Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Einsicht einer ehemaligen Beschäftigten in ein Gemeinderatsprotokoll hat ein Ende gefunden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Gemeinde mit einem ausführlich begründeten Beschluss nicht angenommen.

(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)
Die Gemeinde wandte sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Das BAG hatte entschieden, dass ein Protokoll einer Gemeinderatssitzung zur materiellen Personalakte gehört und daher ein Auskunftsrecht der klagenden ehemaligen Kirchenmusikerin besteht. Der Nichtannahmebeschluss führt sehr klar aus, warum das BAG die Selbstbestimmungsrechte der Kirche nicht verletzt hat. (Der Beschluss 2 BvR 211/25 vom 20. März 2026 ist noch nicht vom BVerfG veröffentlicht, liegt mir aber vor und kann hier heruntergeladen werden.)
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