Schlagwort-Archive: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

Kann nicht klagen – Wochenrückblick KW 8/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 8/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Würzburg daheim, Hannover auswärts – Wochenrückblick KW 5/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 5/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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DSK, IuK und EU-KI – Wochenrückblick KW 10/2022

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Über eine Informationsfreiheitsanfrage habe ich das Protokoll des Austauschs der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichtsbehörden vom 8. Dezember 2021 besorgt. (Zu finden bei fragdenstaat.de) Daraus erfährt man, dass der BfDI während seines DSK-Vorsitzes im Jahr 2022 »das übergreifende Thema der Zusammenarbeit zwischen der DSK und den spezifischen Aufsichtsbehörden« vertiefen möchte. Wie erwartet fragt hier vor allem der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wieder mal kritisch nach. Viel erfährt man darüber nicht; gesprochen wurde unter anderem über den Zugang zum Dokumentenmanagementsystem des Europäischen Datenschutzausschusses Confluence. Das sei auch schon bei der 102. DSK besprochen worden – der Zugang könne dann beantragt werden, wenn die jeweilige spezifische Aufsichtsbehörde betroffen ist. Wieder einmal sind von den kirchlichen Aufsichten nur der BfD EKD und die Vorsitzende der katholischen Datenschutzkonferenz anwesend – und die »Katholische Kirche Südbayern«, wer auch immer das sein mag. Möglicherweise der für Süddeutschland zuständige Ordensdatenschutzbeauftragte?

Die Landeskirche Hannovers hat eine IuK-Richtlinie erlassen. Erfreulich: Darin wird explizit auch geregelt, dass auch Ehrenamtliche dienstliche Kommunikationsgeräte erhalten können, »wenn die übertragenen Aufgaben es von ihrem Inhalt oder Umfang her erfordern«. Über die Bereitstellung für Ehrenamtliche entscheidet die beauftragende Körperschaft. Da allerdings ohne besondere Hürden auch die dienstliche Nutzung privater Kommunikationsgeräte erlaubt wird, dürfte das nicht dazu führen, dass beispielsweise Kirchenvorstände künftig für ihre Arbeit mit kirchlichen Geräten ausgestattet werden, um die IT-Sicherheit und Vertraulichkeit zu sichern. Die praktischen Auswirkungen der Richtlinie auf das tatsächliche Datenschutzniveau sind damit nicht allzu hoch anzusetzen.

Das Interdiözesane Datenschutzgericht kündigt wieder einmal eine Entscheidungsveröffentlichung an – den Stichworten nach zu urteilen mit hoher praktischer Relevanz: IDSG 04/2019, Offener E-Mail-Verteiler und Kontextinformationen. Erfahrungsgemäß dauert es etwa eine Woche von der Erwähnung in der Entscheidungssammlung bis zur Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext.

Der Bund Katholischer Unternehmer hat sich zum Entwurf der EU-KI-Verordnung geäußert und dabei den Schwerpunkt auf die Forderung nach dem Vorrang menschlichen Handelns und Autonomie gelegt. „Die Würde des Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung bleiben auch in der digitalen Welt unantastbar“, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises Digitalpolitik. Insbesondere wende man sich gegen „digitale Monopole und Datenkolonialismus“. Um als „mündige Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt partizipieren und die persönlichen wie gesellschaftlichen Risiken besser einschätzen und steuern zu können“, wird ein Mindestanspruch auf digitale Bildung gefordert: „dies betrifft z.B. auch den Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten“, so das Papier weiter. Neben der eigentlichen Regulierung brauche es daher auch eine bildungspolitische und zivilgesellschaftliche Strategie. Der BKU ist dabei nicht der einzige kirchliche Player, der sich bereits zur EU-KI-Politik geäußert hat, wie ich vor einiger Zeit durch eine Informationsfreiheitsanfrage an die EU-Kommission herausgefunden hatte.

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