BfD EKD Michael Jacob für weitere acht Jahre berufen

Kontinuität beim Beauftragten für den Datenschutz der EKD: Der Rat der EKD hat Michael Jacob für eine zweite Amtszeit von acht Jahren bestätigt, wie der BfD EKD am späten Dienstagabend selbst mitteilte.

Porträtfoto von Michael Jacob
(Bildquelle: BfD EKD/Michael Jacob; bearbeitet)

Jacob war seit Einrichtung seiner Behörde 2014 mit dieser Aufgabe betraut und tritt seine zweite Amtszeit zum 1. Januar 2022 an. Der westfälische Jurist hat in seiner ersten Amtszeit den Übergang vom alten aufs neue, an die DSGVO angelehnte Datenschutzgesetz der EKD begleitet – gerade in der Umbruchszeit 2018 nicht die dankbarste Aufgabe.

Einer größeren Öffentlichkeit wurde Jacob – wie seine Kolleg*innen – 2018 mit dem Wechsel zur DSGVO und zum neuen DSG-EKD bekannt. Einige Beachtung fand sein epd-Interview in der ganz heißen Phase im Mai 2018. „WhatsApp geht überhaupt nicht“, titelte evangelisch.de. Keine Position, um sich Freund*innen zu machen, so begründet sie auch ist. Im Interview hatte er sich auch für eine vertiefte Beschäftigung mit Datenschutz ausgesprochen: »Wir brauchen eine stärkere Vergewisserung darüber, was kirchlicher Datenschutz für uns eigentlich bedeutet.« Es fehle noch eine »grundsätzliche Unterfütterung des Themas innerhalb der Kirche«, so Jacob weiter: »Dafür müssen sich auch die Theologinnen und Theologen noch stärker für das Thema interessieren.« Das blieb seither – in ökumenischer Eintracht – ein Desiderat.

Inhaltlich agierte Jacob auf der Linie der anderen kirchlichen Aufsichten: In den Stellungnahmen in der Regel recht restriktiv, in der Ausnutzung seiner Sanktionsbefugnisse zurückhaltend (verhängte Bußgelder sind bisher nicht bekannt). Der Eindruck besonderer Strenge wurde sicherlich auch durch die eigentümliche Ausgestaltung des berechtigten Interesses im DSG-EKD befördert, das die Interessen des Verantwortlichen anders als die DSGVO (und das KDG) für unerheblich erklärt. Das führte auch zu einer der wohl kreativsten Konstruktionen des kirchlichen Datenschutzrechts, die Jacob in seiner Arbeitshilfe zu Bildrechten entwickelte: eine Kombination aus kirchlichem Interesse mit den Abwägungsgrundsätzen des berechtigten Interesses – also ein Nachbau des berechtigten Interesses des Verantwortlichen aus der DSGVO. In der zweiten Amtsperiode steht eine Konsolidierung der evangelischen Datenschutzaufsicht und damit mehr Aufgaben und mehr Ressourcen für den Beauftragten an: Die Nordkirche hat den Beschluss schon gefasst, die Kirche der Pfalz wird das wohl noch tun.

Jacob wurde 1969 in Bielefeld geboren und hat in Bielefeld und Münster Jura studiert. Nach einer kurzen Etappe bei der Dresdner Bank war er von 2000 bis zum Wechsel zum 1. Januar 2014 als Beauftragter für den Datenschutz ins neu eingerichtete »Amt für Datenschutz« der EKD (so die Bezeichnung bei Einführung, damals auf Grundlage von § 18 Abs. 4 DSG-EKD a.F.) im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig und vor allem mit Wirtschaftsfragen, aber auch Kartographie, Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Informationstechnologie und Statistik befasst. Schwerpunkte, die auch aus den in seiner westfälischen Zeit im Amtsblatt veröffentlichten Rezensionen (eine Besonderheit des Amtsblatts der EKvW) hervorgehen: Kommentare zur Grundbuchordung, zum Gesellschaftsrecht und zur Verdingungsordnung für Bauleistungen, Werke zu Erbbaurecht, zum Bestattungsvertrag und zur Kulturgeschichte der Bestattung (anscheinend ein Herzensthema) hat er dort besprochen – der Weg aus Verwaltung und Controlling ist durchaus typisch für kirchliche Datenschutzbeauftragte.

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