Schlagwort-Archive: Social Media

Die Schonzeit ist vorbei: Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzzentrums NRW

Die Schonzeit ist vorbei. Das ist der Grundtenor im heute veröffentlichten Bericht des Diözesandatenschutzbeauftragten für die nordrhein-westfälischen Bistümer für 2019. Immer wieder wird darin betont, dass nach dem von Beratung und Information geprägten Jahr der KDG-Einführung 2018 die Regelungen des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutzes ab 2019 von der Aufsicht scharf geschaltet werden.

Im Berichtszeitraum wurden erst im vierten Quartal Geldbußen verhängt – zweimal für das Offenlegen von Gesundheitsdaten, einmal für das Versäumnis, eine Datenpanne zu melden. Über die neue Härte bei der Aufsicht hinaus gibt es vieles, was sich schon in anderen Berichten abgezeichnet hat. Besonders interessant sind drei Informationen: Zur Familienforschung, zum Patient*innendatenschutz und zum Kirchlichen Datenschutz-Modell.

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Rezension: Eggers, Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung

Die größeren Kirchen organisieren sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Trotzdem gehören sie streng genommen nicht zur Zielgruppe von Christian W. Eggers neuem »Quick Guide Social-Media-Recht der öffentlichen Verwaltung«(Affiliate Link) , wie er auch selbst schreibt: Auch öffentlich-rechtlich verfasste Kirchen sind nicht Teil des Staates. Sie sind selbst grundrechtsberechtigt und haben damit einen deutlich größeren Spielraum als Behörden: »Die Öffentlichkeitsarbeit ist damit wie bei den Privaten keinen Einschränkungen unterworfen. Es besteht weder die thematische Aufgabenbindung noch eine Verpflichtung zum staatlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.« (S. 49)

Ein Großteil des knappen Buchs (154 sehr dichte, exzellent mit echten Praxisbeispielen, Literatur und Urteilen belegte Seiten) ist daher für die kirchliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht einschlägig. Gerade im Datenschutz-Bereich lohnt sich die Lektüre aber doch – denn auch wenn es keine rechtlich Verpflichtung von außen für die Kirchen gibt, hier einen anderen Maßstab an sich selbst zu legen als andere nichtstaatliche Akteure, tun es die Kirchen doch selbst; die katholische etwas expliziter, die evangelische indirekter. Auch im Gespräch mit kirchlichen Datenschutzaufsichten wird immer wieder angeführt, dass man an öffentlich-rechtlich verfasste Körperschaften einen höheren Standard anlegt als an privatrechtlich verfasste kirchliche Einrichtungen.

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Die Woche im kirchlichen Datenschutz – KW30

Die ersten Einschätzungen der katholischen und evangelischen Datenschutzaufsichten zum Aus für das Privacy Shield sind verfügbar – eine erste Hilfe, aber immer noch sind viele Fragen offen. Einen Überblick über Entwicklungen bei der Anwendung des KDG gibt der Tätigkeitsbericht des Nordwest-Diözesandatenschutzbeauftragten – der ist in dieser Woche endlich erschienen.

Seit 2018 ist das katholische Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kraft, bisher waren Anwender*innen bei der Auslegung auf DSGVO-Kommentare, die Erläuterungen des Gesetzgebers und der Aufsichten und die –wenigen – veröffentlichten Urteile der Datenschutzgerichte angewiesen. Das ändert sich bald: Nomos hat voraussichtlich für September einen »Handkommentar Kirchliches Datenschutzrecht« (Affiliate link) zum KDG angekündigt, herausgegeben von Gernot Sydow. Der Münsteraner Europarechtler hat bereits einen Kommentar zur DSGVO (Affiliate link) herausgegeben und ist als Vorsitzender Richter des DBK-Datenschutzgerichts selbst mit der praktischen Anwendung des KDG betraut. (Und aus den veröffentlichten Urteilen ist bekannt: der Sydow ist auch beim Interdiözesanen Datenschutzgericht beliebt.) Ein Kommentar zum evangelischen DSG-EKD steht leider noch aus.

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