Schlagwort-Archiv: Personalakte

Einheitlichere Aufarbeitungsnormen in NRW-Bistümern

Die Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Personal- und Sachakten zur Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche sind je nach Bistum sehr verschieden. In verschiedenen Wellen haben verschiedene Bistümer unterschiedliche Normen in Kraft gesetzt.

Eine Frau greift in eine Hängeregistratur und zieht ein Dokument heraus.
(Foto von Centre for Ageing Better auf Unsplash)

In Nordrhein-Westfalen gibt es nun eine Vereinheitlichung der Regelungen. Materiell ändert sich kaum etwas im Vergleich zu den teilweise vorhandenen Vorgängernormen, auch die Kritik von Betroffenen an den Einsichtsordnungen wurde nicht übernommen.

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ToMs für die Plazenta – Tätigkeitsbericht 2024 des KDSZ Frankfurt 2024

Beim Datenschutz geht es um das pralle Leben – das macht der frisch erschienene Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt für 2024 deutlich: Von Teufelsaustreibungen bis zum datenschutzkonformen Einfrieren und Vergraben der Plazenta ist einiges dabei. (Die üblichen Standardsituationen gibt’s natürlich auch.)

Mittlerweile liegt der siebte Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt vor – für die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair ein gutes Zeichen: »Das „verflixte 7. Jahr“ ist damit abgeschlossen, die diesem oftmals zugeschriebene Gefahr größerer Veränderungen hat sich nicht bewahrheitet: Leitung, Team, Standort und Aufgabenbereich der Datenschutz- aufsicht sind unverändert. Die Zahl 7 sollte daher im biblischen Sinne als etwas Positives verstanden werden.«

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Einsicht und Auskunft für Missbrauchsbetroffene in Trier

Die Landschaft der katholischen Akteneinsichtsregelungen ist unübersichtlich: Mindestens zwei Musterordnungen für Personal- und Sachakten existieren, die von den unterschiedlichen Bistümern unterschiedlich und teils sehr eigen umgesetzt wurden. Nun kommt eine weitere Variante aus dem Bistum Trier dazu: Eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten, die am 1. April in Kraft tritt.

Stehsammler und Unterlagen in einem Bücherregal
(Bildquelle: Foto von Leiada Krözjhen auf Unsplash)

Erstmals wird damit die Akteneinsicht speziell für Missbrauchsbetroffene und ihre Angehörigen geregelt, nicht nur für die institutionelle Aufarbeitung – zusätzlich zu bereits bestehenden Auskunfts- und Einsichtsrechten, sowohl speziellen wie datenschutzrechtlichen. Ist das gelungen?

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Keine Ordnung ist manchmal besser – Wochenrückblick KW 6/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 6/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Bundesarbeitsgericht zum Recht auf Kopie im evangelischen Kontext

Das Bundesarbeitsgericht hat eine evangelische Kirchengemeinde zur Herausgabe eines Kirchengemeinderats-Protokolls verurteilt – einen Beitrag zur Diskussion, ob das DSG-EKD in seiner noch geltenden Fassung ein Recht auf Kopie enthält, ist die Entscheidung aber – anders als zunächst erwartet – nicht: Der Anspruch wurde allein aus dem Arbeitsrecht begründet.

Schild vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Foto: Christoph Hoffmann)
(Bildquelle: Christoph Hoffmann, Wikimedia Commons, (CC BY-SA 2.0 de), zugeschnitten und bearbeitet.)

Mittlerweile liegen mir die Entscheidungsgründe zum Urteil 8 AZR 42/24 vom 17. Oktober 2024 vor. (Die Entscheidung wurde am 20. Dezember vom Gericht selbst veröffentlicht.) Darin wird das evangelische Datenschutzrecht zwar erwähnt, war aber letzten Endes nicht relevant für die Entscheidung.

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