Erstmals äußert sich eine kirchliche Aufsicht ausführlicher zur gemeinsamen Verantwortlichkeit. Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat am Donnerstag eine FAQ-Liste zu gemeinsam verantwortlichen Stellen veröffentlicht. Die Liste erläutert allgemein, wie gemeinsame Verantwortlichkeit umgesetzt wird. Die eigentlich spannende und bisher ungeklärte Frage, die nach der Zusammenarbeit von Stellen, die unterschiedlichen Datenschutzgesetzen unterliegen, wird immerhin angesprochen.

Im Blick sind dabei Konstellationen, in denen kirchliche und nichtkirchliche Stellen gemeinsam verantwortlich sind – gemeint sind damit der Diktion des DSG-EKD folgend »kirchliche Stellen« als »dem DSG-EKD unterfallende«, also auch Kooperationen zwischen Stellen, die unterschiedlichen Kirchenrechtsregimen unterliegen. Einige Fragen bleiben trotzdem offen.
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