Schlagwort-Archive: Diözesandatenschutzbeauftragte

Bayern sucht Diözesandatenschutzbeauftragte*n

Im März 2018 hat die Freisinger Bischofskonferenz beschlossen, ein kirchliches Datenschutzzentrum in Nürnberg als Datenschutzaufsicht einzurichten. Statt einer Behörde ist die Einrichtung mittlerweile ein Running Gag – immer noch muss der mittlerweile 80-jährige Diözesandatenschutzbeauftragte mit einem halben Mitarbeiter die sieben bayerischen Diözesen beaufsichtigen.

Die Freisinger Bischofskonferenz suchte mit einer Ausschreibung nach einer Leitung ihrer neuen Datenschutzaufsicht
Auf Anfrage schickte das Erzbistum Bamberg die Ausschreibung zu – während der kurzen Laufzeit war anscheinend Öffentlichkeit keine Priorität.

Nun gibt es aber Hoffnung, dass auch das katholische Bayern eine angemessen ausgestattete Aufsicht bekommt. Auch wenn die Freisinger Pressestelle weiterhin keine konkrete Auskünfte geben will (oder kann), weiß man nun wenigstens durch eine Stellenanzeige für den oder die Diözesandatenschutzbeauftragte*n mehr.

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Der oberste bayerische katholische Datenschützer wird 80

Jupp Joachimski wird 80. Als bayerischer Diözesandatenschutzbeauftragter ist er immer noch im Dienst – auch wenn seine Amtszeit eigentlich schon lange abgelaufen ist: Es gibt einfach keinen Nachfolger, und Joachimski macht (wie das Gesetz es befiehlt) einfach weiter. Zum 80. schenkt das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund dem Jubilar eine Festschrift in der Reihe »Schriften zum kirchlichen Datenschutz«.

Porträt von Jupp Joachimski mit dem Titel der Festschrift anlässlich seines 80. Geburtstags
Mit der von Steffen Pau, Christine Haumer und Stephanie Melzow herausgegebenen Festschrift »Justiz die Pflicht, Datenschutz die Kür« würdigen die Diözesandatenschutzbeauftragten und Weggefährt*innen den Vorsitzenden Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D.

Etwa die Hälfte des Bandes machen Aufsätze zum kirchlichen Datenschutz aus: Neben den anderen Diözesandatenschutzbeauftragten und ihren Mitarbeitenden kommen unter anderem der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri und der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak zu Wort. Die Aufsätze sind meist historisch und deskriptiv ausgerichtet – sie geben aber auch einige neue, bislang unbekannte Informationen zum kirchlichen Datenschutz. Mehr oder weniger zwischen den Zeilen scheint es auch langsam Gewissheit zu werden, dass das lange geplante Katholische Datenschutzzentrum Wirklichkeit wird.

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Wo sind all die Datenschutzbeauftragten hin? – Tätigkeitsbericht DDSB Südwest erschienen

Jetzt sind die katholischen Tätigkeitsberichte komplett: Die Diözesandatenschutzbeauftragte Ursula Becker-​Rathmair, zuständig für die Südwest-Bistümer Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier, hat am Dienstag ihren Bericht für 2019 veröffentlicht. Er ist weitgehend überraschungsfrei, hat aber drastische Beispiele für die Praxisrelevanz von Datenschutz.

»Die Sensibilisierung für den Schutz der eigenen Daten hat an Fahrt aufgenommen«, betont Becker-Rathmair – auch sie hat mehr zu tun. Aber nicht so viel mehr, wie man bei diesen großen Bistümern erwarten könnte, jedenfalls in manchen Bistümern. Zeigen sich hier Compliance-Lücken bei den Verantwortlichen? Jedenfalls nicht in Trier: Das ist zahlenmäßig Spitzenreiter

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Wo ist eigentlich das Nürnberger Datenschutzzentrum? – Wochenrückblick KW 36

Nach dem kurzen Aufflackern von Aktivismus um Schrems II herum ist es ziemlich still geworden von offizieller Seite – seit Wochen keine öffentliche Äußerung der kirchlichen Datenschutzaufsichten mehr. Grund genug, um einer weiteren Stille nachzuspüren: In der vergangenen Woche ging es schon mal um den bayerischen Diözesandatenschutzbeauftragten, dessen reguläres Ende der Dienstzeit – 30. September – immer näher rückt.

Immer noch gibt es weder eine Ausschreibung noch eine Nachricht – und war da nicht noch etwas? Richtig: 2018 hatte die Freisinger Bischofskonferenz auf ihrer Frühjahrsvollversammlung folgendes beschlossen:

Die Freisinger Bischofskonferenz errichtet in Nürnberg ein kirchliches Datenschutzzentrum, das als unabhängige kirchliche Behörde die Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrnehmen wird.

Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz: Frühjahrsvollversammlung der bayerischen Bischöfe in Augsburg vom 14. bis 15. März 2018

Bisher ist noch nichts darüber bekannt, wann es so weit sein wird – Anfragen laufen.

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Epochenwechsel in Bayern – Wochenrückblick KW 35

Seit dieser Woche sind alle veröffentlichten Tätigkeitsberichte der kirchlichen Datenschutzaufsichten für 2019 hier im Blog besprochen: die Orden, der Nordwesten und der Osten. Es fehlen Bayern, Südwest und NRW. (Der EKD-Bericht erschien bisher im zweijährigen Turnus, den § 41 DSG-EKD mindestens vorschreibt. Der nächste turnusgemäße wäre dann für 2021 für 19/20 zu erwarten.) Bei meinen Recherchen wurde für das ungewöhnlich späte Erscheinen in der Regel die Corona-Krise angeführt: Wenn sonst im Büro geschrieben wird, war dieses Jahr (hoffentlich rechtskonformes) Homeoffice zu organisieren.

NRW und Südwest haben mir jeweils »nach der Sommerpause« und »im Herbst« fürs Erscheinen angekündigt. In Bayern gibt es noch einen besonderen Grund für die Verspätung: Zum 30. September endet das Mandat des Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski, zu diesem Datum will er auch seinen Bericht für 2019 und die ersten drei Quartale von 2020 vorlegen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest – jedenfalls ist keiner bekannt. Mit Joachimski verlässt der einzige unter den fünf Diözesandatenschutzbeauftragten das Amt, der nicht aus dem Bereich Verwaltung und Compliance kommt, sondern früher Richter war. Seine Äußerungen – etwa zur Anwendbarkeit der Kriterien des Kunsturhebergesetzes, um Fotoveröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage Einwilligung zu ermöglichen – zeugten von einer Sensibilität für die Abwägung von Grundrechten, die nicht alle seine Kolleg*innen an den Tag legen.

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Es bleibt schwierig mit den USA: Weitere kirchliche Aufsichten zu Schrems II

Zwei weitere kirchliche Aufsichtsbehörden haben sich zum Aus für das Privacy Shield geäußert: Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat eine FAQ veröffentlicht, die Diözesandatenschutzbeauftragte für die Südwest-Bistümer eine Orientierungshilfe.

Logo des Privacy Shield Frameworks

Im Ergebnis kommen die beiden Aufsichtsbehörden nicht zu anderen Ergebnissen als bereits direkt nach dem Urteil die Diözesandatenschutzbeauftragten von NRW und der Nordwest-Bistümer: Es gibt keine Übergangszeit, Standardvertragsklausen sind aufgrund der Überwachungsgesetze in den USA schwierig. Im Detail gibt es aber jeweils interessante Informationen – die evangelische FAQ ist auch praxisnäher anwendbar als das von NRW und Nordwest vorgestellte Prüfschema. Wie die »Ausnahmen für bestimmte Fälle« in der Praxis angewandt werden können, wird im kirchlichen Bereich aber bisher nicht geklärt.

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Die Woche im kirchlichen Datenschutz – KW30

Die ersten Einschätzungen der katholischen und evangelischen Datenschutzaufsichten zum Aus für das Privacy Shield sind verfügbar – eine erste Hilfe, aber immer noch sind viele Fragen offen. Einen Überblick über Entwicklungen bei der Anwendung des KDG gibt der Tätigkeitsbericht des Nordwest-Diözesandatenschutzbeauftragten – der ist in dieser Woche endlich erschienen.

Seit 2018 ist das katholische Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft, bisher waren Anwender*innen bei der Auslegung auf DSGVO-Kommentare, die Erläuterungen des Gesetzgebers und der Aufsichten und die –wenigen – veröffentlichten Urteile der Datenschutzgerichte angewiesen. Das ändert sich bald: Nomos hat voraussichtlich für September einen »Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht« (Affiliate link) zum KDG angekündigt, herausgegeben von Gernot Sydow. Der Münsteraner Europarechtler hat bereits einen Kommentar zur DSGVO (Affiliate link) herausgegeben und ist als Vorsitzender Richter des DBK-Datenschutzgerichts selbst mit der praktischen Anwendung des KDG betraut. (Und aus den veröffentlichten Urteilen ist bekannt: der Sydow ist auch beim Interdiözesanen Datenschutzgericht beliebt.) Ein Kommentar zum evangelischen DSG-EKD steht leider noch aus.

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Prüfschema zum Privacy-Shield-Urteil

Was tun, nachdem das Privacy Shield nicht mehr für die Datenübertragung in die USA zur Verfügung steht? Die katholischen Datenschutzaufsichten für NRW und die Nordwest-Bistümer haben nun eine erste FAQ und ein Prüfschema dazu veröffentlicht. Eine endgültige Positionierung gibt es noch nicht, die Abstimmungen laufen nach gleichlautender Meldung aus Dortmund und Bremen noch. [Ergänzung, 24. Juli, 12.15]Am Freitag hat sich auch die Konferenz der Beauftragten für den
Datenschutz in der EKD mit einer ähnlichen Einschätzung der Sachlage geäußert. Es wurden Bemühungen angekündigt, zu einer einheitlichen Vorgehensweise
mit den Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland zu kommen.[/Ergänzung]

Klar ist aber jetzt schon: Das Urteil gilt sofort, die Diözesandatenschutzbeauftragten werden die Vorgaben des EuGH umsetzen – »das erfordert aber intensive Untersuchungen zu der Frage, wie – ohne Gefährdung des laufenden Betriebs – ein Ausstieg möglich ist«, heißt es in der Verlautbarung: »Das mag in einigen Bereichen schneller gehen und in anderen länger dauern.« Keine Aussage wird dazu gemacht, welche üblichen Anwendungsfälle überhaupt betroffen sind. In der Praxis dürfte das vor allem Office 365 sein (wobei Microsoft die Rechtskonformität betont).

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Tätigkeitsbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten Nordwest erschienen

Am Mittwoch hat der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Nordwest-Bistümer Andreas Mündelein seinen Tätigkeitsbericht für 2019 veröffentlicht. Nach seinem Kollegen für die Ost-Bistümer, der schon vor einigen Monaten veröffentlicht hat, ist das der zweite Bericht der kirchlichen Aufsichten.

Der Bericht kommt weitgehend ohne Überraschungen aus; die »Verunsicherungen, der Medienrummel und die gesamtkirchlichen Irritationen haben sich im Laufe des Berichtszeitraums 2019 nicht weiter fortgesetzt.« Beratungsnachfragen stagnieren auf hohem Niveau, Beschwerden und Meldungen von Datenpannen haben aber zugenommen. (Beschwerden +18,75 Prozent, Meldungen +73,30 Prozent, Prüfungen +90,67 Prozent; absolute Zahlen fehlen leider.) Positiv würdigt der DDSB, dass anlasslose Prüfungen ein gestiegenes Datenschutzbewusstsein gezeigt haben.
Social Media wird immer noch kritisch gesehen.

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Die Woche im kirchlichen Datenschutz – KW29

Das Thema der Woche ist natürlich das Aus für Privacy Shield – lange erwartet, jetzt ist es passiert. Mehr dazu gab es hier im Blog: EuGH kippt Privacy Shield.

Für katholisch.de hat mir der Diözesandatenschutzbeauftragte der NRW-Bistümer Steffen Pau eine erste Einschätzung gegeben. Seine Empfehlung:

»Die kirchlichen Stellen sollten für sich nochmals eine Bestandsaufnahme von den Verarbeitungen personenbezogener Daten machen. Aus diesen Verarbeitungen sind diejenigen genauer anzuschauen, bei denen ein Datenaustausch mit den USA stattfindet. Alle diese Verarbeitungen müssen bezüglich der Auswirkungen des Urteils zur Grundlage der Verarbeitung überprüft werden. Sofern die Datenverarbeitung bisher auf den Privacy Shield gestützt wurde, müssen hier andere Lösungen gefunden werden.«

Steffen Pau, Katholisches Datenschutzzentrum Dortmund
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