Zur digitalen Kirche gehört auch digitale Seelsorge. Und die ist nicht möglich, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten. Und auch bei nicht-digitaler Seelsorge stellt sich die Frage, wie Daten darüber gesichert werden müssen.
Eine eigene Kategorie »Seelsorgedaten« kennen weder das KDG noch das DSG-EKD. Da Daten über Seelsorge aber Auskunft über religiöse Überzeugungen geben, gehören sie zu den besonderen Kategorien. Ihre Verarbeitung ist damit an die erhöhten Bedingungen von § 11 KDG oder § 13 DSG-EKD geknüpft. Doch es gibt auch spezielle Regelungen
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