Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden sticht unter den vielen Freikirchen und Freikirchenbünden durch ihre auch nach außen hin sehr sichtbare Datenschutzaufsicht heraus: Tätigkeitsberichte freikirchlicher Aufsichten sind Mangelware, die BFP-Aufsicht dagegen liefert. Jetzt ist der dritte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 erschienen.
Gerade noch so vor Weihnachten gibt es den Tätigkeitsbericht 2023 des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund. Anders als im vergangenen Jahr, wo es einige Aussagen zur Anwendung verschiedener Rechtsgrundlagen gab, ist dieses Jahr kein so allgemeiner Schwerpunkt festzustellen.
Dennoch gibt es wieder vieles, das für die Praxis relevant ist: Einschätzungen zu Facebook-Fanpages und der neuen Outlook-App, Einschätzungen zu kirchlicher Gesetzgebung und die Ergebnisse der großen Prüfungen.
Die Corona-Fragestellungen sind fast nur noch von historischem Interesse. Mit etwas Glück ist der Tätigkeitsbericht für 2022 des KDSZ Dortmund der letzte, in dem Fragestellungen dazu ausführlicher dargestellt werden müssen. Das nächste große Thema sind Schadsoftware, Ransomware und Cyberangriffe: Die nehmen laut allen aktuellen Tätigkeitsberichten einen großen Raum ein.
Titelseite des Tätigkeitsbericht des KDSZ Dortmund für 2022
In diesem Jahr bringt der Tätigkeitsbericht der NRW-Aufsicht einiges an praxisrelevanten Aussagen zur Anwendung von Rechtsgrundlagen – auch wenn einige schwierige Fragen noch offen sind.
2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.
Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.
Gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten kommt der letzte Tätigkeitsbericht des Jahres – das KDSZ Dortmund hat sich bis in den Dezember damit Zeit gelassen, über das Jahr 2021 zu berichten. Aus dieser Distanz wirken die großen Themen des Vorjahres schon sehr weit weg – wie stark Corona noch das letzte Jahr geprägt hat, hat man gar nicht mehr präsent.
Cover des Tätigkeitsberichts für 2021 des KDSZ Dortmund
Auch in Nordrhein-Westfalen waren einige Regionen von der Flut betroffen, wenn auch nicht so stark wie in Rheinland-Pfalz: Der Tätigkeitsbericht der Südwest-Aufsicht war massiv von diesem Thema und eindrücklichen Katastrophenschilderungen geprägt; in NRW ist es nur ein Thema unter mehreren.
Nach Corona ist immer noch während Corona – und das Jahr der Flut. Unter den sieben Bistümern, die das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt beaufsichtigt, sind die von der Flut am schwersten betroffenen – das Ahrtal gehört zum Bistum Trier. Das prägt auch den Tätigkeitsbericht für 2021, der nun erschienen ist.
In diesem Jahr wieder kühle Stockphoto-Ästhetik statt dem heiligen Johannes Nepomuk auf dem Cover.
Der Südwest-Tätigkeitsbericht gehört immer zu denen, die sich am unterhaltsamsten lesen. Die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair hat ein Talent, Datenschutzvorfälle so lakonisch mit trockenem Humor zu schildern, dass man bei Datenschutzschulungen eins zu eins aus dem Tätigkeitsbericht vorlesen möchte. Auch wenn sie sich angesichts der Flut erschüttert zeigt: Auch das prägt wieder den Bericht.
So kennt man den Bericht des bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten: Kompakt, schnörkellos und extrem nah am Ende des Berichtszeitraums, dem 1. Oktober.
Ansonsten gibt es vor allem Einblicke in Entscheidungen zu in kirchlichen Einrichtungen verwendeter Software – und deutliche Kritik an der Mehrheits-Rechtsposition der kirchlichen Aufsichten und Datenschutzgerichte zum Bußgeld.
Titelseite des Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des BFP 2020/21 (Bildquelle: BFP aktuell)
Inhaltlich ist auch bei den Pfingstgemeinden Corona anscheinend nicht anders abgelaufen als bei anderen Gemeinschaften – dafür gab es gesetzgeberische Tätigkeit an der Datenschutzordnung, sichtlich auch von Corona bestimmt.
Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie, der für die Landeskirchen Sachsens und Sachsen-Anhalts und die Diakonie Sachsens und Mitteldeutschlands zuständig ist, hat seinen zweiten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Die Berichtsjahre 2020 und 2021 decken die ersten beiden Corona-Jahre ab – aber es geht nicht nur um Corona.
Der Zuständigkeitsbereich des Datenschutzbeauftragten für Kirche und Diakonie umfasst zwei Landeskirchen und zwei Diakonische Werke
Drei große Schwerpunktthemen widmen sich einem großen Datenschutz-Systemaudit, dem Einsatz von Microsoft-Produkten und Sprachassistenten in der Pflege – eine sehr praktische und nicht DSG-EKD-spezifische Schwerpunktsetzung, die auch für Anwender*innen anderer Datenschutzgesetze relevant sein dürfte.
Was Datenschutz-Ärger angeht, stehen die Zeugen Jehovas in der öffentlichen Aufmerksamkeit ganz oben in der Wahrnehmung, was Religionsgemeinschaften angeht – und das europaweit: der EuGH-Fall um den Predigtdienst in Finnland, der Streit um die Aufbewahrung von Mitgliederdaten nach Austritt in Österreich und in Spanien, der Verdacht unzulässiger Speicherung von Daten zum Sexualleben in Norwegen und weniger öffentlichkeitswirksam Konflikte mit Landesdatenschutzaufsichten um das gemeinschaftseigene Datenschutzrecht in Hessen und Berlin.
In Deutschland hat die Gemeinschaft eine eigene Datenschutzaufsicht eingerichtet – die hat nun ihren jüngsten Tätigkeitsbericht veröffentlicht, nämlich den für 2020. (Traditionell hängt die Aufsicht ein Jahr hinterher: Ausweislich des Impressums wird er jeweils im Herbst des Folgejahrs vorgestellt und im Frühjahr des übernächsten Jahres dann veröffentlicht.) Ein Blick in den kompakten Bericht könnte unspektakulärer nicht sein – Fragen gibt es eher in den Leerstellen.