Vor Gericht und bei der Evaluierung – Jahresausblick 2024

So voll der Jahresrückblick auch immer ist – wie viele Themen dann doch wieder im Ausblick erscheinen, zeigt, wie lange vieles doch geht. Immerhin: Mit dem KDSZ Bayern und dem DSG-EKD-Kommentar konnten viele Dinge von der Liste gestrichen werden. Vor allem die gerichtliche Klärung von Fragestellungen dauert aber – und das nicht nur in den Fällen, die eine Runde über den EuGH drehen.

Jahresaublick Kirchlicher Datenschutz 2024
(Bildquelle: Kajetan Sumila auf Unsplash, Montage fxn)

Welche Themen anstehen

  • Ein großes Thema wird die Evaluierung und Novellierung des DSG-EKD sein. Im März geht der Entwurf in die Anhöhrungsphase, im November dürfte die EKD-Synode über die Novelle beraten.
  • KDG-Evaluierung? »Nicht vor 2023« war die Ansage der Bischofskonferenz. Korrekt.
  • Weiterhin bleibt Office 365 relevant, erst recht mit der neuen Outlook-App. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es dazu Äußerungen der Aufsicht geben wird.
  • Aufarbeitung und Umgang mit Betroffenenrechten wird weiterhin auf der Agenda stehen. Sowohl die Verwendung von kirchlichen Akten für die Aufarbeitung ohne Einwilligung der Betroffenen als auch die Nennung von Namen mutmaßlicher und verurteilter Täter ist gerichtlich noch nicht geklärt.
  • Nach der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BDSG dürfte es in diesem Jahr mit der Novelle weitergehen – vor allem spannend: Was wird aus der vielkritisierten geplanten Institutionalisierung der DSK? Eins dürfte sicher sein: Eine stärkere Beteiligung der spezifischen Aufsichten ist unwahrscheinlich.

Was uns von den Aufsichten erwartet

  • Die neuen Diözesandatenschutzbeauftragten für den Norden und Bayern geben erstmals einen Tätigkeitsbericht ab. Bisher hörte man von beiden Aufsichten recht wenig. In Bayern geht hoffentlich die neue Webseite der Aufsicht an den Start, und die KDSA Nord wird eventuell in diesem Jahr wirklich KdÖR.
  • Am 31. 12. lief die erste Amtszeit des Bistumsdatenschutzbeauftragten des alt-katholischen Bistums aus. In seiner fünfjährigen Amtszeit gab es keine Tätigkeitsberichte und nur ein einziges Lebenszeichen zum Thema Auftragsverarbeitung nach dem Brexit. Einen Nachfolger scheint es bisher noch nicht zu geben, von einer erneuten Berufung ist auch nichts bekannt.
  • Die Ordensdatenschutzaufsicht hat Ambitionen, auch als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutz zu fungieren. Ein Aufruf an interessierte Gemeinschaften erging Ende 2023.
  • Die evangelischen Aufsichten hatten 2023 Berichtsjahr – damit gibt es erst 2025 wieder Tätigkeitsberichte des BfD EKD und des DSBKD.
  • Ein Dauerbrenner, der langsam zum Running gag wird, ist das Vorgehen von Landesdatenschutzaufsichten gegen die Datenschutzaufsicht der Zeugen Jehovas. Werden sich 2024 Hessen und Berlin darüber einig, wer nun zuständig ist?

Was uns von den Gerichten erwartet

  • Facebook bleibt auf der Agenda. Gegen die Bescheide des BfDI und der sächsischen Landesdatenschutzbeauftragten gegen ihre jeweilige Regierung wurden jeweils Rechtsmittel eingelegt, damit sollte in beiden Fällen die zuständigen Verwaltungsgerichte tätig werden.
  • Ende 2022 hat das VG Hannover das Datenschutzrecht der SELK kassiert, Rechtsmittel sind eingelegt. 2024 steht die zweite Runde vor dem OVG Lüneburg an – auch da gibt es noch keine Vorlagepflicht, ob und wann der EuGH mit der Frage der Auslegung von Art. 91 DSGVO befasst wird, bleibt also wohl noch eine Weile in der Schwebe.
  • Im Januar laufen die 30 Tage Widerspruchsfrist für das Bistum Gent gegen die Entscheidung der Datenschutzaufsicht ab, die ein Recht auf Löschung in Kirchenbüchern feststellte. Die Prognose: Das Bistum wird Widerspruch einlegen, das zuständige Gericht entscheiden.
  • Beim IDSG dürfte der interessanteste Fall der Rechtsstreit zwischen dem Bistum Münster und dem KDSZ Dortmund wegen der Weitergabe von nach Ansicht der Aufsicht unzureichend anonymisierten Betroffenendaten zur wissenschaftlichen Aufarbeitung sein.

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