Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Fünf Jahre »Artikel 91«

»Artikel 91« ist das größte und reichweitenstärkste Fachmagazin zu Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften. Es ist aber auch das einzige. So stelle ich das, was ich seit mittlerweile fünf Jahren hier mache, regelmäßig vor. (Und meisten lacht jemand zumindest höflich.) Und es gibt mittlerweile viele Gelegenheiten, das zu sagen: Workshops, Vorträge, Podcasts, Konferenzen … Als es hier begann, war das nicht abzusehen: Das Thema ist wirklich sehr nischig. Findet sich genug, um darüber zu schreiben? Finden sich genug Menschen, die das lesen wollen?

Nach fünf Jahren kann ich sagen: Ja. Auch wenn die große Aufregung in der Zeit nach der großen Datenschutzreform von 2018 abgeklungen ist, bleibt Datenschutz für Kirchen und Religionsgemeinschaften ein wichtiges Thema. Trotz zurückgehender Ressourcen bleiben die großen Kirchen dabei, ihren Datenschutz selbst zu regeln – die Arbeit geht also nicht aus. Und obwohl ich das alles nebenher und in meiner Freizeit mache, habe ich immer noch Spaß an der nerdigen Nische.

Weiterlesen

DSG-EKD-Novelle ohne ökumenischen Fokus

In der aktuellen Ausgabe des Datenschutz-Beraters habe ich mir die Novelle des DSG-EKD angeschaut: »Näher an der DSGVO und spezifischer kirchlich« habe ich den Beitrag programmatisch überschrieben.

Titelseite der Ausgabe 1/2025 der Zeitschrift Datenschutz-Berater. Auf dem Cover ist die Überschrift des Artikels zur DSG-EKD-Novelle markiert.

Das Forum habe ich genutzt, um am Ende noch einen Schwenk auf das laufende katholische Reformprojekt zu nehmen und meine bekannte Kritik noch einmal einer größeren Fachöffentlichkeit vorzutragen: Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Chance verpasst wurde, die großen kirchlichen Datenschutzgesetze stärker einander anzunähern und ökumenische Verarbeitungssituationen zu regeln. Am Ende des Beitrags heißt es daher:

Weiterlesen

Jahr der Reform, Jahr des Gerichts – Jahresausblick 2025

2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
Weiterlesen

In welchen katholischen Vereinen gilt kirchliches Datenschutzrecht?

Für wen gilt eigentlich katholisches Datenschutzrecht? Schaut man ins KDG, findet man dort unter § 3 Abs. 1 eine sehr ausgreifende Antwort: Nicht nur in verfasster Kirche und Caritas, sondern auch für »die kirchlichen Körperschaften, Stiftungen, Anstalten, Werke, Einrichtungen und die sonstigen kirchlichen Rechtsträger ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform« soll es gelten.

Ein Schild weist mit der Aufschrift »Nur für Besucher der ›kirchlichen Einrichtung‹« auf einen Parkplatz an einer Kirche hin. (Foto: Sarah Helduser)
Diese Anführungszeichen sind unnötig: Das Schild markiert den Parkplatz einer katholischen Pfarrei, die ohne Zweifel kirchlich ist. Doch bei anderen Organisationen im kirchlichen Leben stellt sich in der Praxis oft die Frage, ob eine Einrichtung nur in Anführungszeichen oder im engen Sinn »kirchliche Einrichtung« ist – und was das für das für sie geltende Recht bedeutet. (Foto: Sarah Helduser)

Nur: Wann sind Rechtsträger so kirchlich, dass das kirchliche Datenschutzrecht wirklich und verbindlich gilt? Und insbesondere: Für welche kirchlichen Vereine und Verbände gilt das kirchliche Datenschutzrecht? Mit dieser Frage habe ich in meiner Masterarbeit im Studium des Vergleichenden kanonischen Rechts auseinandergesetzt: »Die Geltung kirchlichen Rechts in Vereinigungen von Gläubigen ohne kanonische Rechtsform am Beispiel des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz«.

Weiterlesen

Im Interview

Screenshot aus dem Video (im Uhrzeigersinn von links oben: Michael Rohrlich, Felix Neumann und Marc Oliver Thoma)

»Weg mit dem Zeug!« – auf welche Frage Felix Neumann so geantwortet hat, warum man Handkäse nicht frittieren kann und wie er zum kirchlichen Datenschutz gekommen ist, erfährt man aus dem Video-Interview von Marc Oliver Thoma und Michael Rohrlich.

Im Interview: Felix Neumann ist jetzt online.

Betroffenenrechte in KDG und DSG-EKD

In der aktuellen Ausgabe des Datenschutz-Berater habe ich einen detaillierten Überblick über Betroffenenrechte im KDG und im DSG-EKD im Vergleich zur DSGVO veröffentlicht: »Kirchliches Interesse ist Trumpf«, stelle ich fest.

Cover der Ausgabe 11/2023 des »Datenschutz-Berater«

Wer den ganzen Artikel lesen will, muss das Heft kaufen: Damit gibt es eine hoffentlich sehr praxisrelevante Synopse mit Einschätzungen zu Besonderheiten der einzelnen kirchlichen Gesetze. Das Fazit des Beitrags gibt über die Praxis hinaus eine Einschätzung, wo Probleme und Reformbedarf liegen.

Weiterlesen

Dauerbrenner und kontraintutive konfessionelle Transparenz – das war 2022

2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz 2022
(Bildquelle: Moritz Knöringer on Unsplash)

Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.

Weiterlesen

Podcast Warum kirchlicher Datenschutz?

Am Geburtstag von KDG und DSG-EKD war ich bei Tobias Sauer im Windhauch-Podcast von ruach.jetzt zu Gast, heute wurde die Folge veröffentlicht. Eigentlich ging’s um die Frage, warum es überhaupt kirchlichen Datenschutz gibt und wie der aktuelle Stand bei Themen ist, die in der Pastoral schon immer drücken – von Facebook bis WhatsApp.

Cover des Windhauch-Podcasts Nr. 63 zum Thema kirchlicher Datenschutz
Cover des Windhauch-Podcasts Nr. 63 zum Thema kirchlicher Datenschutz

Tatsächlich haben wir viel über Rechtskultur in der Kirche gesprochen: Warum tut die Kirche, als sei sie rechtlich verfasst, wenn die Rechtsdurchsetzung dann doch allzu oft willkürlich und machtförmig geschieht: »Die Kirche behauptet, eine rechtlich verfasste Organisation zu sein, lädt das theologisch auf, aber sie löst das nicht ein. Kirchliches Recht ist ganz oft behauptetes Recht«, sage ich im Podcast.

Zum Podcast geht es hier.