug ist, nur als Aktenvorgang und nicht als Gesicht bei den Landesdatenschutzaufsichten präsent zu sein, sei dahingestellt.

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