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Das DSG-EKD ist novelliert, für das KDG liegt immerhin ein Entwurf für die Novelle vor – zum Ende des Jahres kam noch einmal deutlich Bewegung in die kirchliche Datenschutzlandschaft. Corona ist endgültig Geschichte, Datentransfers in die USA laufen rund, Dauerbrenner wie Facebook-Fanpages werden auf ganz kleiner Flamme gekocht – und immer wieder gehört Missbrauchsaufarbeitung zu den Themen, die kontrovers diskutiert werden und zu denen sich Gerichte äußern.
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Für das KDSZ Frankfurt ist das vergangene Jahr »das Jahr, in dem ›KI‹ verstärkt Fahrt aufnahme«, heißt es im frisch erschienenen Tätigkeitsbericht 2023. Allzu viele Fälle mit KI-Bezug werden allerdings nicht beschrieben.
Viel interessanter ist ein Fall, bei dem die katholische Südwest-Aufsicht beteiligt ist und der in der zweiten Instanz vor dem Datenschutzgericht der DBK verhandelt wird: Hier sieht die Aufsicht je nach Ausgang große Konsequenzen für die katholischen Aufsichten insgesamt.
Die kirchlichen Datenschutzgerichte sprechen wie die meisten Gerichte primär durch ihre Entscheidungen. Erfreulich viele davon sind veröffentlicht, obwohl die KDSGO das nicht ausdrücklich vorsieht, so dass hier auch immer wieder die Rechtsprechung diskutiert werden kann. Über die operative Arbeitsweise und das Selbstverständnis des Gerichts geben Entscheidungen nur wenig Auskunft. Umso wertvoller ist es, wenn sich doch einmal Richter*innen äußern.
Die KDSGO regelt die kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit.
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