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Am 24. Mai ist das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz fünf Jahre in Kraft. Nach einiger Aufregung zu Beginn hat sich der Datenschutz in der katholischen Kirche nun eingespielt. Viele Aufregerthemen wie Social Media und Messenger sind in der Praxis gar nicht so konfliktträchtig wie ursprünglich gedacht.
Für den Vorsitzenden der katholischen Datenschutzkonferenz, Matthias Ullrich, ist das KDG ein Solitär im kirchlichen Recht: Nirgends sonst geben Bischöfe so viel Macht an unabhängige Behörden ab. Im Interview erzählt er, wie er mit einem widerspenstigen Bistum umgeht – und warum Datenschutz für ihn eine politische Mission ist.
WeiterlesenAm 24. Mai gilt das Datenschutzgesetz der EKD seit fünf Jahren. Was hat sich bewährt? Wo gibt es Reformbedarf? Im Interview berichtet der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob, von seinen Erfahrungen als Leiter der größten evangelischen Datenschutzaufsicht. Datenschutz ist für ihn keine Bremse, sondern ein Qualitätsmerkmal.
Nach fünf Jahren steht die Evaluation des DSG-EKD an. Bei der Aufsichtstätigkeit haben sich einige Punkte ergeben, an denen es zu schrauben gilt – und auch die Entscheidungen von Gerichten sind zu berücksichtigen.
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2022 endet, wie es begonnen hat: Die hier prophezeiten großen Themen können alle auf Wiedervorlage gelegt werden. Die große Facebook-Dämmerung kam nicht – alle warten immer noch auf das Musterverfahren zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundespresseamt. Bei der Evaluierung der kirchlichen Datenschutzgesetze gibt es auch nichts Neues – das KDG ist nach wie vor überfällig, beim DSG-EKD ist öffentlich keine Bewegung sichtbar. Die KDSA Nord ist immer noch keine KdÖR, und in Bayern ist Jupp Joachimski im 81. Lebensjahr Diözesandatenschutzbeauftragter ohne Aussicht auf Ablöse. Der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht da, die KDSGO-Kommentierung auch nicht.
Vormals große Themen wie der Umgang mit Corona haben an Bedeutung verloren – im Frühjahr wurde noch über den richtigen Umgang mit Impfnachweisen diskutiert, seither ist die Pandemie zumindest datenschutzrechtlich vorbei. Die Tendenz der vergangenen Jahre zeichnet sich also fort: Der kirchliche Datenschutz läuft im Regelbetrieb. Große Aufregerthemen blieben aus, nach Ausnahmejahren der Pandemie können sich Aufsichten und Verantwortliche wieder auf ihre Regelaufgaben konzentrieren.
Weiterlesen»Wir sind christlich, interkonfessionell und ökumenisch« – mit diesen Schlagworten stellt sich kirche.social als »gemeinschaftlich verantwortete Instanz von Menschen rund um die Kirche(n)« vor. Betrieben wird die Instanz des freien und föderierten sozialen Netzwerks Mastodon vom LuKi e.V. »LuKi« steht für »Linux User im Bereich der Kirchen«. Der ehrenamtlich getragene Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, freiheitliche und nachhaltige Digitalisierung in den Kirchen zu fördern – auch mit eigener Infrastruktur.
Im Zuge der Aufregung auf Twitter ist kirche.social wie das Fediverse, also die Gesamtheit der föderierten sozialen Dienste, deutlich gewachsen. Im Interview erzählen Johannes Brakensiek und Christian Brecheis vom LuKi e.V. von den Herausforderungen und Besonderheiten, die ein kirchliches soziales Netzwerk mit sich bringt.
WeiterlesenKirchliche Social-Media-Guidelines stehen nicht im besten Ruf. Die kontroverse Debatte um den Augsburger Social-Media-Codex von 2017, der Bistumsmitarbeitenden umfassende Regeln bis ins Privatleben auferlegte, dürfte einigen noch in Erinnerung sein.
An unerwarteter, aber letztlich einsichtiger Stelle findet sich nun die jüngste Regelung für kirchliche Beschäftigte: Der im aktuellen Amtsblatt veröffentlichte »Spezifische Teil des Verhaltenskodex für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Erzdiözese Freiburg« enthält auch einen Abschnitt zum »Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken«.
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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat zwei neue Entscheidungen veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Konflikte aus dem Arbeitsleben, und wieder sind sie in der Sache individuell sicher ärgerlich und belastend, tragen aber nicht übermäßig zur Rechtsentwicklung bei. Aber beide Entscheidungen haben doch auch über den Sachverhalt hinaus interessante Erwägungen: Die eine (IDSG 06/2021 vom 8. März 2022) zur Frage, wie Schadensersatz erstritten werden kann und was die Rolle der kirchlichen Datenschutzinstitutionen dabei ist, die andere (IDSG 19/2021 vom 25. April 2021) zur Frage, ob die kirchlichen Datenschutzgerichte unmittelbar can. 220 CIC prüfen können. Beide Entscheidungen werden hier in der kommenden Woche ausführlicher besprochen.
In der Besprechung des neuen Tätigkeitsberichts des DSBKD wurde schon auf eine Nebenbemerkung mit Sprengkraft verwiesen: »Für den allein kirchlichen Anwendungsbereich könnten die Kirchen eigene Aufsichtsbehörden mit einem je eigenen Regelungskatalog errichten«, heißt es dort. Die Argumentation: Die EU hat für vieles, was Religionsgemeinschaften tun, keine Regelungskompetenz, das kirchliche Datenschutzrecht agiert in diesem Bereich also auf Grundlage des deutschen Staatskirchenrecht mit entsprechend größeren Freiheiten. Folgt man dieser Rechtsauffassung (in diese Richtung argumentiert auch Gernot Sydow), eröffnete das sehr interessante Gestaltungsmöglichkeiten: Die Kirchen könnten sich entweder umfassende Datenschutzregelungen gleich ganz sparen oder wenigstens nur die umfassende Zuständigkeit der Aufsichten und sich darauf konzentrieren, nur wirklich Kirchenspezifisches zu regeln, etwa Kirchenbücher oder das Bischöfliche Geheimarchiv. Müsste man bei Kirchens allerdings auch wollen.
In Israel wird über koschere Handys gestritten – deutlich eingeschränkte Mobiltelefone in eigenen Nummernkreisen, mit denen die Charedim auch telefonisch unter sich bleiben wollen. Der dafür notwendige gesetzliche Rahmen wird von der Regierungskoalition deutlich beschnitten: »Smartphones have become a volatile issue in the Haredi, or ultra-Orthodox, community since April, when Israel’s communications minister made it easier for Haredi to use smartphones without the knowledge of their rabbis, raising tensions within the Haredi community and between them and the rest of Israeli society«, berichtet der Religion News Service in einer lesenswerten Reportage.
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat ihren Beschluss »zur Beurteilung von Messenger- und anderen Social Media-Diensten« erneuert. Der schon bei der Konferenz am 15. September gefällte, aber erst jetzt veröffentlichte Beschluss aktualisiert den alten Stand aus dem Sommer 2018.
Einen großen Kurswechsel stellt der Beschluss nicht dar, eher eine folgerichtige Fortschreibung. Weiterhin gibt es – anders als beim BfD EKD – keine Bewertung konkreter Dienste. Einen Ausschluss gibt es aber doch: Die KDSA Ost betont explizit, dass Telegram kein zulässiger Messenger-Dienst für dienstliche Kommunikation sei.
WeiterlesenDer Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest hat am Dienstag die neue JIM-Studie 2021 veröffentlicht. »JIM« steht für Jugend, Information, Medien. Die Studie ist eine der wichtigsten Jugendstudien in Deutschland und erhebt die Mediennutzung von Jugendlichen von 12–19 Jahren quantitativ.
Erstmals seit 2015 werden wieder Einstellungen zu Datenschutz dargestellt: »Im Rahmen der JIM-Studie 2021 wurde den Jugendlichen daher die Frage gestellt, wie sicher sie sich auf den unterschiedlichen Plattformen in Bezug auf den Schutz ihrer Daten fühlen«, heißt es. Die Ergebnisse sind überraschend – und zeigen vor allem noch mehr Forschungsbedarf auf.
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