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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Fahrplan für DSG-EKD-Novelle steht
Informationen über die Evaluation des DSG-EKD gab es in den letzten Tagen und Wochen immer wieder: Es wird also ordentlich gearbeitet. Schon im Sommer hatte der BfD EKD in seinem Tätigkeitsbericht einen zeitlichen Fahrplan vorgelegt, jüngst erschien ein Beitrag aus der Evaluation als Fachaufsatz. Nun bestätigte das Kirchenamt der EKD den grundsätzlichen Fahrplan. Auf Nachfrage teilte das Kirchenamt mit, dass die Evaluierung des DSG-EKD in der Arbeits- und Resonanzgruppe bis Februar 2024 abgeschlossen werden solle. Mitte März solle dann das Stellungnahmeverfahren eröffnet werden. Nach der Überarbeitung des Entwurfs im Sommer 2024 sei die Befassung des Rates der EKD und der Kirchenkonferenz der EKD vorgesehen. Erst hiernach würde sich eine Beratung in der Synode der EKD im November 2024 anschließen. Falls die Synode schon zu einem Beschluss kommen sollte, könnte ein novelliertes DSG-EKD wohl frühestens Anfang 2025 in Kraft treten.
Neue Aufgaben für Ordensaufsicht am Horizont
Der Ordensdatenschuztbeauftragte Jupp Joachimski hat auf der Aufsichtswebseite seine Folien für eine Schulung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Orden veröffentlicht. Neben einigen originellen bis steilen Ansagen (so sei es streitig, ob bei Datenschutzerklärungen von Webseiten von Orden ein Verweis auf KDR-OG oder die DSGVO nötig sei – eine Position, die Joachimski, aber auch nur er, schon immer so vertritt) gibt es darin auch einen Hinweis auf eine mögliche Aufgabenerweiterung des Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragten der DOK: Es werde geprüft, ob die Aufsicht zugleich auch (gegen Kostenbeitrag) externe Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz werden kann. Angesichts der ohnehin schon sehr kompakten Personalausstattung der Aufsicht ein ambitioniertes Projekt. Bedarf dürfte es geben: Die Aufsicht vertritt (nachvollziehbar) die Position, dass auch Ordensmitglieder zu den für den Schwellwert relevanten Beschäftigten gehören, ab dem eine Meldestelle einzurichten ist.
Querschnittsprüfung evangelische Krankenhäuser
Der aktuelle AOK-Datenschutz-Newsletter widmet sich ausführlich der Querschnittsprüfung von evangelischen Krankenhäusern durch den BfD EKD und geht dabei detailliert auf den bislang nicht öffentlich bekannten (mir aber vorliegenden) Fragebogen ein. Die Fragen zu Berechtigungen für Vertretungen, den Umgang mit Beschäftigten als Patient*innen und Gruppen-Accounts werden ausführlicher erläutert.
In eigener Sache: Datenschutz in der Jugendarbeit
- Am 24. Januar, 16.30 bis 18 Uhr, biete ich für JHD|Bildung ein Webinar zu kirchlichem Datenschutz in der Jugendarbeit mit Schwerpunkt Social Media an. Die Anmeldung ist bis zum 10. Januar möglich. (Teilnahmebeitrag 10 Euro.)
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Aus der Welt
- In ihren letzten Zügen hat die Linksfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der parlamentsüblich abgelehnt wurde: Die Fraktion um die Netzexpertin Anke Domscheit-Berg wollte die Bundesregierung beauftragen, Möglichkeiten zum Verzicht auf Privatadressen im Impressum zu prüfen. Eine Lösung für dieses schon lange drängende Problem für Blogger*innen und alle anderen, die auf eigenen Seiten ins Netz schreiben, scheint erst einmal auszubleiben.
Kirchenamtliches
- Landeskirche Sachsens: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
- Bistum Fulda:
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Fulda (§ 29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Fulda vom 19. Oktober 2023 (§29-KDG-Gesetz-DVO)