Wer im eigenen Kommunikations-Mix eine Facebook-Fanseite hat, muss jederzeit damit rechnen, dass bald keine Facebook-Fanseite mehr im Mix ist: Einhellig gehen die Datenschutzaufsichten davon aus, dass Fanpages nicht rechtskonform zu betreiben sind. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte haben Bescheide gegen die Betreiber der Fanpages der Bundesregierung und der sächsischen Landesregierung erlassen, beide Regierungen haben geklagt – und am Ende könnten Musterurteile stehen, auf deren Grundlage die Datenschutzaufsichten durchgreifen.
Die Musterverfahren können sich über Jahre hinziehen. Bis dahin ist die Rechtswidrigkeit in der Schwebe. Doch schon vorher kann jederzeit das Aus kommen: Auch wenn sich die Aufsichten – kirchliche wie staatliche – zurückhalten und nicht initiativ tätig werden. Auf eine Beschwerde hin müssen sie tätig werden – und dann droht eine »Untersagung der Verarbeitung«. Vulgo: Die Anweisung, abzuschalten. Für diesen Fall sollte man vorsorgen, sich eine Facbeook-Exit-Option und einen Plan B für die Kommunikation überlegen. Der große Vorteil von diesen Strategien: Nicht nur für den Fall der Fälle geht man auf Nummer sicher. Die Maßnahmen machen schon jetzt die eigene Social-Strategie besser und stärker.
(Und auch wenn Facebook-Fanpages im Fokus der Aufmerksamkeit stehen: Ex-Twitter, Instagram, WhatsApp, TikTok und viele weitere Dienste können bei einer Beschwerde auch ganz schnell aus dem Mix herausgekegelt werden.)
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