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WhatsApp-Seelsorge – Wochenrückblick KW 19/2024
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WeiterlesenDarf man Seelsorgedaten digital verarbeiten – und wie?
Zur digitalen Kirche gehört auch digitale Seelsorge. Und die ist nicht möglich, ohne personenbezogene Daten zu verarbeiten. Und auch bei nicht-digitaler Seelsorge stellt sich die Frage, wie Daten darüber gesichert werden müssen.
Eine eigene Kategorie »Seelsorgedaten« kennen weder das KDG noch das DSG-EKD. Da Daten über Seelsorge aber Auskunft über religiöse Überzeugungen geben, gehören sie zu den besonderen Kategorien. Ihre Verarbeitung ist damit an die erhöhten Bedingungen von § 11 KDG oder § 13 DSG-EKD geknüpft. Doch es gibt auch spezielle Regelungen
Weiterlesen»Digitale Seelsorge« im Datenschutz-Dilemma
»Eine neue Art des Zusammenlebens ist entstanden, eine neue Art sich zu informieren, eine neue Art, das Leben mit all den Herausforderungen zu meistern«, stellt Achim Blackstein gleich zu Beginn seiner »Impulse für die Praxis« fest, wie der Untertitel von »Digitale Seelsorge« lautet. Das setzt schon einmal den richtigen Horizont: Strenggenommen geht es schon lange nicht mehr um digitale Seelsorge in Abgrenzung zur »analogen« oder gar »normalen« Seelsorge, sondern um Seelsorge in der Realität der Digitalität.
Und trotz dieser Realität und – auch darauf weist Blackstein hin – gut 30 Jahren an Erfahrung mit digitaler Seelsorge bleiben Fragen nach Strategien und guter Praxis, zumal angesichts eines hoch dynamischen Felds der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Mit »Digitale Seelsorge« legt Blackstein einen kompakten und und praxisorientierten Überblick mit umfassendem Anspruch vor. Auch Fragen des Datenschutzes werden behandelt – hier stößt der Band aber an seine Grenzen.
WeiterlesenSeelsorge, Beschaffung und Exchange-Apokalypse – Wochenrückblick KW 10/2021
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»Digitale Seelsorge: Sicher und nah? Geht das überhaupt?«, fragt Ralf Peter Reimann auf Theonet. Mit vielen Beispielen aus der teilweise schon jahrzehntelang bestehenden Praxis zeigt er in seinem lesenswerten Grundsatzartikel zu digitaler Seelsorge ein Dilemma der Seelsorge auf, die digital bei den Menschen ist: Da wo die Leute sind, sind in der Regel nicht die für Seelsorge notwendige sichere Rahmenbedingungen vorhanden, und die Leute in kirchliche sichere Plattformen zu bekommen, ist schwer genug, und dann gibt es noch mehr Hürden: »sie erfüllen die vom EKD-Datenschutzgesetz und -Seelsorgegeheimnisgesetz geforderten Voraussetzungen, aber ihnen fehlt die Reichweite, Interessierte müssen sie gezielt suchen. Oft entspricht auch die User Experience und die Benutzeroberfläche nicht den sonst im Web gewohnten Standards, so dass deren Nutzung auf mobilen Endgeräten z.B. bei chatseelsorge.de schwierig ist«, so Reimann.
Das Dilemma aus Nutzungsfreundlichkeit, ethischen Prinzipien und Zugänglichkeit war auch Thema bei der Tagung »Kirche im Web«, wo Markus Beckedahl die Keynote gehalten hat. Sein Plädoyer für Kirchen: Nicht notwendig aus allen großen Netzwerken raushalten – aber eben auch zusätzlich die sicheren und dezentralen Kanäle ausprobieren. Und: Die Kirche hat eine große Marktmacht – die könnte sie in open-source-freundlichen Beschaffungsrichtlinien zur Gestaltung der freien Infrastruktur nutzen. Mehr dazu schreibt Benedikt Heider auf katholisch.de. Im Barcamp gab es auch eine sehr interessante Session zu Open-Source-Projekten in der Kirche wie das von mehreren Bistümern gemeinsam betriebene Communicare – das ist dort durchaus Thema. Die großen Probleme: mangelnde Akzeptanz, ungewohnte Oberflächen, Bequemlichkeit in der Beschaffung – und schwierige Kooperationen in den Bistümern.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Rechtssammlung zum kirchlichen Datenschutzrecht veröffentlicht (digital und als Broschüre). Kompakt stellt es die bundeseinheitlichen Gesetze zusammen (aber nur die katholischen, die ökumenische Rechtssammlung von Golland lohnt sich immer noch). Aus dem Vorwort und der Einleitung erfährt man auch, dass die Evaluierung des KDG nicht sofort Früchte tragen wird, wenn die dreijährige Frist ab Inkrafttreten im Mai erreicht wird: »Vor diesem Hintergrund ist mit einer Gesetzesänderung innerhalb der nächsten drei Jahre zu rechnen.«
Ansonsten war die große Exchange-Apokalypse Thema – auch bei den kirchlichen Aufsichten. Sowohl die Dortmunder wie die EKD-Aufsicht weisen auf’s BSI dazu hin, beide bitten, nicht voreilig Pannen zu melden: »Von einer – vorsorglichen – Meldung einer Datenschutzverletzung nach § 32 DSG-EKD/§ 33 KDG bitten wir solange abzusehen, bis eine tatsächliche Verletzung festgestellt wurde.«