Nach langer Wartezeit wurden am Mittwoch die ersten beiden Entscheidungen des Datenschutzgerichts der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht. (Auf den ersten Blick) ganz salomonisch ist es ein Beschluss, der eine Entscheidung der ersten Instanz verwirft, und ein Beschluss, der sie bestätigt. (Auf den zweiten Blick wird kirchliches Handeln zweimal bestätigt.)

Die eigentlichen Sachverhalte sind jeweils nicht das spannende an diesen Entscheidungen. »Zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen an staatliche Stellen« und »Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Art und Weise der Übermittlung von Entscheidungen« lauten die Schlagworte in der Entscheidungssammlung. Relevant und interessant ist, was sich aus den Beschlüssen über die Rechtsprechung des Gerichts und sein Selbstverständnis herauslesen lässt.
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