Schlagwort-Archive: Missbrauch

Anonymisierung und Einwilligung in der Aufarbeitung – IDSG entscheidet zur Münsteraner Studie

Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat seine lange erwartete Entscheidung zur Münsteraner Missbrauchsstudie veröffentlicht (IDSG 16/2023 vom 11. November 2024, rechtskräftig). Ein Betroffener sexualisierter Gewalt hatte sich dagegen gewehrt, dass seine Daten aus dem Verfahren zur Anerkennung erlittenen Leids ohne seine Einwilligung für das Gutachten zur Verfügung gestellt wurden und als Fallstudie darin veröffentlicht wurde.

Silhouette eines Menschen in Schwarzweiß vor Bildern
Symbolbild Anonymisierung (Foto: Mihail-Anton Ghiga auf Unsplash)

Der Betroffene hat auf ganzer Linie Recht bekommen. In der Analyse der Entscheidung zeigt sich, dass das IDSG es sich zwar einerseits leicht machen konnte: Zu eindeutig war der Fall. Andererseits entwickelt das Gericht im Gesamt seiner Rechtsprechung zur Missbrauchsaufarbeitung einen differenzierten Ansatz, das erhebliche kirchliche Interesse an Aufarbeitung mit dem Schutz der Rechte der Betroffenen sexualisierter Gewalt zu vereinen.

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Einsicht und Auskunft für Missbrauchsbetroffene in Trier

Die Landschaft der katholischen Akteneinsichtsregelungen ist unübersichtlich: Mindestens zwei Musterordnungen für Personal- und Sachakten existieren, die von den unterschiedlichen Bistümern unterschiedlich und teils sehr eigen umgesetzt wurden. Nun kommt eine weitere Variante aus dem Bistum Trier dazu: Eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten, die am 1. April in Kraft tritt.

Stehsammler und Unterlagen in einem Bücherregal
(Bildquelle: Foto von Leiada Krözjhen auf Unsplash)

Erstmals wird damit die Akteneinsicht speziell für Missbrauchsbetroffene und ihre Angehörigen geregelt, nicht nur für die institutionelle Aufarbeitung – zusätzlich zu bereits bestehenden Auskunfts- und Einsichtsrechten, sowohl speziellen wie datenschutzrechtlichen. Ist das gelungen?

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Keine Ordnung ist manchmal besser – Wochenrückblick KW 6/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 6/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Ein einziger Ort für viele Beschwerden – Bericht der Ordensdatenschutzaufsicht 2024

Der erste Tätigkeitsbericht des Jahres kommt wieder von den Ordensdatenschutzbeauftragten. Der Bericht für den Zeitraum 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025 bleibt mit sieben Seiten knapp und kommt ohne detaillierte Fallbeschreibungen aus. Für die Praxis lässt sich dennoch wieder das eine oder andere ableiten.

Titelseite des Tätigkeitsberichts der Ordensdatenschutzbeauftragten für den Berichtszeitraum 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2025

2024 kam ins Umfeld der Ordensdatenschutzaufsicht eine neue Aufgabe dazu: Ein zentrales Meldeportal sammelt die verschiedenen gesetzlich festgelegten Beschwerde- und Meldemöglichkeiten an einer Stelle: Selten ist Compliance in der Kirche so benutzerfreundlich angelegt.

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Das Jahr der Novellen – Jahresrückblick 2024

Das DSG-EKD ist novelliert, für das KDG liegt immerhin ein Entwurf für die Novelle vor – zum Ende des Jahres kam noch einmal deutlich Bewegung in die kirchliche Datenschutzlandschaft. Corona ist endgültig Geschichte, Datentransfers in die USA laufen rund, Dauerbrenner wie Facebook-Fanpages werden auf ganz kleiner Flamme gekocht – und immer wieder gehört Missbrauchsaufarbeitung zu den Themen, die kontrovers diskutiert werden und zu denen sich Gerichte äußern.

Jahresrückblick kirchlicher Datenschutz 2024
(Foto von Chiara F auf Unsplash)
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IDSG zu illegalem Exorzismus und kirchlichem Interesse

»Der Beteiligte, ein ehemaliger Pfarrer im Erzbistum des Antragstellers, und XX führten eine Gruppe von Gläubigen an, die unter anderem mittels physischer und psychischer Gewalt bei anderen Gläubigen ›Teufelsaustreibungen‹ vornahmen« – die neu veröffentlichte Entscheidung des Interdiözesanen Datenschutzgerichts (Beschluss IDSG 15/2023 vom 12. August 2024) beginnt spektakulär.

Ein Priester hält ein Kruzifix über einen nackten Körper, im Hintergrund Dämonen. Aus dem Kruzifix kommen Strahlen.
Der heilige Francisco de Borja hilft einem unbußfertigen Sterbenden (Gemälde von Goya, Ausschnitt, gemeinfrei via Wikimedia Commons)

Was aber neu an der Entscheidung ist, ist nicht spektakulär, und was große Tragweite hat, schreibt lediglich die Rechtsprechung des Gerichts fort, indem sie den Umgang der Kirche mit (in diesem Fall) religiös motivierter psychischer und physischer Gewalt in den Blick nimmt. Dennoch lohnt es sich, den Beschluss zu lesen – insbesondere auch, weil sie wieder einmal einen Mosaikstein zur Frage der Auslegung kirchlicher Interessen beinhaltet.

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Staatliche Strafprozessakten in kirchlichen Verfahren – BayObLG zeigt Grenzen auf

Die Beweiserhebung in kirchlichen Strafprozessen ist schwierig. Hoheitliche Befugnisse haben kirchliche Gerichte nicht. Deshalb wird in kirchlichen Ermittlungen oft auf staatliche Strafakten zurückgegriffen. Rechtlich wird das bislang in der Regel über § 474 StPO ermöglicht, der Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen regelt. Indem die kirchlichen Behörden als »andere öffentliche Stelle« verstanden wird, sind für die Akteneinsicht deutlich niedrigere Hürden zu nehmen als bei einem Rückgriff auf § 475 StPO, das für Einsicht und Auskünfte für Privatpersonen und sonstige Stellen höhere Anforderungen stellt.

Ein Aktenordner vor neutralem Hintergrund
Bildquelle: Tim Reckmann (via Flickr), CC BY 2.0 (zugeschnitten)

Eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG, Beschluss vom 15. Januar 2024 – 204 VAs 177/23) könnte nun die bewährte Praxis einschränken. Hintergrund ist der Fall eines Priesters des Bistums Regensburg, dem Sexualdelikte vorgeworfen wurden. Nach einer Hausdurchsuchung und Auswertung der sichergestellten Datenträger stellte die Staatsanwaltschaft aber das Verfahren ein, ohne jeden Restverdacht anzunehmen. Die vom Bistum Regensburg dennoch erbetene Akteneinsicht wurde vom BayObLG aber als nicht zulässig gewertet – mit einer ausführlichen Würdigung der Problematik der Kirche als öffentlich-rechtlich verfasster Stelle.

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Datenreichtum im Krankenhaus und Liechtenstein – Wochenrückblick KW 37/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 37/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Ökumenisch lernen – Wochenrückblick KW 33/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 33/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Verzeichnisse in Berlin und Neuseeland – Wochenrückblick KW 30/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 30/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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