Schlagwort-Archive: Medienpädagogik

Respektvolle Mediennutzung im Erzbistum Freiburg

Kirchliche Social-Media-Guidelines stehen nicht im besten Ruf. Die kontroverse Debatte um den Augsburger Social-Media-Codex von 2017, der Bistumsmitarbeitenden umfassende Regeln bis ins Privatleben auferlegte, dürfte einigen noch in Erinnerung sein.

Hände tippen auf einem Smartphone eine Nachricht
(Bildquelle: Pradamas Gifarry on Unsplash)

An unerwarteter, aber letztlich einsichtiger Stelle findet sich nun die jüngste Regelung für kirchliche Beschäftigte: Der im aktuellen Amtsblatt veröffentlichte »Spezifische Teil des Verhaltenskodex für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese Freiburg« enthält auch einen Abschnitt zum »Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken«.

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Datenschutz und digitale Ethik beim Katholikentag

In der kommenden Woche findet der 102. Katholikentag in Stuttgart statt. Bürgerrechte und Netzpolitik waren nie die großen Stärken der katholischen Kirche und nie besonderer Schwerpunkt der katholischen Sozialverbände – dennoch gibt es ein paar Veranstaltungen und Angebote aus diesem Bereich, vor allem im Bereich der Ethik der Digitalität.

Logo des 102. Katholikentags in Stuttgart
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JIM-Studie 2021: Jugendliche fühlen sich auf Plattformen sicher

Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest hat am Dienstag die neue JIM-Studie 2021 veröffentlicht. »JIM« steht für Jugend, Information, Medien. Die Studie ist eine der wichtigsten Jugendstudien in Deutschland und erhebt die Mediennutzung von Jugendlichen von 12–19 Jahren quantitativ.

Das Cover der aktuellen JIM-Studie zeigt ein Netzwerk aus Mediensymbolen: Controller einer Konsole, Kopfhörer, Kamera, Lupe.
Titelseite der aktuellen JIM-Studie (Bildquelle: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)

Erstmals seit 2015 werden wieder Einstellungen zu Datenschutz dargestellt: »Im Rahmen der JIM-Studie 2021 wurde den Jugendlichen daher die Frage gestellt, wie sicher sie sich auf den unterschiedlichen Plattformen in Bezug auf den Schutz ihrer Daten fühlen«, heißt es. Die Ergebnisse sind überraschend – und zeigen vor allem noch mehr Forschungsbedarf auf.

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Zoom-12-Punkte-Plan und Kinderfoto-Alarmismus – Wochenrückblick KW 34/2021

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie hat eine 12-Punkte-Liste für die Überprüfung oder Planung des datenschutzkonformen Einsatzes eines Videokonferenzsystems veröffentlicht – sicherlich eine nützliche Grundlage für die Einführung, wenn auch zur vierten Welle doch etwas spät: Wer hat jetzt noch kein Videokonferenzsystem? Rechtlich ist an der Handreichung nichts zu beanstanden und für Menschen, die mit Datenschutz vertraut sind, auch ohne Überraschungen. Für alle anderen muss sie aber befremdlich wirken. Sicher hat eine Videokonferenz eine höhere Eingriffsintensität als andere Kommunikationsmittel. Aber gibt es auch nur vergleichbare Checklisten für Telefon, E-Mail und Fax? Muss man sich wirklich noch die Frage stellen, ob eine Videokonferenz im Vergleich zu Telefonkonferenzen »erforderlich« ist? Stellt sich jemand die Frage, ob ein Telefonat im Vergleich zu einer E-Mail im Vergleich zu einem Brief im Vergleich zu einem persönlichen Besuch »erforderlich« ist? Besser wird das wohl erst, wenn Videokonferenzen für alle so unauffällig wie Telefone sind.

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt ist die Rede von einem Versuch, ein staatliches Verwaltungsgericht für eine Klage gegen eine Entscheidung der kirchlichen Aufsicht zu bemühen, leider ohne Aktenzeichen und Gericht zu nennen. Daher habe ich weiter recherchiert: Auf Nachfrage teilte mir das Verwaltungsgericht Frankfurt mit, dass das Klageverfahren (Az. 5 K 1077/20.F) ohne eine sachliche Entscheidung nach Klagerücknahme beendet und durch Beschluss vom 6. August 2020 eingestellt wurde. »Darauf, dass die Klage auf dem Verwaltungsrechtsweg nicht zulässig, eine Verweisung an das Interdiözes Datenschutzgericht aber auch nicht möglich ist, ist bereits in der Eingangsverfügung hingewiesen worden«, so der Vorsitzende der fürs Datenschutzrecht zuständigen 5. Kammer. Die Zitate aus dem Tätigkeitsbericht stammen daher nicht aus einer rechtskräftigen Entscheidung in der Sache, sondern, so das Gericht, wohl lediglich aus einer Ablehnung einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Das in der vergangenen Woche schon erwähnte Urteil des OLG Düsseldorf hat die KDSA Ost zum Anlass genommen, noch einmal einzuschärfen, wie problematisch von ihr Kinderfotos im Netz bewertet werden, inklusive dem Drohen mit Pädophilen, die Kinderfotos abgreifen und einem locker sitzenden Bußgeldfinger. Wieder kommt die Mahnung ohne jegliche Differenzierung, um was für Bilder es sich handelt – und (ich wiederhole mich) ohne zu bedenken, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Sicherheitsinteressen, sondern auch Teilhabe- und Repräsentanzinteressen haben. Ein besserer Ansatz wäre, sowohl objektiv untragbare Darstellungen (Nacktheit, entwürdigende Situationen) zu benennen wie medienpädagogische Methoden zu zeigen, um mit den Betroffenen selbst ins Gespräch kommen, welche Darstellungen sie selbst in der Öffentlichkeit haben wollen und welche Möglichkeiten bestehen, informationelle Selbstbestimmung auszuüben.

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News, News, Newsletter abonnieren! Wochenrückblick KW 7/2021

Ich seh’s ja ein: RSS ist legacy und für Podcasts. Daher gibt es ab jetzt auch die Möglichkeit, »Artikel 91« als Newsletter zu lesen – einmal in der Woche kommen die aktuellen Nachrichten aus dem kirchlichen Datenschutz in die Inbox. Kostenlos und alle Glieder der Mailkette komplett in der EU gehostet. Zur Anmeldung zum Newsletter geht’s hier.

Ingo Dachwitz erklärt in einem sehr lesenswerten Interview in der Eule, warum gerade wieder Datenschutz bei WhatsApp auf der Tagesordnung steht und Alternativen hoch im Kurs stehen. Ingo plädiert dabei für einen klaren Datenschutzkurs, der sich nicht auf »aber wir müssen doch da hin, wo die Leute sind!« reduzieren lassen will. Dass er dazu auch Erfahrungen aus der Jugendarbeit mitbringt, merkt man: »Ein gewisser Pragmatismus ist in meinen Augen für eine Weile auch ok, aber man darf es sich nicht darin bequem machen. Wenn man den Kontakt hergestellt hat, kann man ja zum Beispiel im Konfirmandenunterricht eine Einheit dazu machen. Also auch aus christlicher Perspektive darauf schauen, warum es wichtig ist, dass Menschen Privatsphäre und das Recht auf Geheimnisse haben. Im Idealfall entscheidet die Konfi-Gruppe dann gemeinsam, wie sie künftig miteinander kommuniziert.« Pragmatismus und normative Kraft des Faktischen ersetzen keine verantwortete Medienpädagogik.

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