Schlagwort-Archive: Beschäftigtendatenschutz

Geborgen statt bespitzelt – Wochenrückblick KW 5/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 5/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Betriebliche Datenschutzbeauftragte und MAV-Mitglied – geht das?

Darf ein Mitglied einer Mitarbeitervertretung betriebliche*r Datenschutzbeauftragte*r sein? Das ist im kirchlichen Datenschutzrecht noch unklarer als im staatlichen Recht. Dort herrscht immerhin Klarheit, was den Vorsitz angeht.

Ein Arbeiter in Schutzkleidung zieht einen großen Verkehrsleitkegel hinter sich.
(Foto von Yuriy Kovalev auf Unsplash.)

Das kirchliche Datenschutzrecht – sowohl das KDG wie das DSG-EKD – folgt zwar in der Regel fast wörtlich der DSGVO. Ausgerechnet bei der Frage, welche Personengruppen als betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frage kommen, gibt es aber deutliche Diskrepanzen. Wie soll man also vorgehen, wenn die betriebliche Datenschutzbeauftragte für die MAV kandidiert oder ein MAV-Mitglied zum örtlichen Beauftragten bestellt werden soll?

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Jahr der Reform, Jahr des Gerichts – Jahresausblick 2025

2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)
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Die KI-Regulierung des Vatikans – Inhalt und Analyse

Der Vatikanstaat hat seinen eigenen AI Act: Ab 1. Januar gelten im Kirchenstaat die »Linee Guida in materia di intelligenza artificiale« (Dekret Nr. DCCII). Wo die EU 113 Artikel in 13 Kapiteln braucht, kommt die vatikanische Regelung mit 15 Artikeln in 3 Kapiteln aus – alles ist etwas kleiner im kleinsten Staat der Welt.

Das Dekret, mit dem die KI-Richtlinien des Vatikans erlassen wurden, vor dem Regierungsgebäude des Staats der Vatikanstadt.
Das Dekret, mit dem die KI-Richtlinien des Vatikans erlassen wurden, vor dem Regierungsgebäude des Staats der Vatikanstadt (Foto: Marek.69, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten und bearbeitet/Staat der Vatikanstadt/Montage fxn)

Inhaltlich lehnt sich das Vatikan-KI-Gesetz an die EU-KI-Verordnung an, betont aber stärker ethische Aspekte der KI-Nutzung, die in den letzten Jahren nicht zuletzt von Papst Franziskus selbst immer wieder angemahnt wurden, und die vom Vatikan bislang unterhalb einer gesetzlichen Regelung durch die KI-Ethik-Charta des »Rome Call for AI Ethics« vorangetrieben wurde.

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Panzerotti und Poesie – Wochenrückblick KW 43/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Der Entwurf des Beschäftigtendatengesetzes und die Kirchen

Die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ist der Running gag der Koalitionsverträge der vergangenen Jahrzehnte: Regelmäßig versprochen, nie umgesetzt. Es hat wohl niemand wirklich mehr darauf gewettet, dass ausgerechnet in dieser Legislatur doch noch etwas passieren könnte. Und dennoch: Es gibt einen Referentenentwurf, wenn auch nicht für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz: Beschäftigtendatengesetz, in der Langform »zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt«, soll das Kind heißen.

Blick durch ein Baugerüst auf die Freiburger Martinskirche
(Foto von Paul Becker auf Unsplash)

Der Entwurf liegt schon einigen Medien vor, auf LinkedIn wurde er vollständig von Stephan Schmidt veröffentlicht. 30 Paragraphen in vier Kapiteln umfasst die Norm. Auch an den kirchlichen Datenschutz wurde dabei gedacht.

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Verzeichnisse in Berlin und Neuseeland – Wochenrückblick KW 30/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 30/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Gewerkschaftliche Religionspolitik per Kommentar – Rezension Däubler/Wedde/Weichert/Sommer 3. Auflage

Dem Däubler/Wedde/Weichert/Sommer gelingt ein Wunder: Ein Kommentar, der in einer Folgeauflage abnimmt. Ein Fingerbreit schmaler als die Vorauflage ist die neu erschienene 3. Auflage des Datenschutzkommentars mit Beschäftigtendatenschutz-Schwerpunkt. Der Eindruck täuscht: Nach Seiten ist die Neuauflage um etwas mehr als 100 gewachsen. Es ist also nur dünneres Papier.

Eine Ausgabe des Däubler/Wedde/Weichert/Sommer 3. Auflage vor einem Bücherregal
Däubler/Wedde/Weichert/Sommer, EU-DSGVO und BDSG, 3. Auflage 2023, rund 1500 Seiten, 129 Euro.

Die Gewerkschaftsnähe zeigt sich nicht nur in der umfangreichen Berücksichtigung von Fragen aus dem Beschäftigtendatenschutz. Auch die Kommentierung des Kirchenartikels in dem im gewerkschaftseigenen Bund-Verlag erschienenen Werk ist sehr gewerkschaftlich-aktivistisch ausgefallen. Das steigert die Qualität nicht.

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Pfarreinetz protokolliert – Wochenrückblick KW 18/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 18/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Renitente Verantwortliche – Tätigkeitsbericht 2023 der KDSA Ost

Die KDSA Ost hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2023 vorgelegt. Auf 116 Seiten geht es vor allem praxisorientiert zu: Detaillierte Prüfberichte und Schilderungen, wie man etwa ein Verarbeitungsverzeichnis einer Kita richtig gestaltet, machen diesen Bericht zur Arbeitshilfe.

Titelseite des Tätigkeitsberichts 2023 der KDSA Ost

Krass sind einige der Fälle, die der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich schildert: Von einem plastischen Chirurgen, der Fotos einer Patientin zweckentfremdet bis zu einem Bistum, das so gar keine Lust hat, auf ein Auskunftsersuchen zu reagieren, tun sich Abgründe auf. In den beiden Fällen gab es kein Bußgeld – ein weiterer Extremfall hat aber sogar eine fünfstellige Buße nach sich gezogen. Ein Motiv zieht sich in vielen Fällen durch: Wo es schief läuft, sorgt renitentes Verhalten von Verantwortlichen oft für weitere Eskalation.

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