Viele Vereine, Verbände und Gemeinden setzen für die Mitgliederkommunikation auf Messenger-Dienste – oft auf kostenlose (wie auch immer der Dienst tatsächlich finanziert wird): Individuell ausgehandelte Vertragsbeziehungen gibt es dann in der Regel nicht. Kann das datenschutzkonform sein?

Eine naheliegende Vermutung wäre, dass es für Messenger-Dienste wie für viele andere Dienste entweder eines Auftragsverarbeitungsvertrags oder einer Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit bedarf: So sind schließlich die meisten Beziehungen zwischen Verantwortlichen oder Dienstleistern geregelt. Bei Messengern gibt es aber eine Besonderheit: das Telekommunikationsrecht.
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