Das Artikel-91-Blog richtet sich an Praktiker*innen aus den Religionsgemeinschaften wie Datenschutzbeauftragte und alle, die sich für die Schnittstelle von Theologie, Kirche und Grundrechten interessieren.
»Nur weil die Kirchen die Kirchen sind, sind sie datenschutzrechtlich keine Heiligen«, schreibt der Münsteraner Jura-Professor Thomas Hoeren. Weil die Kirchen aber die Kirchen sind, sind sie in Sachen Datenschutz Gesetzgeberinnen – was das Grundgesetz als Selbstorganisationsrecht von Anfang an gewährleistet, findet auch in der europäischen Datenschutzgrundverordnung Widerhall. Artikel 91 DSGVO erlaubt ihnen, eigene Regeln zum Datenschutz anzuwenden – »sofern sie mit dieser Verordnung in Einklang« stehen.
Von diesem Recht haben vor allem in Deutschland Religionsgemeinschaften Gebrauch gemacht: Die katholische Kirche mit ihrem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in seinen verschiedenen Varianten ebenso wie die evangelische Kirche mit ihrem DSG-EKD, aber auch viele kleinere Gemeinschaften und Bünde. Neben den staatlichen Aufsichtsbehörden gibt es nun auch kirchliche Datenschutzaufsichten und sogar Datenschutzgerichte.
Seit Jahren beschäftige ich mich mit Datenschutz, früher politisch in den katholischen Jugendverbänden, seit 2018 vor allem journalistisch bei katholisch.de und als Referent bei Workshops zu Datenschutz mit Augenmaß: In der Zeit der Einführung von KDG und DSGVO war der Informationsbedarf, die Verwirrung und teilweise auch die Panik groß.
Kritische Begleitung, praktische Hinweise
Mittlerweile hat sich das gelegt; Datenschutz ist auch in der Kirche wieder etwas randständiger geworden. Weltliche Jurist*innen interessieren sich selten für kirchliches Datenschutzrecht, immer noch kann man die Veröffentlichungen an einer Hand abzählen – und eine kritische journalistische Begleitung der Arbeit der kirchlichen Aufsichtsbehörden und Gerichte findet kaum statt. Das wäre aber wichtig: das Datenschutzrecht ordnet in einer Gesellschaft der Digitalität wesentliche Bereiche der Öffentlichkeit, wird aber von Gesetzgeber*innen vernachlässigt und von Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragten oft einseitig ohne Abwägung anderer Grundrechte angewandt. Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht in der digitalen Gesellschaft – aber kein Supergrundrecht.
Dieses Blog soll ein Ort sein, an dem derartige Diskussionen geführt und Nachrichten und Hintergründe zum Datenschutz in den Religionsgemeinschaften gesammelt und eingeordnet werden. Zugleich soll es Anlaufstelle und Materialsammlung für Praktiker*innen des kirchlichen Datenschutzes, von Datenschutzbeauftragten über Vereinsvorstände bis hin zum betroffenen Kirchenmitglied sein.