Eines der Dauerbrennerthemen des Datenschutzes seit Inkrafttreten der DSGVO ist die Frage, ob das Kunsturheberrechtsgesetz noch angewendet werden kann: Richtet sich die Veröffentlichung von Fotos von Menschen nach dem Datenschutzrecht oder dem KUG als Spezialgesetz? Immer noch herrscht hier eine große Meinungsvielfalt.
Das KUG regelt die Veröffentlichung von Bildnissen. (Foto von Bank Phrom auf Unsplash)
Ist das im kirchlichen Datenschutz wie so oft genauso? Oder stellt sich das Problem der Anwendung des KUG anders dar? Für die Praxis ist das sehr relevant: Denn während die DSGVO nur den allgemeinen Rahmen für alle Verarbeitungen bietet, ließe sich aus dem KUG der Umgang mit Bildern von Menschen mit spezifisch dafür aufgestellten Regeln ableiten.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Zumindest selektiv funktioniert das Löschkonzept im Erzbistum Köln: Die Liste mit Missbrauchstätern, die sich Kardinal Rainer Maria Woelki 2015 vorlegen ließ und von der er heute nicht mehr weiß, ob einer der prominentesten Priester seiner Erzdiözese (oder sonst jemand) darauf stand, wurde nach Kenntnisnahme geschreddert. Datenschutzgründe, sagte das Erzbistum gegenüber der KNA. Auch wenn dieser Vorgang etwa von der Maria-2.0-Sprecherin Maria Mesrian auf Facebook als vorgeschoben betrachtet und als »Gipfel der Niedertracht« bezeichnet wird: Bei all den Ungereimtheiten könnte das Schreddern gemäß § 6 Abs. 1 der damals geltenden Ausfbest DS IT, der die datenschutzgerechte Vernichtung von EDV-Ausdrucken und Datenmaterial regelt, sogar legal und angezeigt gewesen sein. (Ergänzung: Falls man nicht annimmt, dass hier die Pflicht bestanden hätte, das dem zuständigen kirchlichen Archiv gemäß § 6 KAO anzubieten, wie Thomas Schüller anmerkt.) Mit dem Schönheitsfehler, dass punktgenau diese Liste vernichtet wurde, während andere für das Gercke-Missbrauchsgutachten zur Verfügung standen.
In der aktuellen Folge von Margot Käßmanns Podcast »Was mich bewegt« geht es um die »Last der Öffentlichkeit« und den Wert der Privatsphäre. Die ehemalige Hannoveraner Landesbischöfin und EKD-Ratsvorsitzende berichtet darin über ihr Verhältnis dazu, eine Person des öffentlichen Lebens zu sein – und was das für die Familie bedeutet. Und den Hund der Familie. Das Gespräch lohnt sich anzuhören: Persönliche Erfahrungen und Eindrücke werden mit sozialethischen Reflexionen verbunden.
Die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle Mönchengladbach hat ein von Lars Schäfers verfasstes Arbeitspapier veröffentlicht: »Die katholische Soziallehre vor den Herausforderungen der Digitalität als sozialer Frage« fasst den bisherigen Stand der Entwicklung kompakt zusammen. Ähnlich wie ich selbst vor einigen Jahren bei y-nachten kommt auch Schäfers mit Blick auf die lehramtliche Sozialverkündigung zum Schluss, dass da (auch heute noch) nicht viel ist, und dass eine Digitalenzyklika wesentliche Impulse geben könnte. Auch wenn das wenige, was es an päpstlicher Sozialverkündigung zum Digitalen gibt, dann doch eher zu pessimistisch ist.
Nach Juli Zeh im letzten Jahr greift der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Ostbistümer und den Militärbischof Matthias Ullrich in die Glückskeks-Kiste: »Nicht der Wind, sondern das Segel bestimmt die Richtung« stellt er seinem Tätigkeitsbericht für 2021 voran und setzt damit einen etwas optimistischeren Akzent als im vergangenen Jahr – verbunden mit dem Appell, mit den eigenen Daten und denen anderer gut umzugehen.
Noch einmal ist Bericht über ein Corona-Jahr zu erstatten, das schlägt sich natürlich auch in besonderen Problemkreisen wie Impfstatusabfrage im Beschäftigungsverhältnis nieder. Dazu kommen wie jedes Jahr im Osten klare politische Ansagen zu staatlicher Überwachung und praxisnahe Tipps. Was leider auch hier wieder fehlt: Klare Zahlen zur Aufsichtstätigkeit.
In vielen kleinen Vereinen gilt Datenschutz vor allem als eins: lästig. Anders in der Katholischen jungen Gemeinde Rheinbach – den Leiter*innen des Jugendverbandes ist es wichtig, für Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort zu schaffen. Dazu gehört auch, die Privatsphäre zu achten und informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Datenschutz wird dort deshalb nicht nur als Pflichtaufgabe angesehen, sondern aktiv gestaltet. Im Interview erzählt Berni Escamilla, Mitglied der Pfarrleitung und des Datenschutz-Komitees, wie es dazu kam und was andere Vereine von der KjG Rheinbach lernen können.
Auch wenn keine Gesichter erkennbar sind: Der Blick des Kindes in der Mitte und der geschickte Aufbau in mehreren Bildebenen zieht in das Bild hinein und macht das Motiv lebendig. (Bildquelle: KjG Rheinbach)
Frage: Ihr beschäftigt euch seit einigen Jahren sehr viel damit, wie ihr eure Jugendarbeit datenschutzkonform gestalten könnt. Warum hat das für euch einen so großen Stellenwert?
Bernardo Escamilla: Zum einen, weil wir einfach auf der richtigen Seite des Gesetzes stehen wollen, aber auch, weil wir umfassend auf unsere Mitglieder und besonders die Kinder achtgeben wollen. Wir sehen unseren Auftrag nicht nur darin, den Kindern einen Freiraum zu geben, in dem sie sich entfalten und entwickeln können, wir wollen diesen Freiraum auch so gestalten, dass er so gut es geht ein sicherer Raum für Kinder ist. Alle unsere Leiter nehmen an den Schulungen des BDKJ zur Prävention sexualisierter Gewalt teil, und genauso halten wir es für sinnvoll, beim Datenschutz auf diese Aspekte zu achten.