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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Aktuelles zum neuen katholischen Datenschutzrecht
Am 1. März treten das neue KDG und die neue KDG-DVO in Kraft – jedenfalls in den Diözesen, die das neue Recht schon promulgiert haben, also durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt haben. Bis zum Redaktionsschluss war das in 16 Diözesen der Fall, eine Promulgation steht noch aus in Aachen, Bamberg, Berlin, Dresden-Meißen, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Köln, Münster und Passau. Es ist damit zu rechnen, dass auch dort – gegebenenfalls rückwirkend – der 1. März der Start ist.
Neben den hier schon veröffentlichten Übersichten zu Änderungen im KDG, in der KDG-DVO und zu To dos für die Umstellung gibt es bei den Datenschutz-Notizen eine lesenswerte Serie zum neuen katholischen Datenschutzrecht:
- Teil 1 zu neuen Regelungen zu Schulungen in der KDG-DVO
- Teil 2 mit Neuerungen bei der Einwilligung
- Teil 3 zu Neuerungen bei den Regelungen zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Nach meinen Informationen will auch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten bald, möglicherweise noch in dieser Woche, eine Arbeitshilfe zum neuen KDG veröffentlichen.
BDKJ gegen pauschale Social-Media-Verbote
Das australische Vorbild zum Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche strahlt aus. Dass auch die autoritäre Verbotspartei CDU auf diesen Zug aufspringt, war klar (dass die CSU dagegen und die Grünen fürs Verbieten sind, überrascht mehr). Die katholischen Jugendverbände positionieren sich mit einer klugen und rechtebasierten Position dagegen: »Pauschale Verbote lösen die Probleme digitaler Plattformen nicht an der Wurzel und dürfen nicht dazu führen, dass junge Menschen von gesellschaftlicher und demokratischer Teilhabe ausgeschlossen werden«, erklärt der BDKJ-Bundesvorsitzende Henner Gädtke. Der BDKJ betont die Bedeutung von Digitalität für den Lebensraum von Kindern und Jugendlichen: »Junge Menschen wachsen in einer Lebenswelt auf, in der digitalen Kulturräume Teil des Alltags sind. Dort finden sowohl politische Diskurse als auch Bildung, Religion, Beziehungspflege und Selbstverwirklichung statt.«
Statt Verboten fordert Gädtke eine sinnvolle Rahmengestaltung: »Es braucht einen kinderrechtsbasierten Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe gemeinsam in den Blick nimmt. Statt vor allem auf pauschale Ausschlüsse zu setzen, fordern wir wirksame politische Rahmenbedingungen, die Plattformen in die Pflicht nehmen und junge Menschen stärken.« Die Verbotsforderungen aus der Politik zeigten nach Ansicht der geistlichen Leiterin des BDKJ, Lisa Quarch, ein wachsendes Problembewusstsein für Suchtmechanismen, psychische Belastungen und Desinformation: »Aber wir brauchen Lösungen, die Kinderschutz und Kinderrechte zusammenbringen. Wer nur verbietet, ohne Plattformmacht zu regulieren und Medienbildung auszubauen, greift zu kurz.«
Eine Vielzahl weiterer Stellungnahmen gegen Social-Media-Verbote fasst netzpolitik.org zusammen.
Recht auf Anrufung statt Berufung
Vor zwei Jahren war hier schon das Dekret der Apostolischen Signatur Thema, mit dem das katholische Höchstgericht festgestellt hatte, dass der kirchliche Arbeitsgerichtshof in Deutschland mit der zweiten und letzten Instanz, dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof, ausgeschöpft ist. Eine Berufung an die obersten Kirchengerichte im Vatikan ist nicht möglich. Bei der KDSGO ist der Fall genauso gelagert: Berufungen gegen Urteile des Datenschutzgerichts der DBK sind daher genauso wenig möglich.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift De processibus matrimonialibus bespricht Josef Otter das Dekret der Signatur im Detail. Dass ein Berufungsrecht ausgeschlossen ist, heißt nicht, dass das Kirchenrecht nicht noch andere Mittel bereithält: Eine Anrufung des Apostolischen Stuhls ist gemäß c. 1417 CIC jederzeit möglich. Dieses Verfahren hat aber keine aufschiebende Wirkung und es steht völlig im Belieben des Papstes, ob er auf den Anruf reagiert – wenn ihn denn der Anruf erreicht: Die erste Bearbeitung solcher Anrufungen kommt der Signatur zu, die über die Vorlage beim Papst persönlich entscheidet.
Religiöser Überwachungsstaat in den Niederlanden
Die niederländische Datenschutzbehörde hat gegen 10 Kommunen Bußgelder verhängt, weil sie ohne Rechtsgrundlage Daten über Menschen muslimischen Glaubens gesammelt haben. Auf Anregung des Nationalen Koordinators für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit (NCTV) haben die Gemeinden laut der Pressemitteilung der Aufsicht ein externes Forschungsbüro beauftragt, Informationen über islamische Gemeinschaften zu sammeln. Dieses Büro habe anhand von »Kräftefeldanalysen« oder »Quickscans« die sozialen Strukturen und wichtigen Personen innerhalb der Moscheen kartiert. Dabei wurden teilweise sehr detaillierte Profile erstellt mit Fotos und familiären Beziehungen. »Die Gemeinden hatten keinerlei Grund, über diese Informationen zu verfügen. Die Privatsphäre der betroffenen Menschen wurde schwer verletzt. Das hat das Vertrauen in viele Gemeinden beschädigt«, kommentiert der Vorsitzede der Aufsicht Aleid Wolfsen den Vorgang.
Die Gemeinden, die die Daten noch nicht gelöscht haben, dürfen die Daten nun ausschließlich zur Erfüllung von Betroffenenrechten verwenden. Im aktuellen c’t-Datenschutzpodcast Auslegungssache wird das Bußgeld ausführlich besprochen.
Altpapst aufgezeichnet
Im vergangenen Jahr habe ich Erzbischof Gerog Gänswein noch für die ToMs in der baltischen Nuntiatur gelobt. Weniger erfreulich ist ein aktuelles Interview mit ihm in der Schwäbischen Zeitung, in dem es um seine heimlichen Aufnahmen von Predigten in der Hauskapelle des emeritierten Papstes. Pardon, heimlich? »Die Predigten wurden nicht heimlich mitgeschnitten, sondern diskret aufgenommen«, betont Gänswein:
»Ich hatte keine hinterlistige, sondern eine redliche Absicht im Sinn, die mich diese Entscheidung treffen ließ. Es ist wahr, dass ich den Papst nicht gefragt habe, ob er damit einverstanden sei. Und warum nicht? Ganz einfach, weil ich die Sorge hatte, er könnte aus Bescheidenheit „nein“ sagen – und damit wäre dieser Schatz nie zu heben gewesen.«
Gänswein zeigt sich überzeugt, dass er »guten Gewissens gehandelt und nicht gegen ein Verbot verstoßen« habe. Eine Würdigung dieser Einschätzung gemäß geltendem vatikanischem Strafrecht sei dem*der geneigten Leser*in als Fingerübung überlassen.
In eigener Sache
- Am Montag, 1. Juni 2026, ab 18.30 Uhr, finde die Social Bar Bonn zum Thema Datenschutzszene in Bonn statt. Referent*innen kommen von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz und der BfDI, und ich bin auch dabei. Die Teilnahme ist kostenlos und nur vor Ort, weitere Informationen folgen noch.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Der Guardian berichtet über australische Jugendliche, die dank Social Media trotz ihrer Behinderungen Kontakte pflegen konnten – mit dem Social-Media-Verbot sind sie jetzt abgeschnitten von der Außenwelt und sozialen Kontakten.
Kirchenamtliches
- Bistum Würzburg: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (KDG-Änderungsgesetz), Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO-Änderungsverordnung), Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Daten- schutz (KDG-DVO)
- Bistum Rottenburg-Stuttgart: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (KDG-Änderungsgesetz), Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (Lesefassung), Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO-Änderungsverordnung), Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) (Lesefassung)
- Bistum Erfurt: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (KDG-Änderungsgesetz), Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO-Änderungsverordnung)
- Erzbistum München und Freising: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (KDG-Änderungsgesetz), Verordnung zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO-Änderungsverordnung)
