Schlagwort-Archiv: Bistum Trier

Studienlage – Wochenrückblick KW 44/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 44/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Prekäre Persönlichkeitsrechte – Wochenrückblick KW 43/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Weniger geheim, weniger weit – Wochenrückblick KW 10/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 10/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Einsicht und Auskunft für Missbrauchsbetroffene in Trier

Die Landschaft der katholischen Akteneinsichtsregelungen ist unübersichtlich: Mindestens zwei Musterordnungen für Personal- und Sachakten existieren, die von den unterschiedlichen Bistümern unterschiedlich und teils sehr eigen umgesetzt wurden. Nun kommt eine weitere Variante aus dem Bistum Trier dazu: Eine Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und Dritten, die am 1. April in Kraft tritt.

Stehsammler und Unterlagen in einem Bücherregal
(Bildquelle: Foto von Leiada Krözjhen auf Unsplash)

Erstmals wird damit die Akteneinsicht speziell für Missbrauchsbetroffene und ihre Angehörigen geregelt, nicht nur für die institutionelle Aufarbeitung – zusätzlich zu bereits bestehenden Auskunfts- und Einsichtsrechten, sowohl speziellen wie datenschutzrechtlichen. Ist das gelungen?

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Namen und Akten – Wochenrückblick KW 47/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 47/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Teil der Zivilgesellschaft – Wochenrückblick KW 36/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 36/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Im Spiegel der Gerichte – Wochenrückblick KW 24/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 24/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Eltern vor Gericht – Wochenrückblick KW 23/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 23/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Neue Einsichtsnormen zur Missbrauchsaufarbeitung: Jetzt auch für Sachakten

Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Mehrheit der katholischen Bistümer Einsichtsnormen für Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung erlassen. (Die EKD-Synode hat dagegen eine allgemeine Aufarbeitungsnorm in ihr Datenschutzgesetz geschrieben.) Die Gesetzgebung erweitert die in allen Diözesen einheitliche Personalaktenordnung um bistumsspezifische Einsichtsnormen, die Aufarbeitungskommissionen, Forschungsprojekten und Anwaltskanzleien Akteneinsicht und Auskunft ermöglichen – je nach Bistum an eine bis drei dieser Gruppen.

Karteikärtchen in einer Schublade
(Photo by Maksym Kaharlytskyi on Unsplash)

Die Einsichtsnormen haben sich dabei auch tatsächlich auf die Personalaktenordnung beschränkt. Erfasst waren also nur Personalakten von Beschäftigten im Einzugsbereich der PAO, also Klerikern, Kirchenbeamten und in der Regel auch angehende Kleriker. Eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verwendung von Sachakten für die Aufarbeitung gab es bislang mit zwei Ausnahmen nicht. Im Lauf des Jahres haben nun einige Bistümer die Sachakteneinsicht geregelt – teils in einer Spezialnorm nur dafür, in einem Fall mit einem einheitlichen Gesetz für Personal- und Sachakten.

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