Die Rechtsgrundlagen für die Verwendung von Personal- und Sachakten zur Aufarbeitung von Missbrauch in der katholischen Kirche sind je nach Bistum sehr verschieden. In verschiedenen Wellen haben verschiedene Bistümer unterschiedliche Normen in Kraft gesetzt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nun eine Vereinheitlichung der Regelungen. Materiell ändert sich kaum etwas im Vergleich zu den teilweise vorhandenen Vorgängernormen, auch die Kritik von Betroffenen an den Einsichtsordnungen wurde nicht übernommen.
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