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Bei den Ordensgemeinschaften läuft der Datenschutz recht reibungslos – den Eindruck gewinnt man jedes Jahr im Tätigkeitsbericht des gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten. Die einzige Besonderheit in diesem Jahr ist, dass der Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Februar 2022 bis 31. Januar 2023 dieses Jahr nicht den Reigen der Berichte eröffnet hat. Durch den Leitungswechsel im Norden hatte die KDSA Nord die Nase vorn.
Wie im Vorjahr sind die Ordensdatenschutzbeauftragten für 238 Gemeinschaften zuständig, und wie im Vorjahr gibt es mehr als in den anderen Tätigkeitsberichten zur Evaluierung des kirchlichen Datenschutzrechts. Bei den Orden gibt man sich optimistisch: Das soll der letzte Corona-Bericht gewesen sein. Dafür kommt nun der Ukraine-Krieg vor.
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Spezifische Aufsichten müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie die staatlichen – so sieht es die DSGVO vor. Ein wesentliches Element sind dabei die Ressourcen: Das schönste eigene Datenschutzrecht bringt wenig, wenn Personal und Sachmittel fehlen, um eine effektive Aufsicht zu gewährleisten.
Bei den katholischen Aufsichten sind bislang deutlich weniger Zahlen bekannt als bei den staatlichen. Die letzte Übersicht hier vor fast anderthalb Jahren hatte die Ausstattung noch aus den Tätigkeitsberichten zusammengesucht. Wie so oft zeigt sich auch hier: Ein Blick ins Gesetz erleichtert nicht nur die Rechtsfindung, sondern auch die Recherche. Im KDG gibt nämlich (wie in der DSGVO) eine Norm, die Transparenz über den Aufsichts-Haushalt verlangt. Ein Blick in die katholische Aufsichtenlandschaft zeigt wachsende Transparenz – mit Ausreißern.
Weiterlesen2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.
Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.
WeiterlesenJupp Joachimski wird 80. Als bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter ist er immer noch im Dienst – auch wenn seine Amtszeit eigentlich schon lange abgelaufen ist: Es gibt einfach keinen Nachfolger, und Joachimski macht (wie das Gesetz es befiehlt) einfach weiter. Zum 80. schenkt das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund dem Jubilar eine Festschrift in der Reihe »Schriften zum kirchlichen Datenschutz«.
Etwa die Hälfte des Bandes machen Aufsätze zum kirchlichen Datenschutz aus: Neben den anderen Diözesandatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitenden kommen unter anderem der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak zu Wort. Die Aufsätze sind meist historisch und deskriptiv ausgerichtet – sie geben aber auch einige neue, bislang unbekannte Informationen zum kirchlichen Datenschutz. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen scheint es auch langsam Gewissheit zu werden, dass das lange geplante Katholische Datenschutzzentrum Wirklichkeit wird.
WeiterlesenAuch bei den Orden ist immer noch Corona. Der am Dienstag veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2021 der Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der Deutschen Ordensobernkonferenz (GDSB) für den Berichtszeitraum 1. Februar 2021 bis 31. Januar 2022 schreibt daher im wesentlichen das vergangene Jahr fort.
Einiges scheint sich konsolidiert zu haben – auch die Zahl der Gemeinschaften, die sich der GDSB unterworfen haben: 238 Orden sind es jetzt, und damit eine Gemeinschaft weniger als im Vorjahr. Woran das liegt, geht aus dem Bericht nicht hervor: Liegt es an der traurigen Realität sterbender Orden – oder hat ein Orden sich entschieden, künftig staatliches Recht anzuwenden?
WeiterlesenDas schönste Gesetz nutzt nichts, wenn es nicht auch umgesetzt wird. Beim Datenschutzrecht ist ein Faktor dabei die Leistungsfähigkeit der Aufsicht. Der Europäische Datenschutzausschuss EDPB hat daher die Aufsichtsbehörden der Staaten, in denen die DSGVO gilt, unter die Lupe genommen und ihre Ressourcenausstattung verglichen: »Overview on resources made available by Member States to the Data Protection Authorities and on enforcement actions by the Data Protection Authorities«. Aufgrund des Prinzips der federführenden Behörde (»one stop shop«) hat eine schlecht ausgestattete Aufsicht Auswirkungen auf alle – »a lack of resources in a supervisory authority competent to handle cross-border cases, can after all have tangible consequences for citizens across the EU«.
Nicht betrachtet wurde die Ausstattung der kirchlichen Aufsichtsbehörden, die (mindestens in Deutschland und Polen) einen beachtlichen Teil von Stellen beaufsichtigen, die oft mit besonders sensiblen Daten hantieren. Der von den Kirchen geforderte Einklang mit dem DSGVO-Datenschutzniveau steht und fällt dort, wo eigene Aufsichten eingerichtet werden, mit deren Ausstattung. Ein Blick in Tätigkeitsberichte und Kirchenhaushalte kann zumindest ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
WeiterlesenJupp Joachimski ist der Steve Jobs unter den kirchlichen Datenschutzaufsichten. In seinen Berichten zieht er nach dem Pflichtteil immer noch gerne »one more thing« hervor. In seiner Funktion als Ordensdatenschutzbeauftragter ist das im jetzt erschienenen Bericht für 2020 diese Ankündigung: »In Kürze wird sogar ein von einem deutschen kirchlichen Rechenzentrum entwickeltes Konferenzprogramm auf den Markt kommen.«
Ansonsten wird nichts angeteasert, spannende Vorfälle gibt es anscheinend nicht – im Gegenteil: Auch die drei Ordensdatenschutzbeauftragten haben sich während der Corona-Krise in Zurückhaltung geübt, geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Bericht für den Zeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Januar 2021 hervor.
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