Nach der eingefrorenen Plazenta und den Exorzismen des Vorjahres musste der Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt 2025 wohl zwingend etwas weniger spektakulär ausfallen. Dabei gab es viel zu tun: Die KI-Beschwerdewelle rollt auch im Südwesten – und anscheinend schwappt sie gigabyteweise bis zum Interdiözesanen Datenschutzgericht.
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Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Einsicht einer ehemaligen Beschäftigten in ein Gemeinderatsprotokoll hat ein Ende gefunden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Gemeinde mit einem ausführlich begründeten Beschluss nicht angenommen.
(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)
Die Gemeinde wandte sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Das BAG hatte entschieden, dass ein Protokoll einer Gemeinderatssitzung zur materiellen Personalakte gehört und daher ein Auskunftsrecht der klagenden ehemaligen Kirchenmusikerin besteht. Der Nichtannahmebeschluss führt sehr klar aus, warum das BAG die Selbstbestimmungsrechte der Kirche nicht verletzt hat. (Der Beschluss 2 BvR 211/25 vom 20. März 2026 ist noch nicht vom BVerfG veröffentlicht, liegt mir aber vor und kann hier heruntergeladen werden.)
Dieses Jahr hat die KDSA Ost das traditionelle Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Ordensdatenschutzaufsicht um den schnellsten Tätigkeitsbericht einer kirchlichen Aufsicht für sich entschieden. Im Jubiläumsjahr ihres zehnjährigen Bestehen zeichnet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich nicht das rosigste, aber wohl ein realistisches Bild der grundrechtlichen Großwetterlage, die längst nicht mehr nur für die von ihm beaufsichtigten ostdeutschen Bistümer herrscht.
Zugleich ist der 10. Tätigkeitsbericht für 2025 aber wieder voll mit sehr praktischen Fällen und Tipps – allen voran die Einblicke in die Prüfung von Mitarbeitervertretungen helfen im Arbeitsalltag sehr, ein gutes Datenschutzmanagement aufzubauen.
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Langsam kommt KI auch mit tatsächlichen Fällen in die Tätigkeitsberichte von Aufsichten – so wie jetzt im 11. Jahresbericht der KDSA Nord für 2024. Damit können über allgemeine Hinweise konkrete Erfahrungen aus der Praxis in Handreichungen umgemünzt werden.
Ansonsten ist der Datenschutz im Norden 2024 wenig überraschend – aber wieder liegt ein sehr praxisnaher und für das eigene Datenschutzmanagement nützliche Bericht vor mit hilfreichen Handreichungen nicht nur zu KI, sondern auch zu Videoüberwachung und Kinderfotos.
Beim Datenschutz geht es um das pralle Leben – das macht der frisch erschienene Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt für 2024 deutlich: Von Teufelsaustreibungen bis zum datenschutzkonformen Einfrieren und Vergraben der Plazenta ist einiges dabei. (Die üblichen Standardsituationen gibt’s natürlich auch.)
Mittlerweile liegt der siebte Tätigkeitsbericht des KDSZ Frankfurt vor – für die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-Rathmair ein gutes Zeichen: »Das „verflixte 7. Jahr“ ist damit abgeschlossen, die diesem oftmals zugeschriebene Gefahr größerer Veränderungen hat sich nicht bewahrheitet: Leitung, Team, Standort und Aufgabenbereich der Datenschutz- aufsicht sind unverändert. Die Zahl 7 sollte daher im biblischen Sinne als etwas Positives verstanden werden.«
Alle zwei Jahre kommt der Tätigkeitsbericht des BfD EKD – seit es nur noch diese eine evangelische Datenschutzaufsicht gibt, ist es der einzige Bericht nach DSG-EKD. Mit dem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2023/24 hat es der BfD EKD so erst jetzt endlich aus der Corona-Zeit herausgeschafft.
BfD EKD Michael Jacob (l.) übergibt den Tätigkeitsbericht 2023/24 an die EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs (Bildquelle: BfD EKD, Montage fxn)
Politisch sieht BfD EKD Michael Jacob den Datenschutz unter Druck: Dass Datenschutz oft nur unter dem Vorzeichen angeblichen »Bürokratieabbaus« verhandelt wird, dass Datennutzung als Gegenspieler zum Datenschutz aufgebaut wird und dass Datenschutz im Umgang mit Zukunftstechnologien als Bremser dargestellt wird, bereiten ihm Sorge. Hier will Jacob mitgestalten:
»Mit Blick nach vorne haben wir als kirchliche Datenschützer mit unserem Thema etwas beizutragen … für eine schlankere und bürokratieärmere Gestaltung des Datenschutzes … für eine offenere und aufgeschlossenere, aber weiterhin grundrechtsbasierte Datennutzung und … für einen verantwortungsbewussten, auf einer christlichen Datenethik basierenden Einsatz von Zukunftstechnologien. Lassen Sie uns diese Chancen gemeinsam nutzen!«
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Alles neu macht der Mai: Am 1. Mai tritt das novellierte DSG-EKD in Kraft. Die Veränderungen, die hier schon auf Grundlage des Referentenentwurfs und des Synodenantrags diskutiert wurden, sind umfangreich, aber mehr Evolution als Revolution.
Die Checkliste zur Umsetzung der Änderungen sollte einigermaßen kompakt bleiben können.
Dennoch gibt es neben Klarstellungen, Anpassungen an den Sprachgebrauch der DSGVO und Formulierungsänderungen auch substantielle Änderungen, die es umzusetzen gilt. Den Text des neuen DSG-EKD gibt es in der EKD-Rechtssammlung.