2026 können katholische Verantwortliche da einsteigen, wo evangelische hoffentlich schon fertig sind: Die Anpassung des eigenen Datenschutzkonzept an das reformierte KDG steht an. Im Kern des Datenschutzrechts dürfte damit erst einmal Konstanz anstehen – wenn nicht Reformen an der DSGVO und dem BDSG doch noch Wirklichkeit werden. Und manche Neujahrswünsche sind mittlerweile schon traditionell: dass diverse (Verwaltungs-)Gerichte tätig werden, dass Alt-Katholik*innen ihre Aufsicht in den Griff bekommen und dass die KDSA Nord KdÖR wird.

Was uns von den Aufsichten erwartet
- Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten wird von Andreas Bloms, Diözesandatenschutzbeauftragter der Nord-Bistümer, geleitet.
- Das KDSZ Bayern hat einen Stand beim Katholikentag in Würzburg.
- Die zweite und letzte Amtszeit des NRW-Diözesandatenschutzbeauftragten Steffen Pau läuft am 31. August aus, die Suche nach einer Nachfolge wurde schon früh gestartet.
- Weiterhin unklar ist, wie es mit der alt-katholischen Datenschutzaufsicht weiter geht. Vom Bistumsdatenschutzbeauftragten hat man während seiner bis Ende 2024 laufenden Amtszeit nichts gehört, seither ist der Posten vakant. 2026 stehen aber sowohl die Synode als auch eine Bischofswahl an – vielleicht wird das genutzt, um den unhaltbaren Zustand zu verändern.
- Die KDSA Nord könnte eine KdÖR werden – aber das Thema ist im kirchlichen Datenschutz, was im weltlichen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist. (Schon mindestens seit dem Tätigkeitsbericht für 2019 wurde das angekündigt.)
- Nachdem die Landesdatenschutzaufsicht Sachsen-Anhalt 2025 ein laufendes Verfahren gegen eine Gliederung von Jehovas Zeugen hat, könnte ein eventuell ergehender Bescheid vor Gericht angegriffen werden. Dann müsste die Justiz klären, ob das Datenschutzrecht der Religionsgemeinschaft den Anforderungen von Art. 91 DSGVO entspricht.
- 2026 ist ein gerades Jahr – damit gibt’s keinen Tätigkeitsbericht des BfD EKD. Möglicherweise gibt es aber schon erste Ergebnisse der Prüfung kirchlicher Verwaltungen.
Was uns von den Gerichten erwartet
Kirchliche Gerichte
- Die Klage der Aufarbeitungskommission Nord liegt beim IDSG. Es geht um die Frage, ob sie zurecht von der Datenschutzaufsicht als eigene verantwortliche Stelle betrachtet wird.
- … und irgendwann wird sicherlich auch mal ein evangelisches Gericht Fälle mit DSG-EKD-Bezug zu bearbeiten haben.
Staatliche Gerichte
- Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg liegt noch die Berufung zum Urteil, mit dem im November 2022 das Datenschutzrecht der SELK kassiert wurde. Ende November gab es dazu noch keinen Termin für das Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 LC 95/24.
- Ebenfalls eine Wiedervorlage: Beim EuGH liegen Fragen zum Löschrecht im Taufbuch, die der belgische Marktgerichtshof im März 2025 vorgelegt hat. Mit etwas Glück kommen 2026 zumindest die Schlussanwälte des Generalanwalts.
- Wiedervorlage die Dritte: Beim Streit zwischen der BfDI und dem Bundespresseamt um die Facebook-Seite der Bundesregierung gab es 2025 eine erstinstanzliche Entscheidung zugunsten des Bundespresseamts, die BfDI hat aber Berufung eingelegt. Hoffentlich ist das OVG Münster schneller als das OVG Lüneburg.
- Das Bundesverfassungsgericht dürfte die Verfassungsbeschwerde im Streit um die Einsicht in ein Kirchengemeinderatsprotokoll entscheiden und hat damit Gelegenheit, wieder einmal zu Religionsverfassungsrecht zu entscheiden.
Was uns in der Gesetzgebung erwartet
Kirchliche Gesetzgebung
- Schon Ende 2024 wurde der Entwurf der Novelle des KDG veröffentlicht. Im November 2025 wurden das neue KDG und die neue KDG-DVO dann als Muster beschlossen, am 1. März sollen sie in Kraft treten.
- Das bedeutet, dass auch die Orden päpstlichen Rechts anfangen, die Übernahme der KDG-Reform in die KDR-OG zu beraten.
- Für die Reform der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung sieht es trotz noch fehlendem Termin wahrscheinlich auch gut aus, schon weil der Druck höher ist, das Gesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dringend nötig ist etwa die geplante Regelung zum Datenschutz der MAV.
- Schon lange fällig ist auch die Novelle der katholischen Archivordnung. Status: unbekannt.
Staatliche Gesetzgebung
- Das Beschäftigtendatenschutzgesetz steht im Sofortprogramm der Bundesregierung. Auf Anfrage teilte das Bundesarbeitsministerium mit, dass derzeit regierungsinterne Vorarbeiten laufen. Zusammen mit dem Arbeitsministerium ist das Innenministerium federführend. Ganz bei null startet man nicht: „Die in der letzten Legislaturperiode gewonnenen Erkenntnisse fließen in das aktuelle Vorhaben ein“, heißt es vom BMAS. Der viel kritisierte, reichlich kleinteilige Referentenentwurf aus der Vorgängerregierung hat aber wahrscheinlich wenig Zukunft.
- Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes steht immer noch aus – aus Sicht des kirchlichen Datenschutzes wird vor allem eine Klarstellung des Geltungsbereichs für öffentlich-rechtlich verfasste Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erwartet.
- Der Digital-Omnibus der EU-Kommission dürfte die netzpolitische Diskussion des Jahres prägen – und hat das Potential, die erste wirkliche DSGVO-Reform nach sich zu ziehen. Die hier diskutierten ursprünglichen Vorschläge zur Reform von Art. 9 DSGVO wurden zum Glück schon abgeschwächt.
Was sonst noch ansteht
- Die EKD-Synode hat dem Rat einige Aufträge im Bereich KI mitgegeben: eine Datenkompetenzstrategie, eine KI-Strategie und ein digitales Liturgie-Tool.
Bisherige Jahresausblicke
- Das passiert 2021 im kirchlichen Datenschutz
- Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz
- Endlich Evaluierung? Jahresausblick 2023 zum kirchlichen Datenschutz
- Vor Gericht und bei der Evaluierung – Jahresausblick 2024
- Jahr der Reform, Jahr des Gerichts – Jahresausblick 2025
- Umsetzen und Hoffen – Jahresausblick 2026
