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Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden sticht unter den vielen Freikirchen und Freikirchenbünden durch ihre auch nach außen hin sehr sichtbare Datenschutzaufsicht heraus: Tätigkeitsberichte freikirchlicher Aufsichten sind Mangelware, die BFP-Aufsicht dagegen liefert. Jetzt ist der dritte Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022 und 2023 erschienen.
2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.
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Bisher haben Datenschutzaufsichten und Gerichte immer gegen Löschanträge in Bezug auf Taufregister entschieden und ein überwiegendes Interesse der Kirche angenommen. Dass man es als Aufsicht auch anders sehen kann, zeigt nun eine Entscheidung der belgischen Datenschutzbehörde: Das Bistum Gent muss das Löschbegehren einer aus der Kirche ausgetretenen Person erfüllen, das Interesse der Kirche überwiegt aus Sicht der Behörde nicht das Interesse der betroffenen Person.
Die Taufe begründet die Mitgliedschaft in der Kirche. Das hat auch datenschutzrechtliche Konsequenzen. (Bildquelle: Josh Eckstein auf Unsplash)
Anders als die irische Aufsicht in ihrer jüngsten Entscheidung dazu lässt sich die belgische nicht von den Argumenten der Kirche überzeugen: Auch wenn die Zwecke der Datenverarbeitung in Kirchenbüchern legitim sind – eine unbegrenzte Speicherung selbst der Daten von Ausgetretenen geht der Gegevensbeschermingsautoriteit zu weit.