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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Klagen gegen Aachener Täternamensnennung angekündigt
Die Familie von Weihbischof August Peters prüft rechtliche Schritte gegen das Bistum Aachen. Peters wird mit Name und Biographie unter den 53 verurteilten und mutmaßlichen Tätern aufgeführt, die das Bistum im Oktober veröffentlicht hat. Peters gilt aufgrund von gewährten Anerkennungszahlungen als mutmaßlicher Täter. Laut der Aachener Zeitung sind mittlerweile mehrere Juristen mit der Prüfung der Angelegenheit befasst. Es werde geprüft, ob strafrechtlich, zivilrechtlich und kirchenrechtlich gegen Bischof Dieser vorgegangen werden könne, sagte der Cousin des Weihbischofs, Leo Peters, gegenüber der Zeitung. Eventuelle weitere klagende Angehörige von als Missbrauchstäter Benannten sind nicht bekannt.
Zum Aachener Vorgehen gibt es viel Kritik, die Simon Kajan gesammelt hat. Eine gerichtliche Klärung wäre also hilfreich. Für eine erste Einschätzung hat das Domradio den Verwaltungsrechtler Cornel Hüsch befragt. Auch eine verbindliche kirchenrechtliche Bewertung steht noch aus: 2016 hatte sich das heutige Dikasterium für die Gesetzestexte skeptisch gegenüber der Veröffentlichung von Täternamen geäußert, eine authentische Interpretation oder ein kanonisches Verfahren zur Frage (zu prüfen wäre sicher die Verletzung des guten Rufs gemäß c. 1390 § 2 CIC) sind aber nicht bekannt.
Schweizer Bistümer planen einheitlichen Umgang mit Daten
In der Schweiz ist zum 1. September das neue Datenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Deutschschweizer Bistümer haben nun angekündigt, ihre Bestimmung mit dem Umgang mit Personaldaten zu prüfen. Dazu soll eine Zusammenstellung von Antworten auf zentrale Fragen vorbereitet werden. Eine Herausforderung ist der ausgeprägte Föderalismus: »Da sich die Kirche nach kantonalem Recht richtet, ist dies gerade für grössere Diözesen wie Basel ein komplexer Prozess. Ziel ist daher, dass die Vorgaben der Kirche dem Kanton mit den strengsten Vorgaben genügen. Die Diözesen sprechen sich hier ab, damit nicht allerorten dieselben Fragen geklärt werden müssen.«
Trierer Aufarbeitungskommission fordert bessere Aktenführung und -einsicht
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier hat ihren zweiten Zwischenbericht veröffentlicht. Schwerpunkte sind unter anderem Aktenführung und erleichterte Akteneinsicht für Betroffene. Bei der Aktenführung scheint es immer noch erhebliche Defizite zu geben. Laut dem Bericht hat das Bistum einen Leitfaden zur Akteneinsicht angekündigt, der Rahmenbedingungen, Inhalt und Prozedere der Akteneinsichtnahme seitens Betroffener regeln soll. Die Kommission fordert, allen Betroffenen eine »erschöpfende und zügige Einsicht in alle Unterlagen und Datenbestände zu gewähren, die mit ihrem Missbrauch in Zusammenhang stehen, soweit keine überwiegend schutzwürdigen Interessen anderer Personen (z. B. anderer Betroffener) beeinträchtigt werden«. Nicht erwähnt wird, wie sich die geplanten Regeln zu den datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen verhalten: Mit Blick auf die Erfahrungen mit den Akteneinsichtsrechten bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen wird ein Prüfstein der kommenden Regelung sein, ob eine geregelte Akteneinsicht eine Verbesserung gegenüber einem Auskunftsanspruch darstellt.
Rezension von Hermes, katholischer Datenschutz im Spannungsfeld
In der aktuellen Ausgabe der Nomok@anon rezensiert Michael Benz die Dissertation von Michaela Hermes. Benz lobt das Werk mit dem Titel »Datenschutz der katholischen Kirche im Spannungsfeld zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und europäischem Datenschutzrecht« sehr und bedauert vor allem, dass das reformierte katholische Strafrecht noch nicht berücksichtigt werden konnte. In meiner grundsätzlich ähnlich positiven Rezension hatte ich einige Ungenauigkeiten im Bereich des Kirchenrechts angemerkt; darauf geht Benz nicht ein.
Rottenburg senkt Warnstufe
In der vergangenen Woche habe ich über eine Warnung im Rottenburger Amtsblatt vor einem konkret benannten Datenschutz-Dienstleister berichtet. Geschäftsführer Jochen Dannemann hatte sich auf Anfrage überrascht gezeigt. Nun hat auch das Bistum selbst geantwortet und hängt die von Dannemann als Verdächtigung aufgefasste Warnung tiefer: »Die Warnung diente allein dem Zweck, darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe der Stabsstelle Datenschutz im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist, die Kirchengemeinden und Seelsorgeeinheiten beim Thema Datenschutz zu beraten und zu unterstützen«, so der Sprecher.
In eigener Sache: Bildrechte und Datenschutz in der Jugendarbeit
- Am 12. Dezember, 16.30 bis 18 Uhr, findet bei JHD|Bildung ein Webinar zu Bild- und Persönlichkeitsrechten in der Jugendarbeit statt. Die Anmeldung ist bis zum 28. November möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
- Am 24. Januar, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich ebenfalls für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 10. Januar möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Im Entwurf eines neuen rbb-Staatsvertrags soll auch die Zuständigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten, einer spezifischen Aufsicht, und des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Senders neu umschrieben werden – mit einer sehr unguten und wohl europarechtswidrigen Vermischung und Zuweisung von Zuständigkeiten, wie Carlo Piltz darlegt. Die Kritik am Vorhaben ist nicht akut für kirchlichen Datenschutz relevant; gerade für kleinere Gemeinschaften mit eigenen Aufsichten, die möglicherweise zugleich auch andere Aufgaben im Bereich Datenschutz haben, dürfte die Kritik von Piltz sehr lesenswert sein.
Kirchenamtliches
- BfD EKD: Seminartermine 2024 veröffentlicht
- Schweizer deutschsprachige Bistümer: 206. Sitzung der DOK