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Am vergangengen Freitag hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen ihren Tätigkeitsbericht für 2022 vorgestellt. Daraus geht hervor, dass bisher um die 50 Auskunftsersuchen nach § 17 KDG bearbeitet worden sind. »Diese resultierten nach Einschätzung der Geschäftsstelle in der Regel aus einer Unsicherheit der Betroffenen, ob ihre Antragsunterlagen der UKA jeweils vollständig vorlagen«, heißt es darin. Zuvor hatte die Deutsche Bischofskonferenz schon die Einführung eines Akteneinsichtsrechts für Betroffene angekündigt, die auf dieser Grundlage ihren Widerspruch gegen Entscheidungen der Kommission begründen wollen. Die Ordnung sieht aber lediglich ein Auskunftsrecht in die dem »Berichterstatter zur Vorbereitung seines Berichts für die Sitzung, in der die angefochtene Entscheidung gefallen ist, zur Verfügung stehende Akte« vor. In der Pressekonferenz der UKA hieß es auf meine Nachfrage lediglich, dass unter Wahrung der Rechte Dritter alles beauskunftet werde bis zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens – ob das wesentlich mehr als allgemeine Daten und die Akte des Berichterstattenden sind, blieb offen. Im Zweifelsfall dürfte sich für Betroffene auf jeden Fall ein Auskunftsersuchen zusätzlich zur geregelten Akteneinsicht anbieten: Während Akteneinsicht vor Ort gewährt wird, wird das Auskunftsersuchen (inklusive des Anspruchs auf Kopie) per Post beantwortet.
Beim Treffen der Datenschutzkonferenz im November stand die Verbesserung der Kooperation mit den spezifischen Aufsichtsbehörden auf der Tagesordnung – die werden traditionell stark außen vor gelassen. Zuletzt platzte der Rundfunkdatenschutzkonferenz deswegen der Kragen. Aus dem nun veröffentlichten Protokoll geht hervor, wie die Beteiligung der Aufsichten von Religionen und Rundfunk künftig geplant ist. Dazu wurden drei Vorhaben verabschiedet: Mehr Relevanz für die Treffen zwischen DSK und spezifischen Aufsichten, mehr Beteiligung an den Arbeitskreisen der DSK und niederschwelligerer Informationsfluss. Konkret heißt das: Künftig sollen bei den Treffen mit den spezifischen Aufsichten verstärkt auch die noch ausstehenden, aber bereits geplanten Themen der DSK aufgegriffen werden, so dass sich die spezifischen Aufsichten frühzeitig aktiv einbringen können, außerdem soll das Interesse an gemeinsamen Initiativen und Aktivitäten aller Aufsichten abgefragt werden. Vertretungen spezifischer Aufsichten sollen außerdem künftig an allen Arbeitskreisen der DSK als Gast mit thematischem Initiativrecht teilnehmen können, sofern der jeweilige AK-Vorsitz das zulässt. Ein Ausschluss von einzelnen Tagesordnungspunkten ist zulässig. Der Vorsitz entscheidet auch, ob Themenvorschläge aufgegriffen werden. Schließlich wird ein Adressverteiler eingerichtet, über den der jeweilige DSK-Vorsitz relevante Informationen an die spezifischen Aufsichtsbehörden schicken kann. Über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich sowohl den Antwortbrief an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten wie das Protokoll des Treffens mit den spezifischen Aufsichten im Dezember befreien können – dort wurden im wesentlichen die genannten Pläne zur Verbesserung der Zusammenarbeit vorgestellt.
Es geht weiter voran mit den bischöflichen Amtsblättern: Laut der Leiterin der Abteilung Kirchenrecht im Mainzer Ordinariat, Anna Ott, sitzt auch das Bistum Mainz dran – eine Veröffentlichung sei bald soweit, twitterte sie. Dass beim Bistum Eichstätt die Pastoralblatt-Seite schon wieder nur eine Fehlermeldung wirft, ist hoffentlich temporär.
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Eine wichtige Konsequenz aus der MHG-Missbrauchsstudie war eine Vereinheitlichung und Professionalisierung der Personalakten. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Personalaktenordnung erhält zum 1. Januar 2023 noch eine Ergänzung: Auf ihrer Vollversammlung hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Muster für Ausführungsbestimmungen zur Personalaktenordnung für Ausbildungsakten von Alumnen in den Priesterseminaren entgegengenommen und empfohlen, sie in den Bistümern zum Jahreswechsel in Kraft zu setzen. Details sind noch nicht bekannt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet wieder über den Fall der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels auftretenden Missbrauchsbetroffenen aus dem Bistum Trier. Im Beitrag erfährt man auch, dass mittlerweile die zuständige kirchliche Datenschutzaufsicht damit befasst ist, dass Bischof Ackermann in einer Videokonferenz das Pseudonym von Weißenfels gebrochen hat.
Im letzten Jahr ist ein Antrag zur Änderung der alt-katholischen KDO zur Veröffentlichung von Kontaktdaten von Ehrenamtlichen gescheitert. In diesem Jahr geht’s wieder um eine datenschutzrechtliche Grundlage für die Veröffentlichung von Kontaktdaten. Dieses Mal bei den Geistlichen im Ehrenamt, aber ohne KDO-Änderung. In einer synodalen Kirche dürfte ein solcher Antrag im Falle des Beschlusses wohl eine hinreichende Rechtsgrundlage sein – ein Beschluss des höchsten beschlussfassenden Gremiums dürfte eine rechtliche Verpflichtung sein, der der Verantwortliche unterliegt (§ 6 Abs. 1 lit. d) KDO i. V. m. § 19 SGO).
Dass Kirchen Datenschutz ernstnehmen, ist keine Selbstverständlichkeit. Besonders krasse Fälle dokumentiert Wired in einer ausführlichen Reportage: »The Ungodly Surveillance of Anti-Porn ‘Shameware’ Apps« – Religionsgemeinschaften aus dem evangelikalen Spektrum überwachen ihre Gläubigen mit hochgradig invasiven Apps, um »sündhaftes« Verhalten zu dokumentieren.
In eigener Sache: Am 4. Oktober um 18 Uhr leite ich bei der Stiftung Datenschutz ein Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements – die Teilnahme ist kostenlos.
WeiterlesenDie Datenschutzaufsichten des Bundes und der Länder bleiben bei der Datenschutzkonferenz weitgehend unter sich – die spezifischen Aufsichten, also diejenigen für die Rundfunkanstalten und die Kirchen, werden nur über regelmäßige Austauschtreffen und die Möglichkeit beratender Ausschussmitarbeit beteiligt.
Diesen Missstand – schließlich werden so Aufsichten ausgeschlossen, die genauso legitim sind wie die staatlichen – beklagen kirchliche Aufsichten dezent, der Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF immer wieder deutlich. Auch in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für 2021, der nun veröffentlicht wurde.
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