Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Montag den Entwurf für eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes veröffentlicht. Als »Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland« (so die zugleich veröffentlichten »bischöflichen Erläuterungen« zum Entwurf) soll sie die Beschäftigungsverhältnisse von 790.000 Beschäftigten in katholischen Einrichtungen regeln.

Den Entwurf als »Paradigmenwechsel« zu bezeichnen, greift zu kurz: Geradezu eine Revolution ist es, was die Bischöfe hier als Beratungsgrundlage vorlegen – in der Sache, aber auch in der Herangehensweise: Ein öffentliches Beteiligungsverfahren bei einem bundesweit einheitlichen bischöflichen Gesetz gab es bislang noch nicht. Auswirkungen hat der Entwurf auch auf Persönlichkeitsrechte von kirchlichen Beschäftigten.
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