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Dieses Jahr hat die KDSA Ost das traditionelle Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Ordensdatenschutzaufsicht um den schnellsten Tätigkeitsbericht einer kirchlichen Aufsicht für sich entschieden. Im Jubiläumsjahr ihres zehnjährigen Bestehen zeichnet der Diözesandatenschutzbeauftragte Matthias Ullrich nicht das rosigste, aber wohl ein realistisches Bild der grundrechtlichen Großwetterlage, die längst nicht mehr nur für die von ihm beaufsichtigten ostdeutschen Bistümer herrscht.
Zugleich ist der 10. Tätigkeitsbericht für 2025 aber wieder voll mit sehr praktischen Fällen und Tipps – allen voran die Einblicke in die Prüfung von Mitarbeitervertretungen helfen im Arbeitsalltag sehr, ein gutes Datenschutzmanagement aufzubauen.
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Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte hatte in den vergangenen fast zwei Jahren viel zu tun: Aus einer ambulanten Zwei-Personen-Aufsicht wurde das KDSZ Bayern mit eigener Geschäftsstelle und nennenswertem Personal – dazu kamen selbstgestellte Aufgaben wie der Betrieb verschiedener Instanzen für Fediverse-Dienste.
Auch wenn’s der erste Tätigkeitsbericht des KDSZ Bayern ist, stellt die Numerierung Kontinuität mit den vier vorangegangenen der Gemeinsamen Datenschutzaufsicht der bayerischen Diözesen her.
Jetzt liegt der erste Tätigkeitsbericht in der neuen Struktur vor. Der Diözesandatenschutzbeauftragte Dominikus Zettl legt einen Bericht vor, aus dem man viel über die von Anfang an datenschutzrechtlich reflektierte Gestaltung von Strukturen lernen kann.
In der ersten Instanz hat das Bundespresseamt gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte gewonnen: Die Facebook-Seite der Bundesregierung darf nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln erst einmal online bleiben. Die Entscheidung hat viele überrascht, weil mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit einer anderen Entscheidung gerechnet wurde.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Die BfDI geht in die Berufung. Zusammen mit der Ankündigung der Rechtsmittel veröffentlichte die Aufsicht außerdem eine Handreichung »Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht’s«. Die Handreichung richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes, für die die BfDI zuständig ist. Die beschriebene Vorgehensweise ist aber für alle Verantwortliche hilfreich, die Social-Media-Dienste datenschutzkonform betreiben wollen.